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Wie müssen sich Selbstständige krankenversichern?

Wer als Freiberufler oder Gewerbetreibender selbstständig ist, hat bei der Krankenversicherung mehr Wahlmöglichkeiten als ein Arbeitnehmer. Die meisten Selbstständigen können zwischen zwei Optionen wählen: der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV).

Inhalt dieser Seite
  1. So funktioniert der Vergleich
  2. Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV
  3. Wechsel in die PKV
  4. Nebenberuflich Selbstständige
  5. Leistungsumfang
  6. Kosten sparen
  7. Rückkehr in die GKV
  8. Häufig gestellte Fragen
  9. Das ist Verivox

Krankenversicherung für Selbstständige im Vergleich: So geht es

Sie sind auf der Suche nach einer günstigen privaten Krankenversicherung für Selbstständige? Unser Rechner hilft Ihnen bei der Wahl eines passenden Tarifs. Gehen sie dazu wie folgt vor:

  1. Wählen Sie Ihre Berufsgruppe aus.
  2. Geben Sie Ihre gewünschten Zusatzleistungen an (bspw. Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung).
  3. Nach Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie von unseren Gesundheitsexperten via E-Mail ein unverbindliches und kostenloses Angebot für Ihren neuen PKV-Tarif, welchen Sie bequem online abschließen können.

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Freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung

Bei der Existenzgründung können Selbstständige, die bisher in der gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, diese Form der Krankenversicherung als freiwillige Mitgliedschaft weiterführen. Hierbei zahlen sie jedoch nicht nur den Arbeitnehmeranteil an die Krankenkasse, sondern den vollen Beitrag.

Der Selbstständige kann bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze beantragen, dass die Krankenkasse den monatlichen Beitrag in Abhängigkeit des Einkommens berechnet. Er zahlt dann die Summe aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil und muss jedes Jahr seinen Steuerbescheid als Einkommensnachweis einreichen. Liegt das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, erhält die Krankenkasse den Höchstbeitrag.

Wechsel in die private Krankenversicherung

Alternativ zum Verbleib in der GKV können Sie als Selbstständiger in die private Krankenversicherung wechseln. Hierzu müssen Sie die Mitgliedschaft in der GKV kündigen, was im Regelfall mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende möglich ist. Wer etwa im Januar die Mitgliedschaft kündigt, verlässt die GKV Ende März.

Ausnahme: Pflichtversicherung in der Künstlersozialkasse

Eine Ausnahme besteht für Selbstständige in kreativen Berufen, die als Künstler oder Publizisten in der Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversichert sind. Wer dort Pflichtmitglied ist, zahlt für die Kranken- und Rentenversicherung wie ein Arbeitnehmer nur den halben Beitrag, unterliegt jedoch auch denselben sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.

Damit gilt bei der Krankenversicherung: Wer als KSK-Versicherter mit seinem Einkommen nicht drei Jahre in Folge die Versicherungspflichtgrenze der GKV überschritten hat, muss Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Erst bei einem höheren Einkommen ist der Wechsel zur privaten Krankenversicherung möglich, für deren Kosten der Selbstständige von der KSK einen Zuschuss von maximal 50 Prozent erhält.

Brauchen nebenberuflich Selbstständige eine eigene Krankenversicherung?

Ob sich nebenberuflich Selbstständige selbst versichern müssen, hängt von zwei Faktoren ab:

  • Dem Vorhandensein einer hauptberuflichen Tätigkeit
  • Der Höhe des Einkommens durch die Selbstständigkeit

Wer als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, muss für das Einkommen aus nebenberuflicher Selbstständigkeit keine zusätzlichen Krankenkassenbeiträge entrichten. Voraussetzung ist, dass Zeitaufwand und Einkommen aus der Selbstständigkeit niedriger sind als Arbeitszeit und Einkommen aus der Angestelltentätigkeit.

Wenn das Einkommen aus der Selbstständigkeit höher ist als der Angestelltenlohn, stuft die Krankenkasse den Versicherten als hauptberuflich selbstständig ein. Er muss sich dann selbst krankenversichern und die Beiträge alleine tragen.

Kostenlos mitversicherte Mitglieder in der GKV

Familienangehörige, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, sind in der Familienversicherung kostenlos mitversichert, wenn der Hauptverdiener Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Allerdings müssen nebenberuflich Selbstständige für die kostenlose Mitversicherung eine Einkommensgrenze einhalten. Diese wird jährlich angepasst.

Welche Leistungen sollte die Privatversicherung für Selbstständige bieten?

Privat krankenversicherte Unternehmer und Freiberufler haben beim Abschluss ihrer Versicherung die Auswahl zwischen einer Vielzahl an Tarifoptionen. Dabei gilt: Je mehr Leistungen die Krankenversicherung übernimmt, umso teurer wird die Police. Welchen Versicherungsumfang der Tarif bieten soll, entscheidet folglich der Versicherungsnehmer. Sinnvoll können für Selbstständige die folgenden Merkmale sein:

  • Krankentagegeld. Weil es für Selbstständige im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung gibt, sollten Unternehmer und Freiberufler mit ihrer privaten Krankenversicherung ein Krankentagegeld vereinbaren. Ab einer bestimmten Anzahl an Krankheitstagen zahlt dann die Versicherung für jeden weiteren Tag einen festgelegten Betrag an den Versicherten.
  • Zahnersatz. Die Kosten für Brücke, Implantat und Co. können schnell vier- oder gar fünfstellige Summen erreichen. Mit einem entsprechenden PKV-Tarif oder einer Zusatzversicherung übernimmt der Versicherer im Bedarfsfall einen Teil der anfallenden Kosten. Durch die private Krankenversicherung können Selbstständige die finanzielle Belastung somit oftmals deutlich senken.

Bei anderen Optionen wie der Chefarztbehandlung, der stationären Unterbringung im Zweibettzimmer oder der Übernahme von Heilpraktiker-Rechnungen sollten Selbstständige überlegen, ob sie diese Leistungen wirklich benötigen.

Mit der privaten Krankenversicherung für Selbstständige Kosten sparen

Rückläufige Aufträge, überraschende Zusatzkosten – Selbstständige können schnell einmal in einen finanziellen Engpass geraten. Wenn dieser länger anhält, werden Kosteneinsparungen erforderlich. In diesem Fall ist es ratsam, auch die private Krankenversicherung einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Zur Einsparung bei den Versicherungskosten stehen in erster Linie drei Optionen zur Verfügung:

  • Selbstbeteiligung erhöhen: Mit einer Erhöhung der Selbstbeteiligung für ambulante oder stationäre Behandlungen reduzieren sich in aller Regel die laufenden Prämien. Allerdings ist im Ernstfall damit eine zusätzliche finanzielle Belastung durch den Eigenanteil verbunden.
  • Interner Tarifwechsel: Wer einen teuren Tarif mit vielen Komfortmerkmalen besitzt, kann mit dem Wechsel in einen Tarif mit weniger Extras Geld sparen. Mit dem Verbleib beim gleichen Versicherer bleiben auch die wichtigen Altersrückstellungen erhalten.
  • Wechsel in den Basistarif: Der Basistarif bietet ein Leistungsniveau, das ungefähr mit dem der GKV vergleichbar ist, und ist für Versicherte vorgesehen, die sich die regulären Tarife auf Dauer nicht mehr leisten können.

Ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse möglich?

Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche ist für Selbstständige lediglich in Ausnahmefällen möglich. Nur wer seine Selbstständigkeit aufgibt und in ein Anstellungsverhältnis wechselt, kann wieder in die GKV zurückkehren. Das Gehalt muss allerdings unterhalb der Entgeltgrenze für die Krankenversicherung liegen.

Noch schwieriger ist der Wechsel von der PKV in die GKV, wenn der Selbständige 55 Jahre oder älter ist. In diesem Fall dürfen Betroffene nur in die GKV wechseln, wenn sie ihr Geschäft aufgeben, danach kein versicherungspflichtiges Einkommen erzielen und ihr Ehe- oder Lebenspartner Mitglied in der GKV ist – dann ist die kostenlose Mitversicherung erlaubt.

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Zum Vergleich

Häufig gestellte Fragen

Für Selbstständige ist eine private Krankenversicherung oder auch die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Wollen Sie über letztere versichert bleiben, können Sie Ihre Mitgliedschaft bei der Kasse auf freiwilliger Basis weiterführen. Ob Sie sich privat versichern, wenn Sie sich selbstständig gemacht haben, sollten Sie sich gut überlegen. Zwar ist das Leistungsangebot häufig deutlich höher, aber der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist als Selbstständiger nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

Vor dem Wechsel in eine private Krankenversicherung sollten Selbstständige einen Vergleich verschiedener Versicherungsunternehmen und Tarife anstellen. Die günstigste PKV, die für Selbstständige infrage kommt, muss dabei nicht unbedingt die beste sein. Neben den monatlichen Kosten ist vor allem der Leistungsumfang entscheidend. Welcher der beste Tarif für Sie ist, hängt daher immer von Ihren individuellen, persönlichen Umständen ab. Wichtige Faktoren sind etwa die Höhe der Selbstbeteiligung, wie Sie im Krankenhaus untergebracht werden wollen, ob Sie Wert auf eine Chefarztbehandlung legen und wie wichtig Ihnen Zahnleistungen sind.

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Eine Haftpflichtversicherung braucht jeder. Selbstständige müssen jedoch aufpassen: Die Privathaftpflicht deckt nicht alle Schäden, die aus selbstständiger Arbeit entstehen.

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