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Was kann ein Fremder mit meiner IBAN machen und was soll ich nach dem Herausgeben tun?

Bei vielen geschäftlichen Transaktionen müssen Verbraucher ihre IBAN an Dritte weitergeben. Ein finanzielles Risiko ist für Bankkunden damit jedoch nicht verbunden.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wann muss ich meine IBAN angeben?
  3. IBAN herausgeben: Ist das gefährlich?
  4. IBAN-Missbrauch per Lastschrift: Ist das möglich?
  5. Wie schütze ich mein Bankkonto?
  6. IBAN am Telefon rausgegeben – was tun?
  7. Mehr zum Thema
  8. Girokontos vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Herausgabe der IBAN an Dritte ist häufig erforderlich, etwa zur Genehmigung von Lastschriften, für die Verifizierung einer Inlands-Bankverbindung bei Kreditanfragen oder für den Erhalt einer Überweisung beim Verkauf von Waren.
  • Geld abbuchen dürfen fremde Personen oder Unternehmen von Ihrem Konto, wenn sie nicht nur Ihre IBAN kennen, sondern von Ihnen eine schriftliche Lastschriftgenehmigung bekommen haben.
  • Bei missbräuchlichen oder fehlerhaften Lastschriften haben Bankkunden das Recht, die Lastschrift innerhalb von acht Wochen zurückzuholen. Bei fehlendem Lastschriftmandat verlängert sich die Frist auf 13 Monate.

Wann muss ich meine IBAN angeben?

Als Verbraucher müssen Sie Ihre IBAN nicht nur Ihrer Bank mitteilen, wenn Sie Geld überweisen oder einen Dauerauftrag einrichten wollen. Auch andere Personen oder Unternehmen benötigen in bestimmten Situationen Ihre Bankverbindung in Form der IBAN. Typische Beispiele:

  • Sie bestellen Waren im Internet und wählen Lastschrift als Zahlungsart. Dann benötigt der Händler Ihre IBAN, um den Rechnungsbetrag von Ihrem Konto abbuchen zu können.
  • Sie schließen ein Abo ab und lassen die regelmäßig anfallenden Abogebühren von Ihrem Konto einziehen.
  • Sie verkaufen gebrauchte Kleidung über das Internet und wollen das Geld per Überweisung erhalten. Dann benötigt der Käufer Ihre IBAN, damit er Ihnen den gewünschten Betrag überweisen kann.
  • Sie wollen Kreditangebote einholen. Für diesen Zweck benötigen die Banken Ihre IBAN als Nachweis, dass Sie ein inländisches Bankkonto führen – denn dies ist Grundvoraussetzung für den späteren Abschluss eines Kreditvertrags. Wichtig zu wissen: Eine Abbuchungsgenehmigung erteilen Sie mit dieser Information noch nicht.

IBAN herausgeben: Ist das gefährlich?

Beim Herausgeben ihrer Bankverbindung haben viele Verbraucher Bedenken, dass dadurch ein Dritter auf ihr Konto zugreifen kann. Doch diese Sorge ist unbegründet, weil sich allein mit der Vorlage der IBAN keine Kontotransaktion auslösen lässt. Dass das Herausgeben der IBAN kein Risiko mit sich bringt, zeigt sich auch darin, dass viele Unternehmen und Institutionen ihre IBAN in ihrer Geschäftskorrespondenz und teilweise sogar auf ihrer Internetseite angeben.

Was kann ein Fremder mit meiner IBAN machen?

Wer nur im Besitz Ihrer IBAN ist, kann nur eine Transaktionsart durchführen: nämlich Ihnen Geld aufs Konto überweisen. Um Geld vom Konto zu holen, sind hingegen zusätzliche Sicherheitsmechanismen eingebaut, so dass die alleinige Kenntnis der IBAN nichts nützt. Dies gilt beispielsweise bei einem Lastschriftverfahren oder bei einer Bestellung auf Rechnung. In beiden Fällen können Sie entweder die Rechnung verweigern oder die Bank zu einer Rückbuchung des Geldes beauftragen.

Geld abheben: Nur mit IBAN nicht möglich

Weder am Bankschalter noch am Geldautomaten ist das Abheben von Geld nur mit Kenntnis der IBAN möglich. Bei Barabhebungen am Schalter müssen sich Bankkunden durch Vorlage der Bankkarte oder des Personalausweises legitimieren, um vom Konto Bargeld abheben zu dürfen. Darüber hinaus prüfen die Bankmitarbeiter, ob die Unterschrift auf dem Auszahlungsauftrag mit der bei der Bank hinterlegten Unterschriftenprobe übereinstimmt.

Am Geldautomaten funktioniert die Abhebung nur, wenn der Nutzer sowohl im Besitz der Bankkarte als auch der dazugehörigen Geheimzahl ist. Die IBAN spielt bei dieser Abhebungsform keine Rolle.

IBAN-Missbrauch per Lastschrift: Ist das möglich?

Wer Geld von einem fremden Konto abbuchen will, benötigt nicht nur die dazugehörige IBAN, sondern auch die ausdrückliche Erlaubnis des Kontoinhabers in Form eines SEPA-Lastschriftmandates. Dieses Mandat muss schriftlich auf Papier oder in elektronischer Form vorliegen und enthält neben der IBAN auch den genehmigten Betrag.

Missbräuchliche Abbuchungen: Geld lässt sich zurückholen

Sollten Kriminelle in den Besitz einer fremden IBAN kommen und mit gefälschten Lastschriftmandaten Geld abbuchen, haben Vebraucher den Schutz der Lastschrift-Rückholung. Grundsätzlich lassen sich Lastschriften vom Inhaber des belasteten Kontos innerhalb von acht Wochen zurückholen, wenn er zuvor ein Lastschriftmandat erteilt hat. Einen Grund dafür muss der Kontoinhaber nicht angeben.

Wenn eine missbräuchliche Lastschrift vorliegt und der Geschädigte zuvor keine Genehmigung erteilt hat, verlängert sich die Frist für eine sogenannte Rücklastschrift sogar auf 13 Monate. Die Rückbuchung kann in beiden Fällen entweder per Online-Banking oder persönlich in der Bankfiliale veranlasst werden. Bei Lastschrifteinzug ohne Genehmigung kann es sich je nach Tatbestand sogar um eine Straftat handeln.

Wie schütze ich mein Bankkonto?

Mit dem Befolgen von einigen einfachen Grundregeln können Sie Ihr Konto vor Missbrauch schützen und riskieren auch bei der Weitergabe Ihrer IBAN an Dritte keine finanziellen Verluste.

Abbuchungen kontrollieren

In regelmäßigen Abständen – am besten jeden Monat – sollten Sie Ihre Kontoauszüge kontrollieren und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Abbuchungen richten. Zwar ist aufgrund des strafrechtlichen Risikos für die Täter eine gefälschte Lastschrift-Abbuchung eher unwahrscheinlich. Doch häufige Reklamationsgründe können fehlerhafte Abbuchungsbeträge durch Zahlendreher oder weiterlaufende Abbuchungen nach Kündigung von Abos oder Mitgliedschaften sein. So lange Sie solche Unstimmigkeiten innerhalb der 8-Wochen-Frist bemerken, können Sie auch bei erteiltem Lastschriftmandat rechtzeitig reagieren..

Nicht auf Phishing hereinfallen

Während die Weitergabe der IBAN unproblematisch ist, sollten Sie niemals Ihre Zugangsdaten fürs Online-Banking oder die Geheimzahl Ihrer Bank- oder Kreditkarte preisgeben. Betrüger nutzen hier die Arglosigkeit mancher Bankkunden als Schwachstelle, indem sie sich mit fingierten E-Mails als ihre Hausbank ausgeben und zur Behebung von angeblichen technischen Problemen Konto- oder Kartensperren die Eingabe von Benutzerkennung und Geheimzahl fordern.

Gegen solche Tricks können Sie sich auf einfache Weise schützen, indem Sie Ihre Zugangsdaten nicht an andere Personen weitergeben, Banking-Passwörter nicht auf dem Rechner speichern und niemals auf Links klicken, die in einer angeblich von der Bank stammenden E-Mail aufgeführt sind.

IBAN am Telefon rausgegeben – was tun?

Unproblematisch ist die Herausgabe der IBAN am Telefon, wenn Sie beispielsweise bei einem Versandhändler telefonisch Waren bestellen und diese per Lastschrift bezahlen möchten. Keine Informationen über Ihre Bankverbindung sollten Sie hingegen preisgeben, wenn Sie unaufgefordert angerufen werden und beispielsweise ein Abo abschließen sollen. Zum einen sind Werbeanrufe ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung des Verbrauchers verboten, und zum anderen können Sie die Echtheit der Anrufe nicht überprüfen.

Sollten Sie telefonisch ein Abo oder eine Bestellung abgeschlossen haben, können Sie dies innerhalb von 14 Tagen widerrufen. In diesem Zuge sollten Sie auch eine eventuell genehmigte Lastschrift widerrufen. Sollte der Anbieter dennoch Geld von Ihrem Konto abbuchen, können Sie den Betrag innerhalb von acht Wochen zurückholen.

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