Riester-Rente: Diese Steuervorteile können Sie nutzen
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Wer mit einer Riester-Rente Kapital für die Altersvorsorge aufbaut, kann in der Ansparphase Zulagen und steuerliche Vergünstigungen nutzen. Allerdings verwandelt sich der Riester-Steuervorteil im Rentenalter in einen Nachteil.
Das Wichtigste in Kürze
- Während der Ansparphase können Riester-Sparer nicht nur Zulagen, sondern im Rahmen des Sonderausgabenabzugs auch Steuervorteile erhalten.
- Ein weiterer Riester-Steuervorteil: Während der Sparphase schmälern die Erträge nicht den Sparerpauschbetrag.
- Über die nachgelagerte Besteuerung holt sich jedoch das Finanzamt im Rentenalter die gewährten Vergünstigungen größtenteils wieder zurück.
Riester und Steuern: Welche Grundregeln gelten?
Aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren das System der staatlichen Rente angepasst, um deren Finanzierung langfristig zu sichern. Daraus resultiert eine Absenkung der Zahlungsansprüche für zukünftige Rentenempfänger.
Um die dadurch entstehende Versorgungslücke auszugleichen, sollten Verbraucher mit privatem Vermögensaufbau zusätzliche Einkommensquellen im Rentenalter erschließen. Diese Maßnahmen fördert der Fiskus unter anderem mit der Riester-Förderung.
Wer einen Riester-Sparvertrag abschließt, sollte daher beachten, dass bei der Besteuerung der Erträge andere Spielregeln gelten als bei klassischen Kapitalanlagen wie Bankguthaben, Aktien oder Fonds. Dabei gelten die folgenden Grundregeln:
- In der Ansparphase gewährt der Staat den Riester-Sparern Steuervorteile und Zulagen, um sie zum Vertragsabschluss zu motivieren.
- In der Auszahlungsphase holt sich der Fiskus die Vorteile über die so genannte nachgelagerte Besteuerung zumindest teilweise wieder zurück.
Riester-Steuervorteil in der Ansparphase: Zulage plus Sonderausgaben
In der Ansparphase können Riester-Sparer ihre Einzahlungen vom Staat in Form von Grund- und Kinderzulage aufstocken lassen. Unter Umständen winken darüber hinaus noch zusätzliche Steuervorteile.
Wie funktioniert die Riester-Zulage?
Wer Beamter oder Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, kann für Einzahlungen in einen Riester-Sparplan staatliche Zulagen erhalten. Maximal bekommen Riester-Sparer
- eine Grundzulage von 175 Euro pro zulageberechtigtem Sparer und
- 300 Euro Kinderzulage für jedes ab dem 1.1.2008 geborene Kind bzw. 185 Euro für jedes ältere kindergeldberechtigte Kind.
Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulage ist, dass der Sparer jährlich 4 Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens in den Riester-Sparplan einzahlt. Weil hierbei die Zulagen bereits berücksichtigt sind, fällt die tatsächliche Sparleistung niedriger aus. Wer weniger einzahlt, muss mit einer anteiligen Kürzung der Zulagen rechnen.
Sonderausgabenabzug
Bis zu 2.100 Euro pro Jahr können Riester-Sparer bei ihrer Einkommensteuererklärung im Rahmen der Sonderausgaben im Rahmen der Aufwendungen für die Altersvorsorge geltend machen.
Hierbei erfolgt eine so genannte Günstigerprüfung durch das Finanzamt. Dabei prüft das Finanzamt, ob der Sparer mehr durch die Zulagen oder durch den Sonderausgabenabzug profitiert. Der Steuerzahler bekommt dann den Förderweg, der für ihn am günstigsten ist. Das bedeutet:
- Ist die Zulage höher als der Riester-Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug, erhält der Sparer die ihm zustehenden Zulagen.
- Ist die Steuerminderung durch die Sonderausgaben höher als die Zulage, kann der Sparer die Zulagen behalten und bekommt darüber hinaus die Differenz zwischen Zulagen und Steuerminderung von seiner Einkommensteuerschuld abgezogen.
Besonders häufig profitieren vom Sonderausgabenabzug kinderlose Riester-Sparer mit mittlerem und höherem Einkommen, da bei ihnen die Steuerersparnis oft deutlich höher ist als die Grundzulage von 175 Euro pro Sparer.
Keine Ertragsbesteuerung in der Ansparphase
Für herkömmliche Kapitalanlagen wie Sparbriefe, Festgeldkonten oder Investmentfonds müssen Anleger bei ihrem Geldinstitut einen Freistellungsauftrag einrichten. Überschreiten deren jährliche Erträge den Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Person, wird dafür Abgeltungsteuer fällig. Deren Höhe beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Bei Riester-Sparplänen findet hingegen während der Ansparphase keine Besteuerung der Erträge statt. Bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit können Verbraucher dies beim Riester-Sparen als Steuervorteil verbuchen.
Wie funktioniert die nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter?
Mit dem Riestern sind nicht nur Steuervorteile, sondern auch höhere Steuerbelastungen verbunden. Dies spüren Sparer dann, wenn sie in den beruflichen Ruhestand eintreten und ihr angesammeltes Riester-Guthaben in eine Rentenzahlung umwandeln lassen.
Dann nämlich gilt, dass alle Riester-Einkünfte in voller Höhe als Einkommen zu versteuern sind. Damit sind Einnahmen aus Riester-Renten mit einer höheren Steuerbelastung verbunden als gesetzliche Renteneinkünfte oder Auszahlungen aus einer Privatrente. Diese müssen nämlich nur teilweise versteuert werden:
- Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind erst in voller Höhe steuerpflichtig, wenn der Rentenempfänger ab dem Jahr 2040 in den beruflichen Ruhestand eintritt. Bis dahin gilt eine Übergangsphase, in der die zu versteuernden Rentenanteile nach und nach bis auf 100 Prozent im Jahr 2040 ansteigen. Wer beispielsweise im Jahr 2022 seine Rente antritt, muss für den Rest seines Lebens nur 82 Prozent der Rente versteuern.
- Bei Einkünften aus nicht geförderten privaten Rentenversicherungen ist der so genannte Ertragsanteil zu versteuern. Dessen Höhe ist davon abhängig, wie alt der Versicherte zu Beginn der Auszahlungen ist. Wer dann 65 Jahre alt ist, muss nur 18 Prozent seiner Privatrente als Einkommen versteuern.
Wie sich die unterschiedliche Besteuerung finanziell auswirkt, zeigt die nachfolgende Tabelle auf Basis eines 65-Jährigen, der im Jahr 2022 in den beruflichen Ruhestand eintritt.
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Riester-Rente
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Gesetzliche Rente
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Privatrente
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Monatliche Rente | 200 Euro | 200 Euro | 200 Euro | |
Jährliche Rente | 2.400 Euro | 2.400 Euro | 2.400 Euro | |
davon prozentual zu versteuern | 100% | 82% | 18% | |
Steuerpflichtiger Einkommensanteil | 2.400 Euro | 1.968 Euro | 432 Euro | |
jährliche Einkommensteuer bei 25 % Steuersatz | 600 Euro | 492 Euro | 108 Euro | |
Steuerbelastung über 10 Jahre hinweg | 6.000 Euro | 4.920 Euro | 1.080 Euro |