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Ein Versicherungsberater ist – wie die Berufsbezeichnung schon besagt – ein Experte im Versicherungsrecht, der seine Kunden oder Mandaten gegen ein Honorar rund um den Themenbereich Versicherungen beraten darf. Im Vordergrund steht dabei die Beratung, der Versicherungsberater darf seinen Kunden aber auch beim Abschluss von Versicherungsprodukten unterstützen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Unabhängig und ungebunden
  3. Beratung auf Honorarbasis
  4. Am Ende entscheidet der Kunde
  5. Richtigen Versicherungsberater finden
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Privathaftpflicht vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Versicherungsberater sind unabhängig und ungebunden. Die Beratung ist komplett unabhängig von Provisionen.
  • Da ein Versicherungsberater an kein bestimmtes Versicherungsunternehmen vertraglich gebunden ist, hat er keinen finanziellen Anreiz, um spezielle oder auch unpassende Versicherungen zu verkaufen oder zu vermitteln.
  • Die Organisationen BVVB und VDH verfügen über eine Datenbank mit zugelassenen Honorar- und Versicherungsberatern.

Unabhängig und ungebunden

Konkret heißt das für Verbraucher: Wer mit seinem Anliegen oder seinen Fragen einen Versicherungsberater aufsucht, erhält dort eine Beratung, die komplett unabhängig von Provisionen ist. Der Berater wird zum Beispiel anhand der Lebenssituation des Kunden den für ihn optimalen Versicherungsschutz herausfinden, sich die Ausgaben für bestehende Versicherungsverträge genauer anschauen und dem Kunden oder Mandaten dann entsprechende Empfehlungen für mögliche Sparpotentiale aufzeigen.

Berater erstellen ebenfalls spezielle Versicherungskonzepte für ihre Kunden, um so Versorgungslücken zu schließen oder um doppelte Versicherungsverträge zu vermeiden. Weiterhin übernehmen sie die Korrespondenz oder die Verhandlungen im Namen des Kunden mit dem Versicherer, wie zum Beispiel bei Vertragsanpassungen oder bei Kündigungen. Auch im Schadensfall werden Versicherungsberater tätig und bieten außergerichtlichen Beistand an, um Forderungen von geschädigten Versicherten gegenüber dem Versicherer durchzusetzen.

Beratung auf Honorarbasis

Ein finanzielles Interesse, spezielle oder auch unpassende Versicherungen zu verkaufen oder zu vermitteln, besteht nicht, da die Berater vertraglich nicht an Versicherungsunternehmen gebunden sind. Um ihre Neutralität und Unabhängigkeit zu wahren, führen sie deshalb immer eine Honorarberatung durch – das heißt: Wer das Beratungsangebot in Anspruch nimmt, muss dafür zahlen, wie bei einem Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Abgerechnet wird entweder per Stunden- oder per Tagessatz, wobei sich die Höhe des Honorars am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz orientiert. Marktübliche Stundensätze liegen zwischen 125 und 150 Euro.

Jedoch sollte das Erstgespräch, das zur reinen Kundeninformationen dient, immer kostenfrei sein.

Da zum Beispiel eine Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung sehr umfangreich ist, kommen schnell vierstellige Summen zusammen. Doch auch die Provision des Versicherungsmaklers oder -vertreters zahlt der Verbraucher ja indirekt mit. Sie liegt etwa bei 4 Prozent der Beitragssumme – also bei 1.920 Euro für einen Vertrag mit 100 Euro Monatsbeitrag und 40 Jahren Laufzeit.

Verbraucher, die das Fachwissen und die Zeit eines Versicherungsberaters in Anspruch nehmen möchten, sollten sich auch bewusst sein: schnelle und kurze Beratungsgespräche gibt es nicht. Theoretisch könnten Berater solche Gespräche „künstlich“ verlängern, weil nach Zeit abgerechnet wird. Daher sollten ratsuchende Verbraucher bei der Rechnungsstellung auf eine transparente und ausführliche Auflistung der erbrachten Leistungen pochen.

Als Alternative kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Das mindert das mögliche Risiko einer überteuerten Zeitabrechnung.

Am Ende entscheidet der Kunde

Da der Versicherungsberater früher nur „beratend“ tätig werden durfte, konnte er seinem Kunden anhand der durchgeführten Bestandsaufnahme sowie der Bedarfs- und Risikoanalyse Versicherungsprodukte zur finanziellen Absicherung wie Kfz-Versicherung, Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Gebäudeversicherung oder Unfallversicherung empfehlen.

Mit Inkrafttreten der neuen Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, kurz IDD) am 23. Februar 2018 hat sich dieses Szenario etwas geändert. Jetzt können auch Versicherungsberater konkrete Policen von Versicherungsgesellschaften vermitteln. Dabei sind sie vorrangig verpflichtet, nur Produkte – sogenannte Netto-Tarife – ihren Kunden anzubieten, die keine Provisionen – also Vermittlungskosten – beinhalten.

Denn die Beratungsleistungen werden bereits durch das zu zahlende Honorar abgedeckt. Wird von dem Berater aber kein passendes, provisionsfreies Angebot auf dem Markt entdeckt, darf er auch provisionspflichtige Versicherungspolicen anbieten – jedoch nur unter einer Voraussetzung: Die Vermittlungskosten müssen dann größtenteils dem Kunden zugutekommen, indem diese mit den Beiträgen verrechnet werden.

Richtigen Versicherungsberater finden

Als erste Anlaufstellen für die Suche nach einem Versicherungs- oder Honorarberater empfiehlt es sich, die Internetseiten des Bundesverbands der Versicherungsberater (BVVB) oder des Verbunds Deutscher Honorarberater (VDH), zu besuchen.

Beide Organisationen verfügen über eine Datenbank mit zugelassenen Honorar- und Versicherungsberatern. Doch vor einem ersten Termin sollte sich jeder auskunftssuchende Verbraucher erstmal umfassend über den ausgewählten Berater informieren:

  • Verfügt der Berater über einen eigenen Internetauftritt?
  • Welchen Vermittlerstatus besitzt er genau?
  • Über welche Qualifikationen und Zertifikate verfügt er?
  • Welchen Stundensatz verlangt der Berater?
  • Welche Referenzen kann er vorweisen?

Einen Termin vereinbaren Verbraucher erst dann, wenn der ausgewählte Versicherungsberater anhand der gesammelten Informationen einen positiven Eindruck hinterlässt. Das erste Gespräch sollte dann dafür genutzt werden, den Berater besser kennenzulernen und vor allem seine angegebenen Referenzen und seine Glaubwürdigkeit zu überprüfen. Bewertungen von Kunden sollten genau studiert werden und sicherlich sollten hierbei auch nicht so positive Meinungen dabei sein.

Erst wenn sich der gute und kompetente Eindruck vor Ort bestätigt hat, sollte ein schriftlicher Beratungsvertrag vereinbart werden – in dem neben der Vergütung, zum Beispiel des Stundensatzes, auch ein Annahmeverbot von Provisionen niedergeschrieben seien sollte.

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