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Kabelfernsehen: Das müssen Sie wissen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Kabelfernsehen wird wie Kabel-Internet und Telefonie über den klassischen Kabelanschluss ausgegeben. Vor allem für Mieter, deren Kabel-TV-Gebühren über die Mietnebenkosten abgerechnet wurden, bietet der Wegfall des Nebenkostenprivilegs zum 30. Juni 2024 mehr Wahlfreiheit. So können alle Nutzer eines Kabelanschlusses selbst entscheiden, wie Sie fernsehen wollen.

Kabelfernsehen kurzgefasst

  • Kabelfernsehen nutzt die Leitungen des Kabelnetzes.
  • Sie können Kabelfernsehen auch nutzen, wenn Sie über DSL oder Glasfaser ins Internet gehen.
  • Ab 1. Juli 2024 gilt auch für Mieter: Sie müssen ihren Kabelanschluss selbst buchen und bezahlen. Die Abrechnung über Mietnebenkosten entfällt.

Kabelfernsehen ohne Internet?

Wer einen Kabelanschluss bestellt, hat neben Kabelfernsehen auch optional die Möglichkeit, Kabel-Internet zu nutzen. Wenn Sie Kabel-Internet nutzen, müssen Sie aber nicht zwangsläufig auch Kabelfernsehen bestellen. Sie können sich stattdessen für ein Internet-TV-Angebot entscheiden, das Sie über Kabel-Internet empfangen. Eine Gebühr für Kabelfernsehen entfällt dann für Sie.

In der Anfangszeit des Kabelnetzes gab es lediglich Kabelfernsehen und Radio. Da Ende der 1990er-Jahre allerdings das Kabelnetz aufgerüstet wurde, bieten Kabelanschlüsse seitdem auch Kabel-Internet und Telefonie.

Kabelfernsehen als Mieter

Viele Vermieter rechnen ihren Vermietern automatisch die Gebühren für Kabelfernsehen über die Mietnebenkosten ab – auch dann, wenn sie gar kein Kabelfernsehen nutzen wollen. Mit dieser Benachteiligung ist ab 1. Juli 2024 Schluss: Denn zum 30. Juni 2024 endet diese Praxis durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs. Dieses Privileg hat es Vermietern ermöglicht, mit Anbietern Sammelverträge abzuschließen und diese oft zu vergünstigten Konditionen auf alle Mietparteien umzulegen.

Für Mieter, deren Kabelfernsehen also bislang über die Mietnebenkosten abgerechnet wurde, gilt daher: Sie müssen bis zum 1. Juli 2024 eine Entscheidung getroffen haben, wie Sie weiter fernsehen wollen. Haben Sie bis zu diesem Zeitpunkt keinen eigenen Vertrag abgeschlossen, haben Sie ab 1. Juli 2024 keinen Fernsehempfang mehr.

Kabel-Internet ohne Kabelfernsehen

Wer Kabel-Internet bucht, erhält damit zwar die Möglichkeit, Kabelfernsehen zu nutzen – kann allerdings auf Kabelfernsehen verzichten und sich stattdessen für ein anderes Online-TV-Angebot entscheiden, zum Beispiel Internet-TV (IPTV). Dazu gehören beispielsweise die Magenta-Tarife der Telekom oder GigaTV von Vodafone. Wer nicht an Kabelfernsehen interessiert ist, sollte bei den Anbietern einen Kabel-Internet-Tarif wählen, der keine TV-Option enthält.

Das brauchen Sie für Kabelfernsehen

Um Kabelfernsehen zu nutzen, muss Ihre Wohnung natürlich ans Kabelnetz angeschlossen sein. Dazu ist ein passender Tarif erforderlich. Außerdem benötigen Sie:

  • Multimediadose bzw. TV-Kabeldose in Ihrer Wohnung
  • Ein TV-Gerät mit eingebautem DVB-C-Empfänger
  • alternativ ein DVB-C-Receiver
  • Je nach Gerät und Tarif gegebenenfalls ein CI+Modul mit Smartcard

Kabel-TV-Pflicht (Nebenkostenprivileg) entfällt ab Juli für Mieter: Sichern Sie sich jetzt TV über Ihren Internetanschluss!

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Das Nebenkostenprivileg und seine Besonderheiten

Für Millionen Mieter war es ärgerlich: Sie zahlten Gebühren für Kabelfernsehen über ihre Mietnebenkosten, weil ihre Wohnungsgesellschaften Verträge mit Anbietern geschlossen hatten. Die Folge: Die Mieter zahlten Kabelfernsehen auch dann, wenn sie es nicht wollten oder sogar nicht einmal nutzen.

Diese Benachteiligung hat die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs beendet: Ab 30. Juni 2024 dürfen die Gebühren für Kabelfernsehen nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden – zum Vorteil vieler Mieter: Denn sie können selbst entscheiden, für welche Art des Fernsehens zu zahlen wollen.

Dabei gilt: Am 1. Juli 2024 haben die entsprechenden Mieter keinen Empfang mehr über Kabelfernsehen, wenn sie sich bis dahin nicht für einen eigenen Vertrag für Kabelfernsehen oder Internet-TV entschieden haben. Mehr Details zum Nebenkostenprivileg