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Private Krankenversicherung für Lehrer und Referendare

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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)

Geringe Kosten bei hoher Leistung

Eine private Krankenversicherung (PKV) stellt für Lehrer und Referendare eine Möglichkeit dar, erschwingliche Beitragszahlungen mit einem großen Leistungsangebot zu kombinieren. Da Beamte weniger Kosten als andere Arbeitnehmer für medizinische Behandlungen übernehmen müssen, bieten sich die günstigen Beihilfetarife der PKV an.

Inhalt dieser Seite
  1. So funktioniert der Vergleich
  2. Beihilfe
  3. Kosten
  4. Leistungen
  5. Tarife für Referendare
  6. Häufig gestellte Fragen
  7. Das ist Verivox

Private Krankenversicherungen für Lehrer und Referendare im Vergleich

Im Verivox-Vergleichsrechner finden Sie in nur drei Schritten die Versicherung, die am besten zu Ihnen passt:

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Beihilfe für Lehrer und Referendare

Verbeamtete Lehrer und Referendare, die auf Probe verbeamtet sind, haben Anspruch auf Beihilfe. Dabei übernimmt der Dienstherr einen bestimmten Prozentsatz der Kosten für die medizinische Heilbehandlung des Beamten und seiner beihilfeberechtigten Familienangehörigen. Im Fall von Lehrern kommt üblicherweise das Bundesland, in dem sie unterrichten, anteilig für die Behandlungskosten auf.

Rechnungsbeispiel zur Beihilfe

Ein alleinstehender Referendar hat beispielsweise einen Beihilfeanspruch von 50 Prozent. Für die verbliebenen 50 Prozent muss er eine Krankenversicherung nachweisen. Da die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) keine Beihilfetarife kennen, müsste er hier den vollen Beitragssatz entrichten.

Anders sieht es in der PKV aus: die Beihilfe beeinflusst die zu zahlenden Prämien der privaten Krankenversicherung. Bei einem Lehrer oder Referendar mit zwei kindergeldberechtigten Kindern steigt der Beihilfeanspruch etwa auf 70 Prozent. Somit sinkt der Beitragsanteil der PKV für Lehrer und Referendare auf 30 Prozent. Die hier genannten Prozentsätze haben jedoch nur beispielhaften Charakter, da es bei der Beihilfe länderspezifische Unterschiede gibt.

PKV für Lehrer: geringe Kosten

Viele Menschen halten die PKV für zu teuer und hinsichtlich der Beitragsentwicklung zu riskant. Allerdings geht eine private Krankenversicherung für Referendare und Lehrer nicht mit hohen Kosten einher. Aufgrund der Beihilfetarife ist eine PKV für keine andere Berufsgruppe so geeignet wie für Beamte und Beamtenanwärter.

Volle Beiträge in der GKV

Bund und Länder als Arbeitgeber beteiligen sich mittels Beihilfe prozentual an den Kosten für die Heilbehandlung. Dieser Prozentsatz wird vom herkömmlichen Tarifbeitrag zur PKV abgezogen und vermindert die Prämie somit erheblich. Die gesetzlichen Krankenkassen berechnen hingegen den vollen Beitrag. Schließen Lehrer eine gesetzliche Krankenversicherung ab, müssen sie den gesamten Monatsbeitrag einschließlich des Arbeitgeberanteils aufbringen. Nicht-verbeamtete Arbeitnehmer müssen hingegen nur den Arbeitnehmeranteil, der die Hälfte des Krankenkassenbeitrags ausmacht, zahlen. Eine private Krankenversicherung ist für Lehrer und Lehramtsanwärter daher die bessere Wahl.

Bessere Leistungen der PKV

Zumeist hängt es von den Kosten ab, ob sich ein Lehrer oder Referendar für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung entscheidet. Allerdings bietet die PKV auch deutlich mehr Leistungen als die GKV: letztere erstattet die Kosten für das medizinisch Notwendige, die privaten Krankenversicherer kommen für das medizinisch Mögliche auf. Daran wird deutlich, weshalb eine private Krankenversicherung für Lehrer und Referendare meist die erste Wahl ist. Während gesetzlich Krankenversicherte beispielsweise für Brillen oder Kontaktlinsen selbst aufkommen müssen, erstatten die Privatversicherungen Lehrern und Referendaren je nach Tarif auch Lesehilfen.

Besondere Vorteile bei der Zahnversorgung

Das signifikanteste Beispiel für die Leistungsunterschiede findet sich im Bereich Zahnersatz. Die Reduktion der Kassenleistung auf den Festkostenzuschuss macht Zahnersatzleistungen für gesetzlich Versicherte zu einer Kapitalanlage. Vierstellige Summen bei der Eigenleistung sind keine Seltenheit. Hier können Lehrer und Referendare mit einer privaten Krankenversicherung hohe Kosten einsparen. Abhängig vom gewählten Tarif und von der Versicherungsgesellschaft ist eine Absicherung bis zu einer Höhe von 100 Prozent möglich. Üblich ist jedoch eine Übernahme der Kosten bis zu 80 Prozent.

Gut zu wissen:

Sind Lehrer privat versichert, können sie sich im Rahmen der Zahnbehandlung auch Vorsorgeleistungen wie die professionelle Zahnreinigung erstatten lassen.

Sonderfall: Krankenversicherung im Referendariat

Private Krankenversicherungen für verbeamtete Lehrer und Referendare, die probeweise verbeamtet sind, unterscheiden sich in einem Punkt: in den Referendariats-Tarifen werden keine Altersrückstellungen gebildet. Ursächlich hierfür ist, dass noch nicht feststeht, ob der Referendar letztlich Beamter wird und seine private Krankenversicherung beibehält. Lehramtsanwärter zahlen aus diesem Grund zudem günstigere Beiträge für ihre Versicherung.

Die private Krankenversicherung wird nach dem Referendariat in einen echten Beihilfetarif mit Altersrückstellungen umgewandelt, wenn die Verbeamtung erfolgt. Dadurch gleichen sich die Kosten der privaten Krankenversicherung für Lehrer an, fallen im Vergleich zu den GKV-Beiträgen aber immer noch günstiger aus. Durch die formlose Umstellung wird keine erneute Gesundheitsprüfung nötig.

Private Krankenversicherung für Lehrer und im Referendariat: Vergleich bei Verivox

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Häufig gestellte Fragen

Mit der Pensionierung eines Beamten wird der Beihilfesatz erhöht. Die Versicherung kann dahingehend angepasst werden, wodurch sich die Kosten der Krankenversicherung für Lehrer im Alter verringern. Um eine erneute Gesundheitsprüfung zu vermeiden, sollten Sie Ihrer PKV die Änderung innerhalb von sechs Monaten melden.

Anwärter müssen in einer amtsärztlichen Untersuchung ihre gesundheitliche Eignung feststellen lassen. Einschränkungen, die vermuten lassen, dass ein Anwärter seinen dienstlichen Verpflichtungen zukünftig nicht nachkommen kann und frühzeitig in den Ruhestand versetzt werden muss, führen unter Umständen zur Versagung der Verbeamtung. Darunter können beispielsweise Erkrankungen der Wirbelsäule oder der Psyche fallen. Übergewicht muss mit gesundheitlichen Problemen wie etwa Diabetes einhergehen, um als Einschränkung zu gelten.

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