Industriestrom: So sparen Sie bei Konzessionsabgabe & Co.
Stand: 28.03.2017
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Heidelberg. Die Preise für Industriestrom gehören im europäischen Vergleich mit zu den höchsten. Für energieintensive Unternehmen hat der Staat jedoch Ausnahmen geschaffen. Welche das sind und wo der Teufel im Detail steckt, erklären die Energieexperten von Verivox.
Konzessionsabgabe: Auf die Fristen achten
Während private Haushalte je nach Größe der Gemeinde bis zu 2,39 Cent je Kilowattstunde bezahlen, sind es für Industriekunden nur 0,11 Cent je kWh. Doch der Rabatt ist an Bedingungen geknüpft: Die vergünstigte Konzessionsabgabe erhalten Unternehmen nur dann, wenn sie jährlich mehr als 30.000 Kilowattstunden Strom verbrauchen und darüber hinaus in mindestens zwei Monaten eines Jahres Stromlastspitzen von mindestens 30 kW erzielen. Der Gesetzgeber sieht außerdem eine vollständige Befreiung vor, sofern ein festgelegter Durchschnittspreis für Strom nicht überschritten wird und eine EEG-Reduzierung gemäß der Besonderen Ausgleichsregelung Anwendung findet. Eine optimale Planung vorausgesetzt, können Industriekunden bei den Konzessionsabgaben Tausende Euro pro Jahr einsparen. Welche Fristen dabei gelten, wissen die Experten von Verivox (Telefon: 06221-7961174).
Drei Wege zu weniger Stromsteuer
Auch bei der Stromsteuer können Industriekunden von Vergünstigungen profitieren – und das auf mehreren Wegen. Mit dem Spitzenausgleich werden energieintensive Unternehmen, die einen Beitrag zur Energieeffizienz leisten und deren Steuerlast eine bestimmte Schwelle überschreitet, teilweise von der Strom- und der Energiesteuer entlastet. Darüber hinaus sind verschiedene energieintensive Prozesse in der Glas-, Keramik-, Zement-, Kalk-, Baustoff, Düngemittel-, Metall verarbeitenden und chemischen Industrie komplett von der Energie-und Stromsteuer befreit. Einen ermäßigten Steuersatz von je 75 Prozent des Regelsteuersatzes auf Strom zahlen die Land- und Forstwirtschaft, die Teichwirtschaft und Behindertenwerkstätten und das produzierende Gewerbe.
Industrierabatte bei der EEG-Umlage
Stromintensive Unternehmen können die Zahlung der EEG-Umlage begrenzen. Das ist durch die "Besondere Ausgleichsregelung" im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt. Auch hier gelten verschiedene Voraussetzungen. So muss der Stromverbrauch beispielsweise jährlich mindestens eine Gigawattstunde betragen. Weitere Voraussetzungen und die Höhe der Entlastung finden Sie in diesem Artikel. Stromintensive Firmen sind zudem durch das Eigenstromprivileg begünstigt. Strom, den die Unternehmen selbst erzeugen oder aus gepachteten Kraftwerken erhalten, sind von der Zahlung der EEG-Umlage befreit.
Netzentgelte, KWK- und Offshore-Umlage
Große Stromabnehmer können individuelle Netzentgelte vereinbaren und so entsprechend ihrer Voraussetzungen bis zu 80 Prozent der Netzgebühren einsparen. Auch bei der KWK-Umlage und bei der Offshore-Umlage existieren Vergünstigungsregelungen für Unternehmen mit einem hohen Stromverbrauch. Welche gesetzlichen Abgaben, Netzentgelten und Umlagen sich in Ihrem Unternehmen einsparen lassen, analysieren unsere Experten gerne kostenfrei für Sie. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns telefonisch unter der Nummer 06221-7961174.