Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Hartz-IV-Reform: was sich zum 1. Januar 2011 ändert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Berlin - Am 1. Januar 2011 steigen die Regelsätze für erwachsene Hartz-IV-Empfänger um fünf Euro auf dann 364 Euro im Monat. Die Regelsätze für Kinder bleiben unverändert zwischen 60 und 80 Prozent der Regelleistung für Erwachsene. Abhängig vom Alter des Kindes zahlt der Staat zwischen 215 Euro und 287 Euro im Monat.

Basis für die neuen Regelsätze des Arbeitslosengelds II ist die jüngste Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. 60.000 Haushalte hatten dafür im Jahr 2008 drei Monate lang ihre Einnahmen und Ausgaben festgehalten sowie ihr Vermögen, ihren Besitz und ihre Wohnsituation offengelegt. Nicht mehr berücksichtigt bei der Bemessung der Sätze werden Ausgaben für Alkohol und Tabak. Hinzu kommen hingegen Kosten für den Internetanschluss und die Praxisgebühr. Die neuen Regelsätze sollen jährlich zum 1. Januar anhand der Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden. Die Preisentwicklung geht dabei zu 70 Prozent, die Lohnentwicklung zu 30 Prozent in den Index ein. Grund ist, dass die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe nur alle fünf Jahre erhoben wird. Bislang sind die Hartz-Leistungen an die Rentenentwicklung gebunden.

Die rund zwei Millionen Kinder und Jugendlichen aus Hartz-IV-Familien erhalten zudem einen Rechtsanspruch auf gezielte Förderung in puncto Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe. Rund 300.000 Kinder von Geringverdienern, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, profitieren ebenfalls von den Zuschüssen. Den Kinderzuschlag erhalten erwerbstätige Eltern, deren Einkommen für die Versorgung ihrer Kinder nicht ausreicht.

Pro Jahr können Hartz-IV-Empfänger und Geringverdiener für ihre Schulkinder Fördergeld von mindestens 250 Euro abrufen. Dazu gehören Zuschüsse zu Schulmaterialien, warmen Mittagessen in Schulen und Kitas sowie zu Freizeitaktivitäten. Eltern können die Leistungen des 700-Millionen-Euro-Bildungspakets im Jobcenter oder bei den Kommunen beantragen.

Ferner ist vorgesehen, dass Arbeitslosengeld-II-Empfänger künftig mehr von ihren Nebeneinkommen behalten dürfen. Bei einem jährlichen Verdienst zwischen 800 und 1.000 Euro bleiben den Betroffenen 20 Prozent statt 10 Prozent. Für die sogenannten Aufstocker bedeutet das maximal 20 Euro mehr im Monat.