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American Bully: Als Listenhund eingeschätzt oder ungefährlich?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Viele Hundehalter fragen sich, ob der American Bully ein Listenhund ist. Dies ist vor allem aus zwei Gründen relevant: Zum einen sehen die Tiere Pitbull Terriern relativ ähnlich. Zum anderen gibt es immer mehr Züchter, die sich auf American Bullies spezialisieren. Welche äußerlichen Merkmale und Wesenszüge als typisch für die noch relativ neue Rasse gelten, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Da der American Bully in Deutschland (noch) nicht als eigenständige Rasse gilt, taucht er in keiner Rassenliste auf.
  • Obwohl der American Bully kein Listenhund ist, können die zuständigen Behörden die Tiere aufgrund ihres Aussehens beziehungsweise beim Vorhandensein bestimmter Merkmale als gefährlich einstufen.
  • Die Rasse gilt entgegen gängiger Klischees als ruhig und gutmütig, weshalb die Tiere als Familienhunde sehr beliebt sind.
  • Um sich gegen die Kosten abzusichern, die ein durch den Hund verursachter Unfall nach sich ziehen kann, sollten Hundehalter eine Tierhaftpflichtversicherung abschließen.

Was ist ein American Bully?

Beim American Bully handelt es sich um einen Hybridhund, der vom Pitbull Terrier und vom American Staffordshire abstammt. Allerdings haben auch andere Rassen einiges zum Aussehen und Wesen des American Bullys beigetragen, beispielsweise der English Bulldog und der American Bulldog. Die Hunderasse stammt aus den USA.

Der für den Rassestandard zuständige Züchterverband American Bully Kennel Club (A.B.K.C.) unterscheidet vier Typen von American Bullies: XL, Classic, Standard und Pocket. Zu welcher Unterart ein Tier gehört, hängt davon ab, wie groß es ist. Die Anerkennung der Rasse durch den United Kennel Club (UKC) erfolgte im Jahr 2013. Die Fédération Cynologique Internationale (FCI) – der bedeutendste Dachverband – hat den American Bully jedoch noch nicht als eigenständige Rasse anerkannt.

Ist der American Bully ein Listenhund?

In Europa und damit auch in Deutschland gilt der American Bully nicht als eigenständige Hunderasse. Da die zuständigen Stellen – in Deutschland der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) beziehungsweise die FCI – die Rasse bisher nicht anerkannt haben, bleiben die Tiere juristisch betrachtet Mischlingshunde. Auf einer Rasseliste taucht der American Bully demzufolge nicht auf.

Auch wenn der American Bully kein Listenhund ist, kann sich die Haltung als problematisch erweisen. In Bundesländern wie Bayern gilt eine generelle Bewilligungspflicht für American Bullies. Eine Genehmigung erteilen die Behörden nur im Falle eines besonderen öffentlichen oder privaten Interesses, in der Praxis also so gut wie nie. Die Bundesländer haben zudem die Möglichkeit, eine Einzelfallprüfung (allerdings erst nach einem Vorfall) anzusetzen und einen Hund unabhängig von seiner Rasse als gefährlich einzustufen. In einigen Teilen Deutschlands ist diese Prüfung auch dann möglich, wenn der Hund bestimmte äußerliche Merkmale aufweist, vor allem diese:

  • Großes Gebiss
  • Kräftiger Körperbau
  • Charakteristischer flacher Schädel

Die Charakteristik von American Bullies

American Bullies kommen auf eine Schulterhöhe von circa 50 Zentimetern, womit sie als große Hunde gelten. Die Tiere haben einen muskulösen Körperbau, einen relativ großen Kopf und eine quadratisch geformte Schnauze. Die Schulterpartie und der Rücken fallen relativ breit aus, die Hüfte ist etwas schmaler. Der dünne Schwanz reicht hinab bis zum Sprunggelenk. Da es sich nicht um eine etablierte Rasse handelt, können das Fell und seine Farbe unterschiedlich ausfallen. Für gewöhnlich haben die Tiere jedoch ein kurzes, glattes Fell, das entweder braun oder grau ist.

Wesen

American Bullies verfügen über ein ruhiges Gemüt. Sie gelten als selbstbewusst, ausgeglichen und loyal. Hunde dieser Rasse beschützen ihr Rudel bei einer Bedrohung, begegnen jedoch auch fremden Personen oftmals zutraulich. Als Wachhund eignet sich ein American Bully demnach nur bedingt. Gängige Kampfhund-Klischees erfüllen die Tiere keinesfalls. Auch wenn American Bullies mit körperlichen Anstrengungen mühelos zurechtkommen, sind sie etwas fauler und bei Weitem nicht so aktiv wie Pitbull Terrier.

Haltung

Aufgrund seines gutmütigen und geduldigen Wesens eignet sich ein American Bully als Familienhund, auch mit Kindern. Da die Hunderasse aktuell im Trend liegt, ist es jedoch mitunter schwierig, verantwortungsvolle Züchter zu finden. Die Einfuhr eines American Bully stellt übrigens eine Straftat dar.

Für Hundehalter empfiehlt sich eine Tierhaftpflicht

Unabhängig von der Rasse sollte jeder Hundehalter eine Tierhalterhaftpflicht abschließen. Schließlich kann es trotz bester Erziehung passieren, dass der Hund durch ein unvorhersehbares Ereignis einen Schreck bekommt, sich von der Leine reißt und losrennt. Eine solche Situation ist die Ursache für viele Unfälle. Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt Tierhalter vor den Kosten – sowohl bei Personenschäden als auch bei Sachschäden –, die der Vierbeiner womöglich verursacht.

In manchen Bundesländern, zum Beispiel in Berlin und Brandenburg, ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht sogar verpflichtend. Welches Leistungsspektrum die Versicherung bietet, kann sich von Tarif zu Tarif unterscheiden. Es empfiehlt sich daher, einen Anbietervergleich durchzuführen.