Überweisung zurückholen: Bei einer fehlerhaften Überweisung möglichst schnell handeln
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Das Wichtigste in Kürze
- Banken müssen Beträge, die falsch überwiesen wurden, nicht zurückerstatten.
- Kunden müssen die Empfängerdaten der Überweisung selbst kontrollieren und haften für Fehler.
- Wenn ein Fehler auffällt, müssen Sie schnell handeln.
- Informieren Sie zuerst Ihre eigene Bank. Solange die Zahlung noch noch nicht getätigt wurde, kann die Überweisung noch gestoppt werden.
- Fällt die fehlerhafte Überweisung erst später auf, muss der Empfänger ausfindig gemacht und das Geld von ihm zurückgefordert werden. Ihre Bank kann Sie dabei unterstützen.
Fast jeder, der über ein Girokonto verfügt, hat schon einmal eine Überweisung in Auftrag gegeben. Ob auf einem Überweisungsträger in Papierform oder via Onlinebanking, das Transferieren von Geld von einem Konto auf ein anderes geht schnell und bequem. Was passiert aber, wenn Fehler unterlaufen oder sich ein Zahlendreher in die Kontonummer einschleicht?
Wer haftet für fehlerhafte Zahlungsaufträge?
Egal ob am Terminal, mit Überweisungsschein am Schalter oder per Einzahlung, Banken sind nicht dazu verpflichtet, Beträge, die falsch überwiesen wurden, zurückzuerstatten. Durch die Einführung einer EU-Richtlinie zu Auslandsüberweisungen und der damit verbundenen Vereinheitlichung von inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen müssen Banken die Empfängerdaten bei Überweisungen nicht mehr auf ihre Richtigkeit prüfen. Die Kunden müssen die Daten selbst kontrollieren und haften selbst für etwaige Fehler, die zu einer fälschlichen Überweisung führen. Wird nach getätigtem Zahlungsauftrag eine Unstimmigkeit in den Daten festgestellt, so muss schnell reagiert werden, damit das Geld nicht verloren geht.
Kann man sein Geld überhaupt zurückbuchen?
Generell gilt der Grundsatz: Geld, das einmal überwiesen ist, ist weg und eine Rückbuchung ist nicht möglich. In manchen Fällen kann der Betrag aber trotzdem zurückgeholt werden. Zum Beispiel, wenn Doppelbuchungen vorgenommen wurden, also derselbe Betrag zweimal an denselben Empfänger mit demselben Verwendungszweck überwiesen wurde, oder wenn das angegebene Konto gar nicht existiert – dann kommt das Geld automatisch zurück. Auch bei fehlerhaften Überweisungen ist es unter Umständen möglich, das Geld wiederzubekommen, dies hängt aber vom Wohlwollen sowohl der Hausbank als auch der Empfängerbank ab. Allerdings sind die Banken gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Klienten beim Zurückholen einer Überweisung zu helfen. Ob sie für diese Serviceleistung ein Entgelt erheben, ist ihnen freigestellt.
Überweisung zurückfordern
Um eine Überweisung rückgängig zu machen, ist möglichst schnelles Handeln gefragt. Zunächst sollte sofort die Bank informiert werden, am besten persönlich vor Ort oder am Telefon. Wird der Fehler am selben Tag entdeckt, ist es gegebenenfalls noch möglich, die Überweisung zu stornieren. Ein Überweisungsauftrag befindet sich etwa einen Tag lang im System der Bank und kann, sofern die Zahlung nicht bereits durchgeführt wurde, hier noch gestoppt werden. Anders als beim Lastschriftverfahren gibt es für eine Überweisung keine vorgeschriebene Frist zum Zurückholen, sondern der Vorgang muss so schnell wie möglich unterbrochen werden.
Wird die Unstimmigkeit erst einige Tage später beispielsweise auf dem Kontoauszug festgestellt, muss auch in diesem Fall schnellstmöglich das Kreditinstitut informiert werden. Ist der Betrag bis dahin aber schon auf dem falschen Empfängerkonto angekommen, wird es schwierig, das verlorene Geld wiederzubekommen.
Erst einmal muss der irrtümliche Zahlungsempfänger ausfindig gemacht werden. Die Hausbank darf die Überweisung aber nicht einfach so von ihm zurückfordern, sondern muss die Empfängerbank kontaktieren und über den Irrtum in Kenntnis setzen. Ist die Überweisung dann tatsächlich nicht korrekt, muss der Empfänger den Überweisungsbetrag zurückbuchen. Ist er dazu nicht bereit, so sollte der Auftraggeber der Überweisung privatrechtliche Schritte einleiten. Der Empfänger muss dann die unterlassene Rücküberweisung bzw. die unberechtigte Forderung des Auftraggebers begründen.
Mögliche Kosten für das Zurückholen einer Überweisung
Die Banken haben das Recht, für das Zurückfordern einer Überweisung eine Gebühr zu verlangen. Befindet sich das Geld noch bei der Hausbank, so ist das Stornieren der Überweisung kostenlos. Ist es jedoch schon bei einer fremden Bank angekommen, werden in der Regel Gebühren für die Serviceleistungen des Zurückforderns erhoben.
Handelt es sich um eine Überweisung ins Ausland, so muss damit gerechnet werden, dass das Zurückholen immer kostenpflichtig ist. Auch dem Überweisungsbetrag sollte dabei Beachtung geschenkt werden. Bei kleineren Beträgen kann es vorkommen, dass die Gebühren höher sind als der Betrag selbst und sich die Mühe gar nicht lohnt.