Allmählichkeitsschaden
Tritt ein Schaden erst im Laufe der Zeit und dadurch allmählich auf, dann wird im Bereich der Haftpflichtversicherungen von einem Allmählichkeitsschaden gesprochen. Häufig liegt zwischen der Ursache und dem eigentlichen Schadenseintritt eine längere Zeitspanne. Daneben gibt es aber auch Allmählichkeitsschäden, bei denen zwar direkt ein Schaden verursacht wird, dieser jedoch einen Schaden zur Folge hat, der erst mit der Zeit auftritt. Dabei nimmt die Schadenintensität häufig nur schleichend zu. Wie viel Zeit zwischen Ursache und Schaden liegt, ist nicht genau festgelegt. Häufig können jedoch einige Wochen, Monate oder sogar einige Jahre vergehen. Als entsprechend schwierig kann sich in manchen Fällen die Ursachenforschung erweisen.
- Allmählichkeitsschäden entstehen mit der Zeit
- Allmählichkeitsschäden können von Versicherern übernommen werden
- Deckung von Allmählichkeitsschäden für private und gewerbliche Versicherte
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Das Wichtigste in Kürze
- Oftmals tritt ein Schaden dieser Art als Folge einer nicht durchgeführten oder fehlerhaften Pflege, Wartung oder Reparatur ein.
- Neben Sachschäden zählen ebenso Vermögens- und Personenschäden zu den möglichen Allmählichkeitsschäden.
- Eine Versicherung mit Deckung von Allmählichkeitsschäden ist somit insbesondere für Immobilieneigentümer interessant.
Allmählichkeitsschäden entstehen mit der Zeit
Oftmals tritt ein Schaden dieser Art als Folge einer nicht durchgeführten oder fehlerhaften Pflege, Wartung oder Reparatur ein. Zu den bekannten Allmählichkeitsschäden zählen zum Beispiel Schäden, die als Folge von lange andauernder Feuchtigkeit oder durch Dämpfe entstehen. Durch die permanente Einwirkung auf Gebäudeteile kann Korrosion oder Schimmel entstehen, der sich mit der Zeit noch weiter ausbreiten kann.
Aber auch Setzungen auf einem Grundstück können entstehen, wenn auf einem Nachbargrundstück beispielsweise Rammarbeiten durchgeführt wurden. Daneben gibt es noch viele weitere Allmählichkeitsschäden, die zum Beispiel infolge von Gasen, Staub und Rauch mit zeitlicher Verzögerung hervorgerufen werden können.
Diese genannten Ursachen können zum Beispiel in Wänden, dem Fußboden oder dem Parkett zu Wasserschäden führen. Durch ein beschädigtes Rohr, durch welches über einen langen Zeitraum immer wieder etwas Wasser austritt, kann sich auf Dauer ebenfalls ein großer Schaden entwickeln.
Allmählichkeitsschäden können von Versicherern übernommen werden
Neben Sachschäden zählen ebenso Vermögens- und Personenschäden zu den möglichen Allmählichkeitsschäden. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Allmählichkeitsschäden vom Versicherer übernommen werden. Allerdings hängt es von der einzelnen Haftpflichtversicherung und der abgeschlossenen Police ab, welche Schäden im Detail ersetzt werden. Deshalb kann es für Versicherte ratsam sein, den Versicherungsschutz diesbezüglich zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen.
Oftmals ist die Aufnahme einer Deckung dieser Schadensart nur mit einem Aufschlag auf die Versicherungsprämie möglich. Im Gegenzug können Versicherten durch Allmählichkeitsschäden allerdings auch hohe Kosten entstehen. Insbesondere dann, wenn sich die Ursachen unbemerkt und über einen langen Zeitraum beispielsweise auf ein Gebäude auswirken, sind die finanziellen Schäden häufig sehr hoch.
Eine Deckung wird für Versicherte beispielsweise über spezielle Policen der Privathaftpflichtversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder Wohngebäudeversicherung angeboten.
Deckung von Allmählichkeitsschäden für private und gewerbliche Versicherte
Eine Versicherung mit Deckung von Allmählichkeitsschäden ist somit insbesondere für Immobilieneigentümer interessant. Daneben existieren auch gewerbliche Versicherungen, bei denen Allmählichkeitsschäden mitversichert werden können. Denn auch im gewerblichen Bereich kann durch die ausgeübte Tätigkeit ein Allmählichkeitsschaden auftreten. Das ist zum Beispiel bei Arbeiten durch Handwerker der Fall, aber ebenso können Schäden dieser Art durch andere Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler entstehen.
Deshalb ist die Kostenübernahmen häufig ein Bestandteil von Betriebshaftpflichtversicherungen. Diese Versicherungen übernehmen dabei nicht nur die Schadensregulierung, sondern wehren auch nicht berechtigte Ansprüche Dritter ab.
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