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Steuern, Versicherung & Soziales: Das bringt das Jahr 2011

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Berlin - Im kommenden Jahr müssen sich deutsche Bürger auf zahlreiche Änderungen im Steuerrecht sowie bei den Sozialversicherungen und -leistungen einstellen. Ein Überblick:

Steuern

Die Lohnsteuerkarte hat ausgedient. Die Gemeindeverwaltungen verschicken die Formulare nicht mehr. Die Lohnsteuerkarte 2010 bleibt ein weiteres Jahr gültig, die Finanzbehörden stellen schrittweise auf ein elektronisches Verfahren um. Wer 2011 erstmals eine steuerpflichtige Beschäftigung aufnimmt, muss ein Ersatzpapier beantragen.

Die Finanzämter übernehmen die volle Zuständigkeit für alle steuerrelevanten Daten: Beispielsweise müssen alle Freibeträge künftig beim Finanzamt beantragt werden.

Arbeitszimmer können in bestimmten Fällen wieder steuerlich geltend gemacht werden. Maximal 1.250 Euro dürfen als Pauschalbetrag abgezogen werden, wenn "für die betriebliche und berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht".

Auf einem neuen Freistellungsauftrag muss die Steueridentifikationsnummer eingetragen werden. Fehlt sie, werden Zinsen und Dividenden voll besteuert.

Sozialversicherungen

In Westdeutschland bleibt die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung stabil bei 5.500 Euro im Monat beziehungsweise 66.000 Euro im Jahr. In Ostdeutschland steigt die Schwelle um 150 Euro im Monat auf 4.800 / 57.600 Euro.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung sinkt bundesweit von 3.750 auf 3.712,50 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze sinkt auf ein Jahreseinkommen von 49.500 (vorher: 49.950) Euro. Das entspricht monatlich 4.125 Euro.

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt um 0,6 Punkte auf 15,5 Prozent. Der Arbeitgeberanteil wird bei 7,3 Prozent dauerhaft festgeschrieben, Arbeitnehmer zahlen also zunächst 8,2 Prozent und müssen alle Zusatzbeiträge alleine schultern.

Diese Zusatzbeiträge können von den Krankenkassen einkommensunabhängig erhoben werden. Auch gilt keine Obergrenze mehr. Steigt der Beitrag über zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, erhält der Versicherte einen Ausgleich. Die Zusatzbeiträge können vollständig steuerlich abgesetzt werden.

Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wird leichter: Künftig kann ein Arbeitnehmer wechseln, wenn sein Gehalt in nur einem statt in drei auf einander folgenden Jahren die Pflichtgrenze von 49.500 Euro überschreitet.

Soziales

Der steuerlich absetzbare Anteil der Beiträge zur gesetzlichen Altersvorsorge und den sogenannten Rürup-Renten steigt weiter: Maximal 14.000 Euro bei Einzelpersonen und 28.800 bei Ehepaaren können abgesetzt werden.

Hartz-IV-Empfänger erhalten einen um fünf auf 364 Euro erhöhten monatlichen Regelsatz. Der Bundesrat muss dem noch zustimmen.

Andere Sozialleistungen für Langzeitarbeitslose in Hartz IV entfallen: Das Elterngeld wird mit dem Arbeitslosengeld und anderen Leistungen verrechnet. Die Rentenversicherungspflicht fällt weg: Die Arbeitsagenturen zahlen keine Beiträge zur Rentenversicherung und keine Zuschüsse mehr.

Für Kinder aus Hartz-IV- und anderen bedürftigen Familien gibt es Zuschüsse für Schulessen, -material und - ausflüge sowie Nachhilfe und Freizeitaktivitäten. Pro Kind stehen knapp 27 Euro im Monat im Bildungspaket zur Verfügung. Auch hier muss der Bundesrat noch zustimmen.

Der wegen hoher Energiepreise eingeführte Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger entfällt.

Das Elterngeld sinkt von 67 auf 65 Prozent des letzten Nettogehalts. Der Mindestbetrag von 300 und der Höchstbetrag von 1.800 Euro bleiben.