Alte Kontonummern gelten bis Februar 2016 übergangsweise weiter
Stand: 01.03.2013
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Berlin - Deutsche Bankkunden dürfen noch bis Februar 2016 die alten Kontonummern und Bankleitzahlen für den inländischen Zahlungsverkehr nutzen. Die Übergangfrist sieht das Begleitgesetz zum neuen Europäischen Verfahren über Banküberweisungen und Lastschriften (SEPA) vor, das der Bundesrat am Freitag billigte.
Ab Februar 2014 sind eigentlich europaweit einheitliche Kontonummern Pflicht, die 22stelligen internationalen Zahlungskontonummern IBAN (International Bank Account Number).
Das SEPA-Begleitgesetz hatte in den vergangenen Monaten wegen einer Regelung Schlagzeilen gemacht, die nur an das Gesetz angedockt worden war: Abschläge bei Lebensversicherungen. Doch die umstrittene Regelung, Verbraucher nur im reduzierten Umfang an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer zu beteiligen, wurde im Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern aus dem Gesetz gestrichen.
Die Bundesregierung soll jetzt die freien Rückstellungen der Versicherer über eine Verordnung neu regeln. So soll ein besserer Ausgleich zwischen Alt- und Neukunden gewährleistet werden.