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Sowohl bei Versicherungen als auch beim Unterhalt ist häufig von einem Selbstbehalt die Rede. Bei Versicherungen damit ein vom Versicherungsnehmer zu tragender finanzieller Anteil im Schadensfall gemeint. Wenn es um den Unterhalt geht, bezeichnet der Selbstbehalt den Betrag, den der Zahlungspflichtige für seine eigene Lebenshaltung beanspruchen darf.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was bedeutet Selbstbehalt?
  3. Selbstbehalt bei Versicherungen
  4. Selbstbehalt-Varianten in der privaten Krankenversicherung (PKV)
  5. Lohnt sich der Abschluss eines Tarifs mit Selbstbehalt?
  6. Selbstbehalt beim Unterhalt
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Privathaftpflicht vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Vereinbarungen zum Selbstbehalt sind landläufig vor allem aus der Kfz-Versicherung bekannt.
  • Auch bei anderen Versicherungen wie der privaten Haftpflichtversicherung oder der Rechtsschutzversicherung sind Tarife mit Selbstbehalt zu finden.
  • Nicht zu verwechseln ist der Selbstbehalt mit der Mindestschadensumme, bei der die Versicherung ab einem bestimmten Betrag den Schaden komplett übernimmt.
  • Im Unterhaltsrecht hat der Selbstbehalt eine andere Bedeutung als bei der Versicherung: Dort geht es um das Geld, das der Unterhaltspflichtige für sich selbst behalten darf.

Was bedeutet Selbstbehalt?

Wenn von einem Selbstbehalt die Rede ist, heißt das im Regelfall, dass ein finanzieller Anspruch aufgeteilt wird. Dabei kann es zwei unterschiedliche Interpretationen geben:

Die Eigenbeteiligung an einer Zahlung.

Übernimmt beispielsweise eine Versicherung die Regulierung eines Schadens unter Berücksichtigung des Selbstbehalts, dann bedeutet dies: Der Versicherungsnehmer muss den Selbstbehalt aus eigener Tasche bezahlen und die Versicherung übernimmt den Rest.

Das Einbehalten eines eigenen Anteils.

Als Selbstbehalt kann auch der Anteil bezeichnet werden, den ein Zahlungspflichtiger für sich selbst behalten darf, was dann eventuell zu einer Kürzung der Zahlung führt. Diese Auslegung ist beispielsweise bei Unterhaltszahlungen üblich.

Sind Selbstbehalt, Selbstbeteiligung und Mindestschadenssumme dasselbe?

Selbstbehalt und Selbstbeteiligung haben im Bereich der Versicherungen dieselbe Bedeutung. Wenn es um Unterhaltsverpflichtungen geht, ist ausschließlich vom Selbstbehalt die Rede.

Unterschiede gibt es hingegen zwischen dem Selbstbehalt und der Mindestschadenssumme. Während der Selbstbehalt unabhängig von der Schadenshöhe immer vom Versicherten zu tragen ist, begleicht bei der Mindestschadenssumme der Versicherer alle Schäden in voller Höhe, die über dem vereinbarten Betrag liegen.

Beispiel: Bei einer Schadenshöhe von 500 Euro und einem Selbstbehalt von 100 Euro übernimmt der Versicherer 400 Euro. Ist hingegen statt des Selbstbehalts eine Mindestschadenssumme von 100 Euro vereinbart, zahlt die Versicherung die kompletten 500 Euro, weil die Mindestschadenssumme überschritten ist.

Selbstbehalt bei Versicherungen

Bei einigen Versicherungsarten sind Tarife mit Selbstbehalt marktüblich. Das bedeutet: Im Schadensfall trägt der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten selbst.

Mit solchen Angeboten wollen Versicherer ihre Kunden dazu motivieren, mit dem versicherten Gut möglichst schonend umzugehen. Das reduziert aus Sicht des Versicherers die Höhe der Aufwendungen für Schadensfälle.

Darüber hinaus profitieren Versicherungsunternehmen von einem weiteren Vorteil, wenn aufgrund des vereinbarten Selbstbehalts die Kunden keine Bagatellschäden melden. Gerade bei Kleinschäden ist der Verwaltungsaufwand im Verhältnis zur Zahlungsleistung besonders hoch – und so können Versicherer dank Selbstbehaltklausel besonders unrentable Kleinarbeiten vermeiden.

Private Haftpflichtversicherungen mit Selbstbehalt

Häufig anzutreffen ist die Vereinbarung einer Eigenbeteiligung des Versicherungsnehmers im Schadensfall auch in der privaten Haftpflichtversicherung. Neben den Tarifen, die den Schaden in voller Höhe übernehmen, sind oftmals noch Tarife mit Selbstbehalten zwischen 100 und 250 Euro zu finden.

Kfz-Versicherung: Haftpflicht, Teil- und Vollkasko

Während in der Kfz-Haftpflichtversicherung kein Selbstbehalt marktüblich ist, sind in der Teil- und Vollkaskoversicherung Eigenbeteiligungen des Versicherungsnehmers gang und gäbe. Je nach Anbieter und Tarif sind zumeist Selbstbehalte zwischen 150 und 1.000 Euro am Markt zu finden.

Dabei kann es vorkommen, dass je nach Versicherungsart ein anderer Selbstbehalt gilt – beispielsweise 150 Euro in der Teilkasko- und 500 Euro in der Vollkaskoversicherung.

Weitere Versicherungen

Auch in anderen Versicherungsbereichen wie etwa der Rechtsschutz-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung können Verbraucher zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbehalt wählen.

Besondere Regelungen sind zuweilen bei privaten Krankenversicherungen anzutreffen, die mit unterschiedlichen Modellen den Versicherungsnehmer an den Kosten beteiligen.

Selbstbehalt-Varianten in der privaten Krankenversicherung (PKV)

Variante
Bedeutung
Selbstbehalt in allen Bereichen Der Versicherungsnehmer entrichtet einen Eigenanteil sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Behandlung.
Selbstbehalt in Teilbereichen Der Selbstbehalt wird je nach versichertem Bereich gesplittet – etwa Leistung ohne Eigenanteil in der stationären Behandlung und 250 Euro Selbstbehalt bei ambulanten Behandlungen.
Prozentualer Selbstbehalt Statt eines festen Betrags legt der Versicherer einen prozentualen Anteil an den Kosten als Selbstbehalt fest. Dieser ist jedoch meist gedeckelt. Beispiel: Der Versicherungsnehmer zahlt 10 Prozent der Kosten, maximal jedoch 1.000 Euro pro Jahr aus eigener Tasche.

Lohnt sich der Abschluss eines Tarifs mit Selbstbehalt?

Ob und in welcher Höhe ein Selbstbehalt sinnvoll ist, hängt von der Risikoeinschätzung des Versicherungsnehmers ab. Auf der einen Seite sind Tarife mit Selbstbehalt günstiger, auf der anderen Seite verursacht der Selbstbehalt zusätzliche Kosten im Schadensfall.

Beispiel: Eine Privathaftpflichtversicherung kostet mit 100 Euro Selbstbehalt 65 Euro im Jahr und ohne Selbstbehalt 75 Euro. Aufgrund der jährlichen Einsparung von 10 Euro lohnt sich der Selbstbehalt nur dann, wenn höchstens alle zehn Jahre ein Schadensfall eintritt.

Eine weitere Überlegung kommt in der Vollkaskoversicherung hinzu. Hier steigen aufgrund der Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse die Versicherungskosten, wenn der Versicherte einen Schaden meldet. Diese Regelung macht es meist unattraktiv, kleinere Schäden der Versicherung zu melden. Damit ist es überlegenswert, mit einem höheren Selbstbehalt Versicherungskosten zu sparen und die Kaskoversicherung nur bei gravierenden Unfallschäden in Anspruch zu nehmen.

Selbstbehalt beim Unterhalt

Im Unterhaltsrecht verkörpert der Selbstbehalt den Anteil vom Einkommen, den derjenige für sich selbst behalten darf, der beispielsweise nach einer Scheidung Unterhalt für seine Kinder bezahlen muss. Nach Abzug der Unterhaltszahlungen muss vom Einkommen so viel Geld als Selbstbehalt übrig bleiben, dass die monatlichen Einnahmen nicht geringer sind als das Existenzminimum.

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