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Prüfziffer schützt bei IBAN vor Zahlendrehern

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Düsseldorf - Der Countdown läuft: Zum 1. Februar 2014 enden in Europa die nationalen Zahlungssysteme. Das bedeutet: Ab dem Stichtag gilt für Zahlungen innerhalb Deutschlands statt Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN (International Bank Account Number). Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf hin. Bankkunden müssen sich dann an neue Zahlenfolgen gewöhnen.

Die IBAN besteht aus bekannten Bankdaten. Sie setzt sich zusammen aus der bisherigen Bankleitzahl und der bisherigen Kontonummer, die jeweils nur um das Länderkennzeichen und die Prüfziffer ergänzt werden. Insgesamt hat die IBAN in Deutschland 22 Stellen. Derzeit haben Kontonummern in der Regel bis zu 10 Stellen.

Große Angst vor Zahlendrehern müssen Verbraucher aber nicht haben. Der Grund: Die Prüfziffer korrespondiert mit der Bankleitzahl und der Kontonummer, erklären die Verbraucherschützer. Zahlendreher führen bei Eingabe der Bankleitzahl und Kontonummer zu einer anderen Prüfziffer. Der Kunde bekommt in diesem Fall in der Regel eine Fehlermeldung.

Dennoch gilt: Wird versehentlich Geld auf ein falsches Konto überwiesen, haftet der Kunde. Die Banken und Sparkassen brauchen seit dem 31. Oktober 2009 nicht mehr zu prüfen, ob Name und Kontonummer des Empfängers in sich stimmig sind. Es zählt allein die Kundenkennung, also Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN.