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Der reguläre Rentenbeginn liegt für alle Personen, die nach 1964 geboren wurden, bei 67 Jahren. Viele Arbeitnehmer spielen jedoch mit dem Gedanken, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Vorzeitiger Ruhestand: Welche Optionen haben Arbeitnehmer?
  3. Ab wann ist ein vorzeitiger Ruhestand möglich?
  4. Abschläge rechtzeitig ausgleichen
  5. Fließender Übergang in die Rente
  6. Während der Rente dazuverdienen
  7. Ist der Vorruhestand eine Option für mich?
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Rentenversicherung vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Bezeichnet den Eintritt in den Ruhestand vor der regulären Altersgrenze.
  • Damit sich die Rente durch den Vorruhestand nicht durch Abschläge verringert, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Vorzeitiger Ruhestand: Welche Optionen haben Arbeitnehmer?

Verbunden mit dem Wunsch nach dem vorzeitigen Ende der beruflichen Laufbahn ist die Angst vor einer Reduzierung der Rente. Es gibt aber durchaus Möglichkeiten, ohne Abschläge in den Vorruhestand zu gehen.

Ab wann ist ein vorzeitiger Ruhestand möglich?

All diejenigen, die im Jahr 1964 oder danach geboren wurden, können grundsätzlich ab 65 Jahren die sogenannte Altersrente ohne Abschläge beziehen, also in den Vorruhestand gehen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie 45 Jahre lang rentenversichert waren. Dann zählt man als „besonders langjährig Versicherter“. Für die zwischen 1964 und 1952 liegenden Jahrgänge ist das Eintrittsalter für die Altersrente monatlich gestaffelt. Wer beispielsweise 1960 geboren wurde, kann ab 64 Jahren und 4 Monaten als „besonders langjährig Versicherter“ Altersrente beziehen. Wer vor 1953 geboren wurde, hat sogar bereits mit 63 Jahren die Möglichkeit, seine volle Altersrente beziehen.

Ein „langjährig Versicherter“ kann 35 Jahre Versicherungszeit vorweisen und darf bereits ab 63 in Rente gehen, muss dafür jedoch Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat bis zum regulären Eintrittsalter werden 0,3 Prozent der Rente abgezogen. Wichtig zu wissen ist, dass die Rente dauerhaft reduziert bleibt und nicht etwa ab dem regulären Renteneintrittsalter wieder ansteigt. Dieser Schritt sollte also gut überlegt sein.

Für manche Personengruppen gelten gesonderte Regeln hinsichtlich der Altersrente. Dazu zählen unter anderem Schwerbehinderte, Arbeitslose sowie bestimmte Berufsgruppen (zum Beispiel Piloten und Bergbauarbeiter).

Abschläge rechtzeitig ausgleichen

Wer sich rechtzeitig überlegt, dass er bereits nach 35 Jahren Versicherungszeit die Altersrente in Anspruch nehmen möchte, hat die Möglichkeit, die zu erwartenden Abschlagszahlungen auszugleichen. Ab einem Alter von 50 Jahren können Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung die Auskunft verlangen, um welchen Wert sie ihre Beiträge zur Rentenversicherung erhöhen müssten, um die Abschläge auszugleichen. Dann ist ein vorzeitiger Ruhestand zu den gleichen Konditionen möglich wie bei Erreichen des regulären Eintrittsalters.

Fließender Übergang in die Rente

Es gibt noch weitere Modelle, wie Arbeitnehmer mit geringeren finanziellen Einbußen bereits einige Jahre früher in den Vorruhestand gehen oder den Übergang in den Ruhestand fließend gestalten können.

Altersteilzeit

Ob eine Altersteilzeit möglich ist und wenn ja, zu welchen Konditionen, hängt vom Arbeitgeber ab. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Arbeitszeit zu halbieren. Dafür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter von 55 Jahren
  • Renteneintrittsalter liegt noch mindestens 3 Jahre in der Zukunft

Arbeitnehmer arbeiten während der Altersteilzeit nur noch 50 Prozent der Zeit und erhalten ein entsprechend reduziertes Gehalt. Zusätzlich stockt der Arbeitgeber das Gehalt jedoch um 20 Prozent auf. Das aufgestockte Einkommen ist sogar steuerfrei, muss aber in der Steuererklärung angegeben werden und kann eventuell zu Nachzahlungen führen.

Je nach Betrieb kann der Arbeitnehmer auch ein Blockmodell wählen. Dabei wird der Zeitraum der Altersteilzeit halbiert: Dauert sie beispielsweise vier Jahre, arbeitet der Arbeitnehmer noch zwei Jahre Vollzeit und dafür in den letzten zwei Jahren gar nicht mehr. Das Gehalt wird während der gesamten Zeit reduziert gezahlt. Auch alle Versicherungsbeiträge laufen regulär weiter.

Lebensarbeitszeitkonto

Wer sich zum gleichen Lohn bereits einige Zeit vor dem regulären Renteneintritt freistellen lassen möchte, kann dies mit einem Lebensarbeitszeitkonto realisieren. Dieses wird vom Arbeitgeber eingerichtet, und der Arbeitnehmer kann darauf Wertguthaben ansammeln – beispielsweise durch Bonuszahlungen, Weihnachtsgeld, Überstunden oder nicht genutzte Urlaubstage. Aus diesem Guthaben kann der Arbeitgeber dann während der vorzeitigen Freistellung das Gehalt weiterzahlen. Sollte der Arbeitnehmer die Option zur Freistellung letztlich doch nicht nutzen oder den Arbeitgeber wechseln, kann er sich das Wertguthaben auszahlen lassen.

Während der Rente dazuverdienen

Für manche Arbeitnehmer stellt es auch eine Option dar, trotz der Abschläge nach 35 Jahren Versicherungszeit in den Vorruhestand zu gehen und sich durch Nebenjobs etwas dazuzuverdienen. Es ist jedoch zu beachten, dass dabei eine jährliche Einkommensgrenze eingehalten werden muss. Wessen zusätzliches Einkommen zu hoch ausfällt, dem kürzt die Rentenversicherung die gesetzliche Rente entsprechend. Diese Einbußen gibt es jedoch nur bis zum tatsächlichen Erreichen der Altersgrenze, zu der der reguläre Renteneintritt stattgefunden hätte. Danach können Rentner unbegrenzt dazuverdienen.

Ist der Vorruhestand eine Option für mich?

Mit etwa 50 Jahren sollten sich Arbeitnehmer überlegen, ob sie in den Vorruhestand gehen wollen oder nicht. Dann bleibt noch genügend Zeit, um beispielsweise Abschläge auszugleichen oder ein Lebensarbeitszeitkonto einzurichten. Manchen genügt zum Leben durchaus auch die verfrühte Rente nach Abschlägen. Um Ihre individuelle Situation einschätzen zu können, sollten Sie sich einen Überblick über die voraussichtlichen Kosten verschaffen. Ist beispielsweise Wohneigentum vorhanden oder muss Miete gezahlt werden? Sind Sie alleinstehend oder leben Sie in einer Partnerschaft? Wollen Sie im Ruhestand viel reisen oder vor allem Zeit im eigenen Garten verbringen? All das beeinflusst, wie viel Geld Sie benötigen und ob Ihnen durch einen Vorruhestand mehr Vor- oder mehr Nachteile entstehen.

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