Versicherungspflicht
In der Bundesrepublik besteht in einigen Fällen Versicherungspflicht. Dies bezieht sich in erster Linie auf die Sozialversicherung, greift aber auch in einigen privaten und beruflichen Bereichen.
- Versicherungspflicht bei Kranken- und Pflegeversicherung
- Versicherungspflichtige Tätigkeiten
- Berufsbedingte Versicherungspflicht
- Wegfall der Versicherungspflicht
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- Privathaftpflicht vergleichen
Das Wichtigste in Kürze
- Grundsätzlich müssen alle in Deutschland lebenden Personen die Zugehörigkeit zu einer Krankenversicherung und einer Pflegeversicherung nachweisen.
- Neben der Sozialversicherungspflicht werden in Deutschland noch weitere Tätigkeiten mit einer Versicherungspflicht belegt, wie die Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Freien Berufe, wie Rechtsanwäte, Architekten und Co. müssen den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erbringen.
Versicherungspflicht bei Kranken- und Pflegeversicherung
Grundsätzlich müssen alle in Deutschland lebenden Personen die Zugehörigkeit zu einer Krankenversicherung und einer Pflegeversicherung nachweisen.
Ausnahmen sind generell nicht möglich. Eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse besteht für alle Arbeitnehmer und deren nicht erwerbstätigen Angehörigen (Ehepartner und Kinder), wenn ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese wird von der Bundesregierung jedes Jahr neu festgesetzt.
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist für Arbeitnehmer erst nach Überschreiten dieser Grenze möglich. Im Gegensatz etwa zum Verstoß gegen die Kfz-Versicherungspflicht gibt es keine Strafe für das Nichtabschließen einer Krankenversicherung. Die Beiträge für die Zeit, die ohne Versicherungsschutz verstrichen ist, müssen jedoch nachgezahlt werden und es werden Säumniszuschlage erhoben.
Die Rentenversicherung
Alle Arbeitnehmer, sofern sie nicht verbeamtet sind, sind automatisch Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies gilt auch für Gewerbetreibende, sofern sie keine Mitarbeiter beschäftigen. Für eine Befreiung ist jedoch die Beschäftigung einer 450 Euro-Kraft ausreichend. Handwerker dagegen können sich erst nach einer Zugehörigkeit von 180 Beitragsmonaten von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.
Für die Angehörigen der freien Berufe gilt die Versicherungspflicht im jeweiligen Versorgungswerk, Künstler sind in der Künstlersozialkasse abgesichert.
Versicherungspflichtige Tätigkeiten
Neben der Sozialversicherungspflicht werden in Deutschland noch weitere Tätigkeiten mit einer Versicherungspflicht belegt. Dies betrifft sowohl die Freizeit als auch die Berufstätigkeit. Übergreifend von Freizeit und Beruf steht hier an erster Stelle die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Diese umfasst alle selbstfahrenden (motorisierten) Fahrzeuge inklusive Mofas und Wohnmobile. Ohne eine Kfz-Haftpflicht erhält ein Fahrzeug keine Zulassung. Das Bewegen eines solchen Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum ohne ein Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht ist strafbar. Mit dem Pflichtversicherungsgesetz stellt der Gesetzgeber die Regulierung von Unfallschäden sicher.
Das Pflichtversicherungsgesetz sieht in der Kfz-Haftpflicht eine Mindestdeckung von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden vor. Darüber hinaus werden für Vermögensschäden, die weder mittelbar noch unmittelbar mit Personen- oder Sachschäden zusammenhängen, 50.000 Euro veranschlagt.
Tierhaftpflichtversicherung
Von Bundesland zu Bundesland wird die Tierhalterhaftpflichtversicherung unterschiedlich geregelt. In einigen Bundesländern ist sie für alle Pferde und Hunde verpflichtend (Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen), in Nordrhein-Westfalen greift sie ab einer bestimmten Schulterhöhe des Hundes (40 cm). Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz machen sie von einer vorherigen Auffälligkeit des Tieres abhängig, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein legen für die Versicherungspflicht eine Rasseliste zugrunde.
Jagdhaftpflichtversicherung
Für die Jagd besteht ebenfalls eine Versicherungspflicht. Jagdscheine werden nur ausgegeben, wenn der Antragsteller den Nachweis über eine Jagdhaftpflichtversicherung erbringen kann.
Berufsbedingte Versicherungspflicht
Vornehmlich die freien Berufe müssen ebenfalls den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erbringen. Diese Versicherungspflicht besteht für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Architekten, Ingenieure und Ärzte sowie Hebammen. Dabei handelt es sich nicht um staatliche Versicherungsträger, welche die Risiken abdecken, sondern um die private Versicherungswirtschaft. Diese profitiert auf der einen Seite von der Versicherungspflicht, auf der anderen Seite gibt es jedoch zahlreiche Spezialversicherer, welche das Prämienmonopol der großen Gesellschaften gebrochen haben.
Finanzdienstleister müssen für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung nachweisen, ebenso, wie Spediteure für den Warentransport eine Pflichtversicherung benötigen.
Wegfall der Versicherungspflicht
Obwohl es im Interesse eines jeden Immobilienbesitzers ist, dass seine Immobilie gegen Feuer versichert ist, besteht diese Versicherungspflicht seit einigen Jahren nicht mehr. Mit dem Wegfall der Regulierung des Versicherungsmarktes im Jahr 1994 entfiel auch diese Pflichtversicherung, welche bis dahin im Rahmen eines Monopols durch öffentlich-rechtliche Versicherer angeboten wurde.
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