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Elektronische Patientenakte

Seit dem 1. Januar 2021 gibt es die elektronische Patientenakte (ePA) auch in Deutschland. Wer häufiger zum Arzt muss oder aufgrund einer Erkrankung mehrere Ärzte konsultieren muss, kennt vielleicht das Problem. Die Mediziner sind nicht zwingend auf dem neuesten Stand über die Therapie, Medikamentierung oder neuesten Befunde. Mit der digitalen Patientenakte soll damit Schluss sein. Allerdings greift dieses neue Tool nur für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wie funktioniert die elektronische Patientenakte?
  3. Wie bekommt man die ePA?
  4. Wer kann und darf die ePA nutzen?
  5. Was wird in der ePA gespeichert?
  6. Benötigt man unbedingt die App?
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Gesetzliche Krankenversicherungen im Vergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Versicherte haben über eine Smartphone-App Zugriff auf die elektronische Patientenakte.
  • Der Zugriff kann nur erfolgen, wenn der Patient die Daten freigibt. Ärzte können nicht willkürlich darauf zugreifen.
  • Der Patient kann definieren, wer auf welche Daten zugreifen darf.
  • Die Nutzung der digitalen Patientenakte setzt nicht zwangsläufig auch die Nutzung der App voraus. Mit einer PIN und der elektronische Versichertenkarte können Versicherte auch in der Arztpraxis auf die Daten zugreifen.

Wie funktioniert die elektronische Patientenakte?

Wer zuhause alle Unterlagen, Versicherungsscheine und Quittungen digitalisiert und in seinem Computer aufhebt, hat eine Vorstellung davon, wie die elektronische Patientenakte funktioniert. Die Befunde, Behandlungen und Rezepte der einzelnen Ärzte befinden sich bei diesen in der Praxis und werden digital an die Krankenkasse weitergeleitet. Damit sind diese Informationen zwar bei der Krankenversicherung hinterlegt, stehen aber nicht dem Zugriff eines anderen Arztes zur Verfügung. Mit der Hilfe von Arztbriefen versuchen sich die Kollegen über ihre gemeinsamen Patienten auf dem Laufenden zu halten.

Die digitale Patientenakte soll Abhilfe schaffen. Es handelt sich dabei um eine App, die sich der Patient auf sein Handy oder Tablet laden kann. Über seine Krankenkasse kann er die App dann mit seinen kompletten Krankheits- oder Gesundheitsdaten befüllen. Wechselt er den Arzt, macht er bei seinem ersten Besuch die App auf und kann dem Behandler alle notwendigen oder bisherigen Informationen zur Verfügung stellen. Damit ist im Behandlungsprozess eine optimale Effizienz sichergestellt.

Wie bekommt man die elektronische Patientenakte?

Orientieren wir uns am Beispiel der Barmer Ersatzkasse. Der Versicherte lädt sich über den Google Playstore oder den Applestore zum einen die App der Barmer Ersatzkasse herunter, zum anderen die App “Barmer eCare”. Er muss sich zunächst einmalig registrieren. Der Versicherer schickt ihm dann einen Code zu, mit dem er sich freischalten kann. Die digitale Gesundheitsakte ist bestmöglich gesichert. Je nach Anbieter ist für das Log-in die Gesichtserkennung oder der Fingerabdruckscanner notwendig.

Wer kann und darf die elektronische Patientenakte nutzen?

Die Nutzung steht jedem Versicherten frei, es besteht aber kein Zwang. Ausschließlich der Versicherte bestimmt, wer auf seine ePA Zugriff haben darf. Anfänglich kann es sein, dass noch nicht alle Informationen über die Schnittstelle zum Versicherer bereitgestellt werden können. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer die Unterlagen noch einscannen oder abfotografieren. Ärzte dürfen und können ebenfalls nur auf die ePA zugreifen, wenn der Patient dies durch die Weitergabe einer PIN ermöglicht. Auf der anderen Seite sind die Vertragsärzte seit dem 1. Juli 2021 dazu verpflichtet, ihre Daten über die Schnittstelle in der digitalen Praxisverwaltung in der ePA zur Verfügung zu stellen.

Der autorisierte Zugriff auf die elektronische Patientenakte ist gesetzlich geregelt. Die Daten sollen

  • Ärzten und Ärztinnen
  • Pflegern und Pflegerinnen
  • Apotheken
  • in den Behandlungsprozess involvierten Dienstleistern

zur Verfügung stehen - immer die Einwilligung des Patienten vorausgesetzt.

Versicherungsnehmer können ab 2022 über die App für jedes Dokument definieren, wer darauf zugreifen darf und wer nicht. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Zugriff nur pauschal auf von Ärzten oder Leistungserbringern erstellten Dokumenten beschränkt werden. Der Patient hat nur die Möglichkeit, eigene Dokumente für Dritte zu sperren.

Was wird in der ePA gespeichert?

Die Nutzung der ePA ist zweistufig aufgezogen. Ab Januar 2021 können zunächst Arztbefunde, Blutwerte oder Medikationspläne in der digitalen Patientenakte gespeichert werden. Ab dem Jahr 2022 wird die ePA um

  • Impfausweis
  • Mutterpass
  • Untersuchungsheft für Kinder
  • Zahnbonusheft

erweitert.

Benötigt man die App unbedingt für die elektronische Patientenakte?

Seit dem Juli 2021 ist es den Versicherten möglich, mittels PIN und Gesundheitskarte die ePA direkt in der Arztpraxis oder Apotheke zu nutzen. Voraussetzung ist, dass die Daten beim Arzt oder Leistungserbringer in digitaler Form vorliegen. Die Befüllung der ePA erfolgt in der Arztpraxis durch das digitale Praxisverwaltungssystem.

Gesetzliche Krankenversicherungen im Vergleich

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