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Die Familienhaftpflicht

Eine Familienhaftpflichtversicherung versichert Ihre gesamte Familie eines Haushalts und deckt finanzielle Schadensersatzanforderungen durch Dritte. Ihre Kinder sind mindestens bis zum 18.Lebensjahr versichert, sowie im Studium und in der Ausbildung - auch dann, wenn sie nicht mehr bei Ihnen wohnen. Mit der privaten Haftpflichtversicherung können Sie Ihre Familie vor Haftungsansprüchen schützen, die im schlimmsten Fall Ihre finanzielle Existenz bedrohen können. Das gilt für kleine Missgeschicke, wenn etwa beim Fußballspielen eine Fensterscheibe zu Bruch geht, wie auch bei fahrlässig verursachten Unfällen, die einen hohen Schaden nach sich ziehen. Eine Familienhaftpflichtversicherung schließt dabei Schäden verursacht durch den Partner und Kinder mitunter bis zum 25. Lebensjahr ein und bietet so einen günstigen Rundum-Schutz.

Inhalt dieser Seite
  1. So geht der Vergleich
  2. Welche Schadensfälle sind geschützt?
  3. Wer ist versichert?
  4. Besonderheiten
  5. Wann zahlt die Haftpflicht nicht?
  6. Wann haften Eltern für Kinder?
  7. Zusatzleistungen
  8. Tarifvergleich: Darauf achten!
  9. Häufig gestellte Fragen
  10. Weitere interessante Artikel
  11. Das ist Verivox

Privathaftpflicht für Familien: So geht der Vergleich

  1. Geben Sie Ihren aktuellen Familienstand sowie Ihr Alter, die Postleitzahl an und ergänzen Sie zusätzliche Leistungen.
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  4. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung des Abschlusses per E-Mail.

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Vor welchen Schäden schützt eine Haftpflichtversicherung?

Wer einem anderen Menschen Schaden zufügt, indem er ihn bei einem Unfall verletzt oder dessen Eigentum zerstört, muss dafür haften und die finanziellen Konsequenzen tragen. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt in diesen Fällen die Kosten für den Schaden sowie für anfallende Folgekosten. Die Schadensfälle unterscheiden sich dabei in zwei Bereiche:

  • Sachschäden: Hierbei handelt es sich um die Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen, bei denen im Haftpflichtfall der Geschädigte Anspruch auf Reparatur oder Ersatz des Zeitwertes hat.
  • Personenschäden: Dazu zählen in erster Linie Behandlungskosten nach fahrlässig verursachten Verletzungen, Schmerzensgeld oder Rentenzahlungen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit des Geschädigten. Die Kosten, die schnell fünf- oder gar sechsstellige Größenordnungen erreichen können, trägt ebenfalls die Haftpflichtversicherung.

Wen schließt die Familienhaftpflicht mit ein?

Die Familienhaftpflichtversicherung bietet in einer einzigen Police Versicherungsschutz für Eltern und Kinder. Mitversichert ist neben dem Versicherungsnehmer zunächst der Lebenspartner. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig um ein verheiratetes Paar handeln. Auch unverheiratete Partner mit gemeinsamen Kindern können von der günstigen Familienhaftpflicht profitieren, vorausgesetzt alle leben zusammen im gleichen Haushalt. Leben die Eltern hingegen getrennt, benötigt jeder eine eigene Police, die auch für die Kinder im Haushalt gilt.

Haftpflicht für deliktunfähige Kinder

Kinder unter sieben Jahren spielen im deutschen Haftungsrecht eine besondere Rolle. Da sie die Folgen ihrer Handlungen nicht einschätzen können, ziehen Missgeschicke keine Haftpflicht nach sich, sofern die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Dies wird als Deliktunfähigkeit bezeichnet.

  • Beispiel: Bei einem Familientreffen gibt eine Frau ihrer fünfjährigen Nichte einen Tablet-Computer, damit sie Fotos anschauen kann. Das Kind lässt dabei das Gerät versehentlich auf den Steinboden fallen, wobei das Display zu Bruch geht. Weil das Mädchen deliktunfähig ist, entsteht dabei kein Haftpflichtanspruch. Da dieser Sachverhalt vielen Verbrauchern nicht bekannt ist, können aus solchen Missgeschicken schnell Streitigkeiten entstehen, weil entweder der Geschädigte auf den Kosten sitzen bleibt oder die Eltern des Kindes den Schaden begleichen, ohne dass sie dazu rechtlich verpflichtet wären.
People Component Wolfgang Schuetz

„Wir empfehlen Eltern daher nur Tarife mit Schutz für deliktunfähige Kinder. Es gibt keinen Grund, auf den Zusatzschutz zu verzichten.“

Wolfgang Schütz Geschäftsführer Verivox Versicherungsvergleich GmbH

Wie lange sind Kinder bei den Eltern mitversichert?

Die Mitversicherung der Kinder in der Privathaftpflicht gilt, solange die Kinder minderjährig sind und mit den Eltern zusammenleben. Bei den meisten Versicherungen sind die Kinder sogar bis zum 25. Lebensjahr in der Familienhaftpflicht mitversichert. Vorausgesetzt, sie befinden sich noch in der ersten Ausbildung – und zwar unabhängig davon, ob sie bei den Eltern wohnen oder eine eigene Wohnung bezogen haben – und sind unverheiratet. Ebenfalls mitversichert sind volljährige Kinder nach einer üblichen Wartezeit zwischen Schule und Studium, die im Regelfall bis zu einem Jahr dauern kann.

Der Versicherungsschutz erlischt hingegen, wenn die Kinder ein Zweitstudium beginnen oder heiraten. Unabhängig davon, ob sie zu diesem Zeitpunkt erst 18 oder 25 sind, müssen sie ab diesem Zeitpunkt ebenfalls eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Hier empfiehlt sich ein günstiger Tarif für eine Studenten-Haftpflichtversicherung.

Besonderheiten bei der Familienhaftpflichtversicherung

Bei der Familienhaftpflichtversicherung sollten Sie nicht nur darauf achten, dass nach Möglichkeit deliktunfähige Kinder mitversichert sind. Vor allem die Versicherungssumme sollte der Anzahl der mitversicherten Personen entsprechen und somit ausreichend hoch sein. Empfehlenswert ist daher eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro pro mitversicherte Person für Sach- und Personenschäden. Mit der Familienhaftpflicht-Police können Sie eine Vielzahl an möglichen Schadenskonstellationen absichern. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen die Versicherung nicht zur Leistung verpflichtet ist.

Wann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?

Generell gilt bei der Familienhaftpflichtversicherung: Wenn die mitversicherten Personen untereinander einen Schaden verursachen, greift die Versicherung nicht. Das wäre dann der Fall, wenn beispielsweise der minderjährige Sohn beim Fahrradfahren das Auto der Eltern streift und am Fahrzeug einen tiefen Kratzer im Lack verursacht.

Im Regelfall übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung bei leichter und grober Fahrlässigkeit. Von vornherein ausgeschlossen ist jedoch die Leistung bei vorsätzlicher Schädigung. Dies wäre etwa bei Brandstiftung oder mutwilliger Sachbeschädigung der Fall. Die Zahlung bei vorsätzlich verursachten Schäden lässt sich auch nicht über Zusatzoptionen in den Komfort-Tarifen der Versicherer abdecken.

Exkurs: Wann haften Eltern für ihre Kinder?

An Baustellen oder Spielplätzen befinden sich häufig Schilder mit der Aufschrift "Eltern haften für ihre Kinder". Dies bezieht sich in erster Linie auf die Verletzung der Aufsichtspflicht: Wenn Eltern nicht nach ihren Kindern schauen und die Kinder einen Schaden verursachen, können die Eltern als Aufsichtspflichtige zur Verantwortung gezogen werden.

Anders ist die Rechtslage, wenn das Kind etwas älter ist, nicht mehr ständig beaufsichtigt werden muss und die Folgen seines Handelns selbst einschätzen kann. Die Einsichtsfähigkeit des Kindes wird in diesem Falle individuell festgestellt. Dann haften die Eltern nicht für Schäden, die das Kind verursacht hat. Allerdings kann das Kind unter Umständen im Nachhinein zur Verantwortung gezogen werden, wenn es volljährig ist und ein eigenes Einkommen hat. Mit dem Abschluss einer Familienhaftpflichtversicherung können Sie sich vor Ansprüchen schützen – unabhängig davon, ob die Ursache für den Schadensfall in der Verletzung der Aufsichtspflicht liegt oder nicht.

Zusatzleistungen für Familienhaftpflichtversicherung

Mit der Familienhaftpflicht-Police können Sie eine Vielzahl an möglichen Schadenskonstellationen absichern. Je nachdem, ob es sich um preisgünstige Basistarife oder um einen teureren Komfort-Tarif handelt, können die Verträge zusätzliche Leistungsoptionen enthalten. Die folgenden Zusatzleistungen bieten Versicherer in der Regel gegen einen Aufpreis an:

  • Mietsachen: Wenn in der gemieteten Wohnung oder der im Ferienhaus durch ein Mischgeschick Schaden an der vom Vermieter gestellten Ausstattung entsteht, greifen die meisten Haftpflichtversicherungen bis zu einer gewissen Deckungssumme. Zusatzleistungen kann zum Beispiel eine Glasbruchversicherung sein. Andere gemietete oder geliehene Sachen, wie beispielsweise ein Hausboot oder ein Mietfahrrad sind selten mit abgedeckt. Nur wenn die Police ausdrücklich eine Mietsachversicherung enthält, ist dieser Bereich mitversichert.
  • Anvertraute Schlüssel: Der Schlüsselverlust kann eine teure Angelegenheit werden, wenn danach eine ganze Schließanlage ausgetauscht werden muss. Nicht jeder Tarif deckt diesen Bereich ab. Überdies gelten für Schlüsselverluste eigene Höchstbeträge. Wenn Sie beruflich oder privat fremde Schlüssel anvertraut bekommen, sollten Sie sicherstellen, dass die Deckungssumme in Ihrer Haftpflichtversicherung für den Ernstfall ausreicht.
  • Missgeschicke bei Gefälligkeiten: Wer einem Freund beim Umzug hilft und dabei eine wertvolle Vase fallen lässt, muss dafür von Gesetzes wegen nicht haften – denn bei Gefälligkeiten gibt es keine Haftung. Um in solchen Fällen dennoch die Versicherung in Anspruch nehmen zu können, empfiehlt sich der Abschluss eines Tarifs, der auch Gefälligkeitsschäden umfasst.

Unser Verivox-Tipp

Neben der privaten Familienhaftpflichtversicherung können sich für Familien obendrein weitere Versicherungen lohnen. Wer Hunde, Katzen oder Pferde besitzt, kann seinen Versicherungsschutz mit einer Tierhaftpflichtversicherung erweitern. Eine sehr wichtige, allerdings ebenfalls obligatorische Versicherung ist die Risikolebensversicherung. Diese schützt die eigene Familie im Todesfall vor großen finanziellen Problemen.

Worauf Sie beim Tarifvergleich von Haftpflichtversicherungen achten sollten

Beim Vergleich von Tarifen kommt es nicht nur darauf an, dass Sie die richtige Wahl zwischen Single-, Paar- und Familienhaftpflichtversicherung treffen. Auch die optionalen Leistungen sollten möglichst passgenau auf Ihren Bedarf zugeschnitten sein. Bei manchen Anbietern können Sie eine Selbstbeteiligung festlegen, um so monatlich bzw. jährlich eine niedrigere Versicherungsprämie zu zahlen. Dann müssen Sie jedoch Bagatellschäden komplett und bei größeren Schäden den Selbstbehalt aus eigener Tasche zahlen. Gerade für Familien mit Kindern, wo öfter einmal ein Malheur passieren kann, ist in aller Regel ein Tarif ohne Selbstbehalt die empfehlenswertere Variante.

Mit dem Verivox-Vergleichsrechner können Sie auf einem Blick über 200 Versicherungsanbieter vergleichen und so schnell und stressfrei den besten Tarif für sich finden.

Zum Vergleich

Häufig gestellte Fragen

Bei der Familienhaftpflicht handelt es sich um eine private Haftpflichtversicherung, die alle Familienmitglieder eines Haushalts absichert. Die Familienhaftpflicht kommt immer dann für finanzielle Schäden auf, wenn Sie anderen einen Personen-, einen Sach- oder einen Vermögensschaden verursachen.

Eine umfangreiche Familienhaftpflichtversicherung muss nicht teuer sein. eine günstige Familienhaftpflicht mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro, in der Eltern und Kinder abgesichert sind, liegen die Kosten bei ca. 2,83 Euro pro Monat.

Innerhalb der Familienhaftpflicht sind Eltern sowie die Kinder bis zum Ende der Volljährigkeit versichert. Befinden sich die Kinder nach Ende der Volljährigkeit noch in einer Ausbildung oder schließen ein Studium ab, können sie weiterhin über die Familienhaftpflicht versichert werden. Neben leiblichen Kindern sind zudem auch Stiefkinder, Plfegekinder und Adoptivkinder über die Familienhaftpflicht geschützt.

In der Regel greift der Versicherungsschutz für Kinder in der Familienhaftpflichtversicherung bis zum 18. Lebensjahr. Aber auch bereits volljährige Kinder können als Student oder Azubi über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert werden.

Auch nach Vollendung des 18. Lebensjahrs sind Auszubildende und Studenten über die Familienhaftpflicht versichert. Auch dann, wenn Sie nicht mehr im Haushalt der Eltern leben.

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