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Überstunden muss fast jeder einmal im Beruf machen. Der Gesetzgeber hat die Regeln bezüglich Überstunden recht eng gefasst. Immerhin gilt es, den Arbeitnehmer davor zu schützen, dass er dauerhaft mehr arbeitet, als der Arbeitsvertrag vorsieht. Wann und wie sind Überstunden zulässig, wann sind sie verboten?

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was sind Überstunden?
  3. Gesetzliche Regelungen für Überstunden
  4. Mehrarbeit oder Überstunden: der Unterschied
  5. Wie viele Überstunden sind pro Monat zulässig?
  6. Müssen Überstunden vergütet werden?
  7. Kann ich Überstunden verweigern?
  8. Überstunden bei Teilzeit und Kurzarbeit
  9. Verwandte Themen
  10. Weiterführende Links
  11. Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer nur in Notfällen zu Überstunden zwingen.
  • Für die Definition von Überstunden, die zulässige Obergrenze und den finanziellen Ausgleich gibt es rechtliche Regelungen.
  • Klauseln in Arbeitsverträgen, die keine konkreten zeitlichen Angaben zur maximalen Anzahl Überstunden machen, sind ungültig.
  • Hat ein Unternehmen Kurzarbeit verfügt, sind Überstunden gesetzlich verboten und führen zu massiven Sanktionen seitens der Agentur für Arbeit.

Was sind Überstunden?

Überstunden bezeichnen die Überschreitung der Arbeitszeit, zu der ein Arbeitnehmer gemäß Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag verpflichtet ist. Angenommen, der Arbeitsvertrag sieht eine 40-Stunden-Woche vor. Der Arbeitnehmer arbeitet von Montag bis Freitag acht Stunden am Tag. Verlängert sich jetzt die tägliche Arbeitszeit um eine Stunde, arbeitet er in der Summe 45 Stunden, das heißt, er hat fünf Überstunden abgeleistet.

Gesetzliche Regelungen für Überstunden

Überstunden, deren Anordnung und Vergütung, sind gesetzlich geregelt.

Kann der Arbeitgeber Überstunden grundlos anordnen?

Zunächst einmal kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht dazu zwingen, Überstunden zu leisten. Das würde bedeuten, dass der Arbeitgeber das Recht hätte, willkürlich einseitig von den Vorgaben des Arbeitsvertrages, hier der Arbeitszeit, zum Nachteil des Arbeitnehmers abzuweichen.

Der Arbeitnehmer muss seiner im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit nachkommen. Eine Ausnahme ist aber eine Notsituation. Unter einer Notsituation versteht man einen Brand im Unternehmen oder eine Überschwemmung. In diesem Fall kann der Arbeitgeber Überstunden anordnen.

Es stellt sich die Frage, weshalb Arbeitnehmer Überstunden leisten, wenn sie dazu nicht verpflichtet sind. Handelt es sich dabei um illegale Tätigkeiten? Nein.

Wann sind Überstunden zulässig?

Es gibt Situationen und vertragliche Grundlagen, die Überstunden rechtfertigen und zulassen.

  • Einzelvereinbarung: In diesem Fall sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig, dass der Arbeitnehmer Überstunden ableisten muss, um bestimmte Aufgaben fristgerecht zu erledigen. Es bedarf keiner schriftlichen Vereinbarung, die mündliche Abstimmung ist ausreichen.
  • Arbeitsvertrag: Der Arbeitsvertrag enthält eine Überstundenklausel, die die Anordnung von Überstunden durch den Arbeitgeber zulässt. Allerdings muss die Klausel einen Passus enthalten, der auch auf die maximale Anzahl von Überstunden hinweist. Allerdings gibt es auch immer wieder die Formulierung „Der Arbeitnehmer passt seine Arbeitszeit den Bedürfnissen des Unternehmens an.“
  • Betriebsvereinbarung: Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, kann dieser gemeinsam mit dem Arbeitgeber über eine „vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit“ verhandeln und diese als Betriebsvereinbarung zulassen. Es muss geregelt sein, wann Überstunden anfallen dürfen.
  • Tarifvertrag: Überstunden können auch im Tarifvertrag ihre Regelungen finden. Der Tarifvertrag regelt in diesem Fall, unter welchen Voraussetzungen Überstunden anfallen können, und wie viele es monatlich maximal sein dürfen.

Unabhängig, ob arbeitsvertragliche Regelung, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag, der Arbeitnehmer muss wissen, welche Überstunden maximal auf ihn zukommen können.

Wann sind Überstundenklauseln unwirksam?

Der Gesetzgeber verlangt, dass Überstundenklauseln transparent sein müssen und der Arbeitnehmer genau weiß, welche maximale Anzahl an Überstunden er monatlich leisten muss oder wie es um die Entlohnung bestellt ist. Fallen die Überstundenklauseln intransparent aus, sind sie automatisch ungültig. Als klassische Fehlformulierungen gelten beispielsweise:

  • Überstunden sind mit dem Festgehalt abgegolten.
  • Überstunden müssen nur bezahlt werden, wenn sie eine bestimmte Anzahl im Monat überschreiten.
  • Überstunden werden pauschal vergütet.

Mehrarbeit oder Überstunden: der Unterschied

Unter Mehrarbeit versteht man im Allgemeinen ein Übersteigen der tarifvertraglich festgelegten oder gesetzlich geregelten maximalen Arbeitszeit. Das Arbeitsschutzgesetz sieht eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden vor. Wird diese überschritten, spricht man von Mehrarbeit. Diese Mehrarbeit muss aber später wieder durch kürzere Arbeitszeiten ausgeglichen werden.

Von Überstunden spricht man, wenn ein Arbeitnehmer seine vertraglich festgelegte individuelle Arbeitszeit überschreitet. Für Überstunden kann es eine arbeitsvertragliche Regelung geben, die besagt, dass das Monatseinkommen automatisch eine bestimmte Anzahl von Überstunden mit abdeckt.

Wie viele Überstunden sind pro Monat zulässig?

Das Arbeitszeitgesetz geht von einem Achtstundentag bei einer Sechstagewoche aus. Daraus ergibt sich eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Bei einer normalen Fünftagewoche wären also acht Stunden zusätzlich pro Woche erlaubt.

Es ist zulässig, die tägliche Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden zu erhöhen, was zu einer erlaubten Wochenarbeitszeit von 60 Stunden führt. Diese Mehrarbeit muss aber innerhalb von sechs Monaten durch Freizeit wieder ausgeglichen werden.

Müssen Überstunden vergütet werden?

Ordnet der Arbeitgeber Überstunden an oder duldet er sie zumindest wissentlich, kann sich der Arbeitnehmer diese auszahlen lassen.

Auszahlung von Überstunden

Für die Auszahlung der Überstunden muss der monatliche Stundenlohn ermittelt werden. Angenommen, ein Mitarbeiter verdient bei einer 38,5 Stundenwoche 3.000 Euro brutto. Er hat im abgelaufenen Monat 25 Überstunden geleistet, die im Folgemonat vergütet werden sollen. Es ergibt sich folgender Rechenweg: ((3.000 / 4,33) / 38,5)*25 = 449,90 Euro Überstundenvergütung.

Gibt es einen Überstundenzuschlag?

Es ist ein Irrglaube, dass Überstunden automatisch mit einem Zuschlag vergütet werden. Diese Annahme ist falsch. Ein Anspruch auf einen Überstundenzuschlag besteht nur, wenn dieser tarifvertraglich, arbeitsvertraglich oder im Rahmen der Betriebsvereinbarung festgelegt wurde.

Ist ein Freizeitausgleich möglich oder einforderbar?

Für manchen Arbeitnehmer wäre es attraktiver, seine Überstunden „abzufeiern“. Steigende Lohnnebenkosten und Steuerprogression relativieren den Mehrverdienst schnell. Der Freizeitausgleich ist möglich, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam darauf verständigen. Oft findet sich eine Regelung im Tarif- oder Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber hat übrigens ein Weisungsrecht, wann Überstunden abgebaut werden dürfen.

Kann ich Überstunden verweigern?

Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer Überstunden verweigern, wenn kein Notfall vorliegt. Eine explodierende Auftragslage oder zeitkritische Aufträge bieten keine Rechtsgrundlage für eine Anordnung von Überstunden. Allerdings kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten entzerren und Schichtbetrieb einführen, den er auch auf den Samstag ausdehnen kann. Damit fallen zwar keine Überstunden, aber geänderte Anwesenheitszeiten an.

Überstunden bei Teilzeit und Kurzarbeit

Überstunden für Teilzeitkräfte sind zulässig. Allerdings muss der Arbeitgeber bei der Auszahlung der Überstunden peinlich genau auf die korrekte Abrechnung achten. Angenommen, eine Vollzeitkraft mit 40-Stundenwoche bekommt einen Überstundenzuschlag. Eine Teilzeitkraft mit 20-Stunden-Vertrag arbeitet in einer Woche 30 Stunden, hat also zehn Überstunden geleistet, bleibt aber hinter der 40-Stundenwoche zurück. Sie hat dennoch ein Anrecht darauf, ab der 21. Stunde eine Überstundenvergütung mit Zuschlag zu erhalten, damit sie nicht schlechter gestellt ist als die Vollzeitkraft ab der 41. Stunde.

Anders verhält es sich bei Kurzarbeit. Wurde Kurzarbeit angeordnet, sind Überstunden verboten. Verstößt ein Unternehmen gegen diese Auflage, droht der Entzug des Kurzarbeitergeldes für die gesamte Belegschaft.

Im Rahmen der Kurzarbeit übernimmt die Agentur für Arbeit die Lohnzahlung des entfallenen Gehalts in Höhe von 60 Prozent. Ordnet ein Unternehmen Kurzarbeit an, muss es nur noch das Gehalt für die prozentual vereinbarte Arbeitszeit bezahlen. Überstunden wären jedoch eine Erhöhung der angeordneten Kurzarbeit, also reguläre Arbeitszeit, und müssten damit als Gehalt vom Unternehmen bezahlt werden.

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