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Sparer-Pauschbetrag

Der Sparer-Pauschbetrag kann privaten Anlegern viel Geld sparen. Sie müssen dabei einige Dinge beachten, vor allem den Freistellungsauftrag.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist der Sparer-Pauschbetrag?
  3. Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?
  4. Was sind eigentlich Kapitalerträge?
  5. Berechnung der Abgeltungssteuer
  6. Was ist bei der Steuererklärung zu berücksichtigen?
  7. Anlage KAP in der Steuererklärung
  8. Wie funktioniert eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
  9. Sparer-Pauschbetrag gilt nicht im betrieblichen Bereich
  10. Verwandte Themen
  11. Weiterführende Links
  12. Festgeldangebote vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Privatanleger zahlen dank Sparer-Pauschbetrag keine Steuern für Kapitalerträge.
  • Die Höhe liegt bei 801 Euro für Einzelpersonen, 1.602 Euro für Ehepaare.
  • Über dieser Höhe greift die Abgeltungssteuer, die 25 Prozent beträgt.

Was ist der Sparer-Pauschbetrag?

Der Sparer-Pauschbetrag betrifft Privatanleger. Es handelt sich dabei um einen pauschalen Betrag, der bei der Steuererklärung eine Rolle spielt: Erträge aus Kapital sind bis zu diesem Betrag steuerfrei. Die Steuer für Kapitalerträge, die Abgeltungssteuer, greift erst bei Einkünften, die darüber liegen.

Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?

Für Privatanleger sind von den Einkünften, die sie mit Kapitalanlagen erzielen, bis zu 801 Euro steuerfrei. Sind Ehepaare gemeinsam veranlagt, verdoppelt sich dieser Betrag, liegt also bei 1.602 Euro.

Was sind eigentlich Kapitalerträge?

Die Abgeltungssteuer gibt es seit 2009. Seitdem zahlen Privatanleger Steuern auf Kapitalerträge über diese Abgeltungssteuer. Als Kapitalerträge gelten Gewinne aus Dividenden und Zinsen, Sparbüchern, Fonds und Kursgewinnen, außerdem Gewinne aus dem Verkauf von Kapitalanlagen und aus Termingeschäften. Finanzinstitute, die die Geldanlagen für den Sparer verwalten, übernehmen es im Allgemeinen, die Höhe der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge zu berechnen und für die Anleger abzuführen.

Berechnung der Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer liegt bei 25 Prozent. Hat ein Sparer zum Beispiel in einem Jahr Kapitalerträge in Höhe von 1.500 Euro erwirtschaftet, sind davon zunächst 801 Euro abzuziehen. Von den verbliebenen 699 Euro werden 25 Prozent fällig, nämlich 174,75 Euro. Es kommen der Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer hinzu.

Was ist bei der Steuererklärung zu berücksichtigen?

Weil es die pauschale Besteuerung und den Freibetrag gibt, können Sparer die finanziellen Aufwendungen, die sie für die Gewinne aus Kapitalerträgen haben, in der Steuererklärung nicht als Werbungskosten geltend machen. Seit Einführung der Abgeltungssteuer ist es also auch nicht mehr möglich, Depotgebühren abzusetzen oder die Zinsen, die für einen Kredit anfallen, der aufgenommen wurde, um Wertpapiere zu erwerben.

Anlage KAP in der Steuererklärung

Wer einen Einkommensteuersatz von unter 25 Prozent hat, kann in der Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen. Damit wird es möglich, Kapitalerträge mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz zu besteuern. Die Einkünfte aus Kapital sind dafür lediglich in der Anlage anzugeben.

Über die Anlage KAP lassen sich außerdem zu viel bezahlte Steuern zurückholen. Das kann der Fall sein, wenn Steuerpflichtige keinen Freistellungsauftrag bei der Bank eingereicht oder die Freistellung zu niedrig angesetzt haben.

Warum der Freistellungsauftrag wichtig ist

Wer seinem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilt, kann sich den Sparer-Pauschbetrag sofort sichern. Damit wird die Bank beauftragt, den Sparer-Pauschbetrag zu berücksichtigen. Dann leitet die Bank die Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf alle Kapitalerträge nicht automatisch an die Finanzverwaltung weiter. Vielmehr wird dann der Freibetrag berücksichtigt und die Steuer erst für Einkünfte oberhalb des Freibetrags abgeführt. Der Freistellungsauftrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Kreditinstitute aufteilen. So lassen sich bei einer Bank beispielsweise 300 Euro für ein Konto, bei einer anderen Bank noch einmal 300 Euro für ein weiteres Konto und 201 Euro für ein drittes Konto freistellen. Den Betrag von 801 Euro dürfen die Freibeträge insgesamt nicht überschreiten.

Wie funktioniert eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Diese Bescheinigung spielt vor allem dann eine Rolle, wenn die Einkünfte des Anlegers insgesamt so gering sind, dass mutmaßlich keine Steuern anfallen. Das kann besonders bei Studenten und Schülern, aber auch bei einigen Rentnern der Fall sein. Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist beim Finanzamt erhältlich. Sie verhindert, dass die Bank die Abgeltungssteuer automatisch einbehält und an die Finanzbehörde abführt.

Sparer-Pauschbetrag gilt nicht im betrieblichen Bereich

Unternehmen und Selbständige verfügen über Betriebsvermögen. Daraus anfallende Kapitalgewinne sind nicht von der Abgeltungssteuer betroffen. Sie sind voll zu versteuern. Ausgaben wie die Zinskosten für den Erwerb von Wertpapieren lassen sich damit allerdings auch ansetzen, nämlich als Betriebsausgaben.

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