Gut versichert im neuen Jahr
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Heidelberg – 2017 werden einige gesetzliche Versicherungen teurer und die Beitragsmessungsgrenzen steigen. Was das für Versicherte bedeutet und ob die Änderungen ein Loch in die Haushaltskasse reißen, zeigt das unabhängige Verbraucherportal Verivox im Überblick.
1. Kfz-Versicherung: Neue Typ- und Regionalklassen
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat auch 2016 die neuen Typ- und Regionalklassen bekannt gegeben. Durch höhere Typklassen steigt der Beitrag für die Kfz-Versicherung: Erhöht sich die Typklasse in der Vollkasko zum Beispiel um zwei Stufen von 14 auf 16, zahlen Fahrer circa 8 bis 14 Prozent mehr, in der Haftpflicht sogar 15 bis 17 Prozent. Wer nicht bis zum 30.11. gekündigt hat, kann aufgrund der Preiserhöhung jetzt außerordentlich kündigen. Achten Sie hier auf den Vergleichsbeitrag: Ist dieser günstiger als der Beitrag für 2017, können Sie kündigen.
2. Reform der Pflegeversicherung
Die Kosten für die Pflegeversicherung steigen um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent. Für Kinderlose, die älter als 23 Jahre sind, sind es zukünftig 2,8 Prozent. Bei einem Bruttolohn von 3.200 Euro sind das in beiden Fällen für den Arbeitnehmer Mehrkosten in Höhe von 38,40 Euro im Jahr.
Statt der bisher drei Pflegestufen gibt es 2017 fünf Pflegegrade. Geistig Beeinträchtigte, die bisher „Pflegestufe 0“ haben, steigen dadurch in den Pflegegrad 2 auf und erhalten mehr Leistungen. Prüfen Sie daher im Bedarfsfall, ob Sie durch die neuen Pflegestufen zukünftig mehr Geld von Ihrer privaten Pflegeversicherung erhalten oder ob der neu angepasste Betrag von 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen (zum Beispiel Dienst zum Vorlesen) für Sie in Frage kommt.
Eine Herabstufung müssen Pflegebedürftige und deren Angehörige aber nicht fürchten. Das regelt der Bestandsschutz in § 141 SGB XI.
3. Höhere Grenze für Wechsel zur privaten Krankenversicherung
2016 mussten Bundesbürger mindestens 56.250 Euro brutto im Jahr verdienen, um vom Leistungsplus der privaten Krankenversicherung (PKV) zu profitieren. Ab 2017 steigt die Grenze um 1.350 Euro auf 57.600 Euro. Nur wer als Angestellter im nächsten Jahr mindestens 4.800 Euro brutto monatlich verdient, kann frei wählen zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Alle anderen sind automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse.
Wenn Ihr Jahresbrutto zu gering ist, Sie aber dennoch nicht auf die Zusatzleistung der PKV verzichten möchten, dann bietet die Krankenzusatzversicherung eine Lösung. Denn mit zusätzlichen Versicherungen können Sie die regulären Leistungen der Krankenkasse aufstocken. Es gibt zum einen Tarife, die für einen bestimmten Bereich, wie beispielsweise Zahnersatz, umfassenden Schutz bieten. Andere Angebote decken einzelne Leistungen ab, wie beispielsweise Extraleistungen beim Heilpraktiker oder für eine Brille.
4. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
Pauschal liegt der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung bei 14,6 Prozent. Die einzelnen Krankenkassen können den Zusatzbeitrag individuell festlegen. Bei vielen Krankenkassen bleibt der Zusatzbeitrag zwar stabil, einige Kassen haben jedoch bereits Beitragserhöhungen für 2017 angekündigt. Wer seine Krankenkasse wegen höherer Beiträge wechseln möchte, sollte jedoch nicht nur auf den pauschalen Beitrag schauen: Achten Sie zusätzlich darauf, welche Leistungen zu Ihren Bedürfnissen passen und ob Ihre Krankenkasse diese unterstützt.
5. Ein voller Rentenpunkt wird teurer
Rentenpunkte wirken wie ein Turbo für die gesetzliche Rente. Da das Durchschnittseinkommen 2016 gestiegen ist, müssen Arbeitnehmer ab 2017 mindestens 37.103 Euro im Jahr für einen ganzen Rentenpunkt (36.267 Euro in 2016) verdienen. Eine Gehaltserhöhung wäre das Einfachste, um weiterhin einen vollen Punkt zu erhalten.
Alternativ können Berufstätige ab 50 Jahren von den Regelungen der neuen Flexi-Rente profitieren. Wer zum Beispiel eine größere Einmalzahlung leistet und regulär weiterarbeitet, kann zusätzliche Rentenpunkte sammeln. Arbeiternehmer, die gerade ins Berufsleben einsteigen und weit weg von 37.000 Euro Jahresbrutto sind, können privat vorsorgen: entweder mit einer Riester-Rente oder einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
6. Gesunkener Garantiezins
Die niedrigen Zinsen haben die Versicherer seit Jahren im Griff. Entsprechend sinkt der sogenannte Garantiezins, den die Versicherungen auf den Sparanteil geben dürfen. Er fällt von 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent und gilt für alle Verträge, die Verbraucher ab dem 1. Januar 2017 abschließen. Bestandskunden haben hingegen nichts zu befürchten. Ihr garantierter Zinssatz ändert sich nicht.
7. Besserverdiener zahlen mehr Abgaben
Die Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherungen steigen: Jetzt werden Einkommen bis 6.350 Euro (Westen) bzw. 5.700 Euro (Osten) im Monat besteuert, zuvor lag die Grenze bei 6.200 bzw. 5.400 Euro. Die Beitragsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt 2017 von 4.237,50 Euro auf 4.350 Euro.