Auszahlung der Riester-Rente: Das gibt es zu beachten
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Die Riester-Rente ist eine privat finanzierte Rente, die durch staatliche Zulagen und durch Sonderausgabenabzug gefördert wird. Kommt es zur Auszahlung der Riester-Rente, müssen diverse Regularien berücksichtigt werden, um keine Verluste zu machen und die Riester-Rente in vollem Umfang nutzen zu können.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge mit staatlichen Zulagen.
- Die Auszahlung beginnt frühestens mit dem 60. Lebensjahr.
- Im Normalfall wird sie mit dem Eintritt ins Rentenalter zur Auszahlung bereitgestellt.
- Zwei verschiedene Auszahlungsmodelle werden angeboten.
- Bei einer vorzeitigen Kündigung entfallen staatliche Zulagen und Steuervorteile.
Wann beginnt die Auszahlung der Riester-Rente?
Wurde der Vertrag 2011 oder früher abgeschlossen, ist der früheste Beginn bei der Auszahlung der Riester-Rente auf das 60. Lebensjahr datiert. Bei einem späteren Versicherungsbeginn liegt die Mindestgrenze beim 62. Lebensjahr. Wird trotz allem auf eine noch frühere Rentenauszahlung bestanden, müssen Verluste hingenommen werden, die sich vor allen Dingen auf alle erhaltenen staatlichen Förderungen und die Steuervorteile beziehen.
Im Normalfall orientiert sich die Fälligkeit der Riester-Rente am Eintritt ins Rentenalter. Wer Jahrgang 1964 und jünger ist, erhält mit 67 Jahren die gesetzliche Rente und kann sich dann auch regulär die Riester-Rente auszahlen lassen.
Welche Möglichkeiten der Auszahlung der Riester-Rente gibt es?
Zwei Optionen für die Auszahlung werden bereitgehalten.
- Eine Einmalzahlung in Höhe von 30 % der eingezahlten Leistungen und Zulagen bei einem Abschluss des Vertrages ab 2005. Wurde der Vertrag vor 2005 abgeschlossen, beträgt die Einmalzahlung lediglich 20 %. Das restliche Geld wird als monatliche Zahlung bis an das Lebensende ausgezahlt. Die Leistung der Versicherung ist jedoch um die Einmalzahlung reduziert.
- Eine monatliche Auszahlung der Beiträge bis ans Lebensende. Da im Vorfeld keine Einmalzahlung vereinbart wurde, wird der volle monatliche Betrag ausgezahlt.
Sind die gesicherten Rentenbezüge nur sehr gering, darf die Riester-Rente auch als Gesamtbetrag im Rahmen einer Ausnahmeregelung ausgezahlt werden. Zudem ist es möglich, jährliche Auszahlungen vornehmen zu lassen.
In allen Fällen müssen die steuerlichen Vor- und Nachteile berücksichtigt werden.
Steuer- und Krankenversicherungsbeiträge bei Auszahlung
Die Riester-Rente gehört zu den Einnahmen, die nachgelagert voll besteuert werden. Der persönliche Steuersatz kommt bei der Auszahlung zur Anwendung. Wie hoch dieser persönliche Steuersatz ausfällt, hängt davon ab, welches Gesamteinkommen bezogen wird. Da Rentner in der Regel aber geringe Einkünfte haben, fällt der persönliche Steuersatz niedriger aus als während der Berufsjahre. Eine volle Besteuerung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die gesamte ausgezahlte Rente besteuert wird.
Was muss ich beim Umzug ins Ausland beachten?
Den Altersruhesitz ins Ausland zu verlegen, ist für viele Rentner inzwischen eine lohnenswerte Alternative. Hinsichtlich der gesetzlichen Rente gibt es diesbezüglich kein Problem. Vor allen Dingen dann nicht, wenn der ständige Wohnsitz in ein Land der Europäischen Union verlegt wird
Ähnlich sieht es auch bei der Riester-Rente aus. Bis zum Jahr 2007 haben Rentner, die ins Ausland gezogen sind, den Verlust der Riester-Rente riskiert. Inzwischen ist das nicht mehr so. Auch bei einem Auslandsaufenthalt wird die Riester-Rente ausgezahlt. Zumindest dann, wenn sich der neue Wohnort des Versicherten innerhalb der EU befindet.
Vorzeitige Auszahlung der Riester-Rente bei Kündigung: Nachteile
Eine vorzeitige Auszahlung der Riester-Rente bringt einen großen Nachteil mit sich. Die gutgeschriebenen Altersvorsorgezulagen und auch die zusätzlichen Steuervorteile, die über den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung berücksichtigt wurden, müssen zurückgezahlt werden. Für die Rückforderung ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen zuständig, die einen Rückforderungsbescheid erlässt. Der Rückforderungsbescheid kann rückwirkend bis zu 4 Jahre nach Kündigung erstellt werden.
Soll die Kündigung vorgenommen werden, weil die Zahlungen nicht mehr geleistet werden können, ist als Alternative das Ruhen der Versicherung zu empfehlen. Die Versicherung wird nicht gekündigt, es wird aber auch nichts mehr eingezahlt. So bleiben zumindest die bestehenden eingezahlten Beträge und die Steuervorteile sowie die Altersvorsorgezulagen erhalten und können bei fristgerechter Kündigung zum Renteneintrittsalter im vollen Umfang genutzt werden.
Wie gehe ich vor bei der vertragsgemäßen Auszahlung der Riester-Rente?
Bei vertragsgemäßer Auszahlung muss der Versicherte keine umfangreichen Schritte vornehmen. Die Versicherung wird zum festgelegten Termin oder monatlich auf das Konto des Versicherten ausgezahlt. Lediglich eine Überprüfung der hinterlegten Kontodaten sollte vor Auszahlungsbeginn noch einmal erfolgen, um die Auszahlung durch falsche Daten nicht zu behindern.