5 Tipps für Tierhalter: So versichern Sie Ihr Haustier
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Heidelberg - Ist eine Tierhaftpflicht nur für Kampfhunde gesetzlich vorgeschrieben und entfällt für kleine Schoßhunde? Welche Versicherung zahlt, wenn die Katze die Wände zerkratzt? Und was ist eigentlich mit exotischen Tieren? So versichern Sie Ihr Haustier richtig – und schützen sich selbst vor hohen Kosten.
"Keine Angst, der beißt nicht!". Diesen Satz geben vor allem Hundebesitzer oft von sich. Doch was passiert, wenn der Hund doch zubeißt? Halter sind dann mit einer Tierhaftpflicht auf der sicheren Seite, denn sie springt im Schadenfall ein und übernimmt die Kosten. Das sollten Tierhalter rund um den Versicherungsschutz von Haustieren wissen.
1. Private Haftpflicht oder Tierhaftpflicht – welche Versicherung zahlt wann?
Der Hund kann noch so klein sein, die Privathaftpflicht kommt nicht für Schäden auf, die Ihr Hund einer dritten Person zugefügt hat. Bellt ein Chihuahua vor dem Supermarkt zum Beispiel einen älteren Herrn an, der daraufhin erschrickt, hinfällt und sich den Arm bricht, sehen Sie von der Privathaftpflicht keinen müden Cent. Wenn der Senior einen Schadenersatz fordert, zahlt nur die Tierhaftpflicht. Urteile zeigen: Halter haften nicht nur, wenn der Hund zubeißt, sondern auch, wenn er Passanten erschreckt und diese dann stürzen.
Tipp: Kleine Haustiere wie Katzen, Meerschweine oder Kaninchen benötigen dagegen keine separate Absicherung. Wenn beispielsweise eine Katze den älteren Herrn vor dem Supermarkt erschreckt hätte, wäre die Privathaftpflicht des Besitzers eingesprungen.
2. Versicherungspflicht für Hunde regeln die Bundesländer
Ob eine Versicherungspflicht für Hunde besteht, regelt jedes Bundesland eigenständig. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen spielt es keine Rolle, ob Kampfhund oder nicht – eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Ausnahme macht Nordrhein-Westfalen, wo nur für Hunde mit einer Widerristhöhe von mehr als 40 Zentimetern eine Versicherungspflicht besteht.
Gut zu wissen: Bayern, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern verzichten dagegen auf eine gesetzliche Pflicht. In den übrigen sechs Bundesländern besteht nur eine Pflicht für gefährlich eingestufte Vierbeiner. Welche das sind, können Sie in der Regel in der Hundehalterverordnung des jeweiligen Bundeslandes nachlesen.
3. Zahlt die Versicherung auch bei nicht angeleinten Hunden?
In der Regel spielt es für den Versicherungsschutz eine untergeordnete Rolle, ob der Hund angeleint ist oder nicht. Nur wenige Versicherer zahlen nicht im Schadenfall, wenn der Hund nicht an der Leine war. Um sicher zu gehen, sollten Sie am besten in die Vertragsbedingungen schauen. Allerdings besteht in manchen Städten und Kommunen eine Leinenpflicht. Kommen Sie dieser nicht nach und bringt Ihr Hund einen Radfahrer zu Fall, zahlt die Versicherung zwar den entstandenen Schaden, nicht jedoch das Bußgeld.
4. Tierhaftpflicht versichert Schäden an Dritten
Die Haftpflicht zahlt nur Schäden, die Hunde oder Pferde Dritten und deren Eigentum zufügen, nicht jedoch dem eigenen. Wenn Ihr Pferd zum Beispiel die Tür Ihres Pferdeanhängers beim Verlassen beschädigt, dann sehen Sie keinen Cent von der Tierhaftpflicht. Das gilt auch, wenn der Hund beim Spielen in der Wohnung den eigenen Laptop vom Schreibtisch reißt und dieser dabei zu Bruch geht. Wäre es ein geliehener Anhänger oder der Laptop des Bekannten gewesen, hätte die Versicherung gezahlt.
Tipp: Tierhalter in Mietwohnungen sollten zudem darauf achten, dass die Privat- und Tierhaftpflicht auch Allmählichkeits- und Mietschäden abdeckt. Die Versicherung leistet auch dann, wenn die Katze die Türen oder Wände als Kratzbaum missbraucht. Melden Sie einen tiefen Kratzer lieber gleich dem Versicherer.
5. Exotische Tiere sind nicht automatisch versichert
Schlangen, Echsen oder Spinnen sind meist nicht automatisch über die Tierhaftpflicht abgesichert. Am besten kontaktieren Sie in einem ersten Schritt Ihren Versicherer und fragen nach einem passenden Tarif für das Tier. In der Regel schätzt die Versicherung das Risiko für den Einzelfall ein.
Gut zu wissen: Wer sich exotische Tiere ins Haus holt, sollte sich jedoch zuerst darüber informieren, ob das auch ohne Weiteres erlaubt ist. Denn in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen bedarf es einer Genehmigung für das Halten von Spinnen, Echsen und Co.