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Wenn Arbeitnehmer das Renteneintrittsalter erreichen, endet manches Erwerbsleben mit dem Erhalt einer betrieblichen Altersvorsorge. Die Pensionszusage, auch Direktzusage genannt, ist eine Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Hierfür bildet der Arbeitgeber für seine Belegschaft über die Jahre hinweg Rückstellungen aus dem Betriebsvermögen. Die Höhe der zugesagten Beiträge der Pensionszusage bestimmt der Arbeitgeber selbst.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist die Pensionszusage?
  3. Welche Formen der Pensionszusage gibt es?
  4. Die Vor- & Nachteile der Pensionszusage
  5. Pensionszusage: die Auszahlung
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Rentenversicherung vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pensionszusage ist eine betriebliche Altersvorsorge, die auch als Direktzusage oder Versorgungszusage des Arbeitgebers bekannt ist. Sie gilt vor allem für die Belegschaft großer Konzerne.
  • Die Arbeitgeber legen über die Jahre hinweg firmeneigenes Geld an, um damit später die Pension seiner Belegschaft zu zahlen. Für die Rückstellungen gibt es unterschiedliche Formen.
  • Bei der Auszahlung der Pensionszusage gilt die nachgelagerte Besteuerung.

Was ist die Pensionszusage?

Bei der Pensionszusage, auch bekannt als Direktzusage oder Versorgungszusage des Arbeitgebers, handelt es sich um eine betriebliche Altersvorsorge. Sie gilt in der Regel für die Belegschaft großer Konzerne und wird inzwischen nur noch selten in festen Rentenhöhen und nicht mehr so umfangreich ausgezahlt, wie noch vor einigen Jahren. Grund dafür ist, dass die meisten Konzerne befürchten, sie können die Pensionszusagen nicht erfüllen – und gehen daher lieber ein geringeres Risiko ein.

Für die Pensionszusagen legt der Arbeitgeber über die Jahre hinweg firmeneigenes Geld an, um damit später die Pension seiner Mitarbeiter zu zahlen. Letzteren muss der Arbeitgeber mindestens den Erhalt der eingezahlten Beiträge zusagen. Um von der Pensionszusage zu profitieren, müssen die Arbeitnehmer mehrere Jahre für den gleichen Arbeitgeber arbeiten. Am Ende des Berufslebens erhält die Belegschaft dann ihre Rente, ohne selbst direkt dafür eingezahlt zu haben.

Welche Formen der Pensionszusage gibt es?

Bei der Pensionszusage gibt es unterschiedliche Formen. Während die Arbeitgeber ihrer Belegschaft anfänglich noch festgelegte Rentenhöhen versprachen, tendieren sie inzwischen aus Risikogründen eher zu festgelegten Beitragshöhen inklusive Verzinsung. Die Höhe der Beiträge ist von Konzern zu Konzern unterschiedlich.

Eine andere Variante der Pensionszusage enthält die Zusage bestimmter Beiträge ohne die Verzinsung. In diesem Fall müssen die Arbeitgeber dann nur die eingezahlten Beiträge auszahlen. Grundsätzlich wäre auch eine Pensionszusage ohne Garantie möglich. Diese schließt dann die Zusage der eingezahlten Beiträge in ihrem vollen Wert aus. Arbeitgeber und -nehmer sollten sich darüber in den Tarifverhandlungen einig sein.

Die Vor- & Nachteile der Pensionszusage

Für die Arbeitnehmer ergeben sich viele Vorteile aus der Pensionszusage:

  • Die Mitarbeiter profitieren in ihrem Erwerbsleben von der nachgelagerten Besteuerung: Für die Beiträge fallen keine Steuern an. Die Pension selbst zählt aber im Alter zu den Einkünften und wird dann versteuert. Da aber die Einkommen von Rentnern meist niedriger sind, fällt die Steuerlast nicht so hoch aus wie im Erwerbsleben.
  • Die Pensionszusage ist in einem Niedrigzinsumfeld sehr attraktiv. Die Pensionszusage profitiert von der Freiheit von Steuern und Sozialabgaben.
  • Für Privatversicherte fällt die Pensionszusage um einiges höher aus: Für Auszahlungen zahlen Privatversicherte keine Krankenkassenbeiträge, da der Beitrag in der privaten Krankenversicherung generell nicht nach dem Einkommen berechnet wird.

Die Nachteile der Pensionszusage sind überschaubar. Ins Gewicht fällt die nachgelagerte Besteuerung. Doch ist - wie bereits angemerkt - die Steuerlast für Rentner nicht so hoch wie für Erwerbstätige. Von Nachteil ist auch, dass bei einem Arbeitgeberwechsel die Pensionszusage in der Regel beim alten Arbeitgeber bleibt und nicht fortgeführt werden kann.

Pensionszusage: die Auszahlung

Der Arbeitgeber kann die Pensionszusage auf zwei unterschiedliche Wege auszahlen:

  • Der Arbeitgeber zahlt die Pensionszusage als eine monatliche Rente aus.
  • Der Arbeitgeber zahlt den gesamten Rentenbetrag in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung aus.

Bei der Auszahlung der Pensionszusage wird diese versteuert. Hier gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Während die angelegten Rückstellungen über die Jahre hinweg steuerfrei blieben, werden sie nun wie Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit versteuert. Da der Einkommenssteuersatz im Rentenalter meistens geringer ist als während der Erwerbstätigkeit, ergibt sich für die Rentner ein Steuervorteil.

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