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SEPA steht für „Single Euro Payments Area“, zu Deutsch: „Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“. SEPA wurde 2014 eingeführt, um den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Europa zu vereinheitlichen. Bis dahin hatte jedes EU-Land sein eigenes System, um bargeldlose Zahlungen abzuwickeln. Parallel dazu gab es internationale Verfahren. Diese waren aber für die Verbraucher viel teurer und die Unterschiede in den Systemen führten zu Fehlern, welche den grenzüberschreitenden Handel behinderten. Dank SEPA kann der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr heute einfacher, schneller und günstiger abgewickelt werden.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. SEPA: Diese Länder gehören zum europäischen Zahlungsraum
  3. Europäischer Zahlungs- und Währungsraum
  4. Die SEPA-Überweisung
  5. IBAN und BIC
  6. Beleghafte und beleglose Überweisungen
  7. Überweisung zurückrufen
  8. Das SEPA-Lastschriftverfahren
  9. Einheitliche Verfahren, einheitliche Kosten und Gebühren
  10. Verwandte Themen
  11. Weiterführende Links
  12. Jetzt Girokonten vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Sämtliche Mitgliedstaaten der EU, aber auch andere europäische Länder wie Norwegen und die Schweiz nehmen an SEPA teil.
  • SEPA-Zahlungen werden ausschließlich in Euro abgewickelt.
  • Die wichtigsten Instrumente im einheitlichen Zahlungsverkehrsraum sind die SEPA-Überweisung und die SEPA-Lastschrift. Mit „SEPA for cards“ wurde außerdem die Abwicklung von Kartenzahlungen vereinheitlicht.
  • Für Überweisungen innerhalb der SEPA-Zone genügt heute die IBAN des Empfängers, für den grenzüberschreitende Zahlungen darüber hinaus wird außerdem der BIC benötigt.
  • In Deutschland sind die Deutsche Kreditwirtschaft und die Deutsche Bundesbank für die Umsetzung des SEPA-Verfahrens zuständig.

SEPA: Diese Länder gehören zum europäischen Zahlungsraum

Von der Europäischen Union (EU) lanciert, war SEPA zunächst nur als einheitlicher Zahlungsraum für die Euro-Zone gedacht. Inzwischen haben sich aber nicht nur alle EU-Mitglieder, sondern noch weitere europäische Staaten SEPA angeschlossen. Aktuell gibt es insgesamt 36 SEPA-Staaten:

  • alle 27 EU-Mitgliedsstaaten
  • Island, Liechtenstein und Norwegen als Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums
  • die Schweiz, Monaco, Vatikanstadt, San Marino, Andorra und Vereinigtes Königreich

Die interaktive Europakarte zeigt, welche Staaten bei SEPA mitmachen und welche nicht.

Europäischer Zahlungs- und Währungsraum

Der Zahlungsverkehr mit SEPA

Das SEPA-Verfahren umfasst im Wesentlichen drei Instrumente, mit denen der einheitliche Zahlungsverkehr abgewickelt wird: die SEPA-Überweisung, die SEPA-Lastschrift und Kartenzahlungen („SEPA for cards“).

Die SEPA-Überweisung

2008 wurden zur Vereinheitlichung von Zahlungen im SEPA-Verfahren die Internationale Bankkontonummer (IBAN) und der Bank Identifier Code (BIC) eingeführt. Der BIC wird gelegentlich auch als SWIFT-Code bezeichnet. SWIFT ist die Abkürzung der Organisation, die für die Vergabe der BIC-Codes an die weltweiten Banken zuständig ist. IBAN und BIC ersetzen die nationalen Kontonummern und Bankleitzahlen.

Im Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen müssen IBAN und BIC bereits seit ihrer Einführung verwendet werden. Seit 2014 gelten sie auch für Privatpersonen und wurden nach der Übergangsphase bis 2016 für alle Überweisungen obligatorisch. Um eine SEPA-Überweisung in Auftrag zu geben, sind seitdem folgende Daten nötig:

  • Überweisungsbetrag
  • Name des Zahlungspflichtigen
  • Name des Zahlungsempfängers
  • die IBAN-Nummer des Zahlungspflichtigen
  • die IBAN-Nummer des Zahlungsempfängers

Für Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums wird der BIC seit Februar 2016 nicht mehr benötigt. Die IBAN enthält alle benötigten Informationen um Zahlungen im SEPA-Raum abzuwickeln. Der BIC kann über die Bankleitzahl, die in der IBAN enthalten ist, automatisch ermittelt werden. Die Kontonummer ist ebenfalls in der IBAN enthalten. Zwingend benötigt wird der BIC deshalb nur noch für Überweisungen in Länder, die nicht an SEPA teilnehmen.

IBAN und BIC

Bankkunden haben mehrere Möglichkeiten, die IBAN und den BIC ihres Kontos herauszufinden. Viele Kreditinstitute drucken beide Informationen auf die Girocard (früher: „EC-Karte“). In jedem Fall finden sie sich auf den Kontoauszügen. Auch mithilfe eines kostenlosen IBAN-Rechners im Internet können Verbraucher ihre IBAN ermitteln. Dafür müssen sie ihre Kontonummer und Bankleitzahl in die Eingabemaske eintragen. Der Rechner ermittelt daraus dann die IBAN.

In Deutschland besteht die IBAN immer aus 22 Zeichen und setzt sich wie folgt zusammen:

Beispiel-IBAN
Bedeutung
Wert
DE Ländercode zwei Stellen
12 Prüfziffer zwei Stellen
12345678 Bankleitzahl acht Stellen
1234567890 Kontonummer zehn Stellen

Ihren BIC veröffentlichen Banken und Sparkassen auf ihren Websites – oft am Seitenende der Startseite, häufig auch im Impressum. Der BIC besteht aus acht oder elf Zeichen. Den Aufbau erklären wir beispielhaft anhand des BIC der Sparkasse Berlin.

Beispiel-BIC
Bedeutung
Wert
BELA Bankcode vier Stellen
DE Ländercode zwei Zeichen
BE Code des Ortes zwei Zeichen (Buchstaben oder Ziffern)
XXX Code der Filiale drei Zeichen (optional)

Beleghafte und beleglose Überweisungen

Im SEPA-Verfahren werden beleghafte oder beleglose Überweisung durchgeführt. Beleglose Überweisungen werden entweder über das Online-Banking oder am SB-Terminal der Bank in Auftrag gegeben. Beleghafte Überweisungen dagegen bedürfen eines Überweisungsträgers in Papierform. Dafür liegt bei den Banken ein Überweisungsformular aus, welches auch im Online-Banking als PDF-Dokument zu finden ist. Die Dauer von beleghaften Überweisungen beträgt in der Regel maximal zwei Werktage, beleglose Überweisungen benötigen maximal einen Werktag für die Ausführung.

Überweisung zurückrufen

Wer bei einer Überweisung Fehler macht und beispielsweise aufgrund eines Tippfehlers zu viel überwiesen hat, sollte sich unverzüglich an seine Bank wenden. Je schneller dies geschieht, desto größer ist die Chance, dass die Bank die Überweisung noch stoppen kann und das Geld gar nicht vom Konto abgebucht wird. Wenn der Zahlungsempfänger das Geld schon erhalten hat, kann die Bank hingegen nicht mehr darauf zugreifen.

Zu viel gezahlte Beträge müssen Bankkunden dann vom Empfänger zurückfordern. Ging die Zahlung wegen eines Tippfehlers bei der IBAN an ein falsches Bankkonto, können Verbraucher bei ihrer Bank eine Rücküberweisung anfragen. Die kontaktiert dann das Geldinstitut des Empfängers. Dieser wird dann über die fehlerhafte Buchung informiert. Ohne seine Einwilligung darf das Geld nicht zurücküberwiesen werden. Allerdings darf die Rückzahlung nicht ohne triftigen Grund verweigert werden. Für ihren Rückholservice verlangen viele Banken und Sparkassen von ihren Kunden eine Gebühr – meist zwischen 10 und 20 Euro.

Das SEPA-Lastschriftverfahren

Beim Lastschriftverfahren überweisen Zahlungspflichtige ausstehende Beträge nicht selbst. Stattdessen erteilen sie dem Empfänger ein SEPA-Lastschriftmandat, mit dem er das geschuldete Geld selbst vom Konto des Zahlungspflichtigen einziehen kann. Ein gültiges SEPA-Mandat können Verbraucher schriftlich mit Stift und Papier erteilen, aber auch durch Eingabe ihrer Daten in ein Onlineformular. Es berechtigt einerseits den Empfänger, den geschuldeten Betrag einzuziehen, und beauftragt zugleich die eigene Bank, die Lastschrift einzulösen.

Zahlungen per Lastschrift haben dabei für beide Seiten mehrere Vorteile:

  • Rückgabemöglichkeit: Verbraucher können eine fehlerhafte Lastschrift einfach auf ihr Konto zurückbuchen lassen. Die Frist dafür beträgt mindestens acht Wochen. Lag kein gültiges SEPA-Mandat vor, beträgt sie sogar 13 Monate. Bargeldloses Bezahlen via Lastschrift ist also ein sehr sicheres Verfahren.
  • Flexibel und bequem: Ein Lastschriftmandat kann für einmalige und wiederkehrende Zahlungen erteilt werden – ebenso für unterschiedliche Beträge. Wenn sich beispielsweise die Beiträge der Versicherung ändern, muss also nicht extra ein neues SEPA-Mandat ausgestellt werden. Kunden können nicht in Zahlungsverzug geraten oder müssen ihren Dauerauftrag anpassen.
  • Planungssicherheit: Dem Zahlungsempfänger bietet ein Lastschriftmandat Planungssicherheit. Er weiß, wann er mit dem Geldeingang rechnen kann. Die Vermeidung von Zahlungsausfällen erspart ihm aufwendige und teure Mahnverfahren.

Wie im gesamten einheitlichen Zahlungsverkehr sind auch im SEPA-Lastschriftverfahren ausschließlich Euro-Zahlungen möglich. Das gilt auch für Transaktionen, bei denen eines der beteiligten Konten nicht in Euro geführt wird, weil es beispielsweise in der Schweiz, in Norwegen oder in einem anderen SEPA-Mitgliedstaat außerhalb der Euro-Zone liegt.

Einheitliche Verfahren, einheitliche Kosten und Gebühren

Der SEPA-Zahlungsverkehr ist nicht nur durch einheitliche Verfahren bei der Abwicklung gekennzeichnet. Er unterliegt außerdem der EU-Preisverordnung und damit einer einheitlichen Kostenregulierung. Banken dürfen beispielsweise zwar Gebühren für eine SEPA-Überweisung verlangen. Sie genießen auch weitreichende Freiheiten bei der Festlegung der Höhe. Sie müssen den Kunden jedoch vorher über die Höhe der Gebühren informieren und dürfen für grenzüberschreitende Zahlungen bis 50.000 Euro keine höheren Entgelte aufrufen als für vergleichbare inländische Transaktionen. In der Praxis führen diese Regeln dazu, dass grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb des SEPA-Gebiets in der Regel um ein Vielfaches günstiger sind als Überweisungen ins Ausland, die den SEPA-Raum verlassen.

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