Elektronikversicherung: Welche Möglichkeiten gibt es?
Stand: 24.01.2023
Der heutige Haushalt ist von einer Fülle elektronischer Gerätschaften beseelt. Von Fernseher über Computer, Tablet, Waschmaschine und E-Gitarre finden sich zahlreiche Produkte, die in der Anschaffung teuer und im Schadensfall nur mit hohen Kosten zu ersetzen sind. Auch im gewerblichen Bereich kommt es bei Schäden an elektrischen Geräten und Maschinen zu hohen Belastungen. Um sich für den Fall der Fälle abzusichern, gibt es die Möglichkeit, eine Elektronikversicherung abzuschließen.
- Arten der Elektronikversicherung
- Welche Geräte sind geschützt?
- Eigenständige Elektronikversicherung schließt Lücke
- Inhalt der Elektronikversicherung und Kleingedrucktes
- Kündigungsfrist und Selbstbeteiligung
- Abschluss einer Elektronikversicherung
- Verhalten im Schadensfall
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
- Privathaftpflicht vergleichen
Das Wichtigste in Kürze
- Grundsätzlich haben Versicherte verschiedene Möglichkeiten elektrische Geräte und Anlagen abzusichern.
- Mit einer Elektronikversicherung kann man nahezu alle elektronischen Geräte versichern.
- Vor dem Abschluss einer Elektronikversicherung ist es dringend angeraten, sich bezüglich der Vertragsdetails eingehend zu informieren.
Arten der Elektronikversicherung
Grundsätzlich haben Versicherte verschiedene Möglichkeiten elektrische Geräte und Anlagen abzusichern. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:
- Eigenständige Elektronikversicherung
- Absicherung über die Hausratversicherung
- Elektronikversicherung für Gewerbe
Die Hausratversicherung schützt elektronische Geräte in der Regel jedoch nur bei Einbruchdiebstahl, Überspannungsschäden oder Schäden durch Feuer bzw. Wasser. Wird eine extra Elektronikversicherung abgeschlossen sind zusätzlich Schäden durch Ungeschicklichkeit und Bedienungsfehler im Versicherungsschutz enthalten.
Die Gewerbeversicherung kann je nach Bedarf des Versicherungsnehmers zusammengestellt werden. Zum Schutz der Betriebseinrichtung sollten Betriebsinhaber und Selbstständige eine sogenannte Inhaltsversicherung abschließen.
Welche Geräte sind geschützt?
Mit einer Elektronikversicherung kann man nahezu alle elektronischen Geräte versichern. Hierbei werden die einzelnen Gegenstände teilweise von den Versicherungen kategorisiert und verschiedenen Tarifen zugeordnet.
So finden sich bei den Küchen- und Haushaltsgeräten Produkte wie beispielsweise Wasch- und Spülmaschine und der teure E-Herd. Fernseher, Beamer, Videokamera und DVD-Player hingegen werden im Tarif für Bild- und Tontechnik versichert. Wer wiederum seine wertvolle Unterhaltungstechnik schützen möchte, um bei Schäden am Smartphone, Tablet, an Spielekonsolen oder elektronischen Musikinstrumenten nicht alleine auf den Kosten sitzenzubleiben, sollte auch diesbezüglich eine Elektronikversicherung abschließen.
Auch im gewerblichen Bereich lassen sich elektrische Maschinen und Anlagen absichern. Dabei können auch Folgeschäden, wie Produktions- und Gewinnausfälle mitversichert werden.
Eigenständige Elektronikversicherung schließt Lücke
Elektronische Geräte sind im täglichen Gebrauch stets Gefahren ausgesetzt. Schnell entsteht durch Unachtsamkeit oder einen Bedienungsfehler ein irreparabler Schaden, der in der Wiedergutmachung sehr kostspielig sein kann. In diesen Fällen greift nicht immer die Hausratsversicherung, denn diese schützt nur bei Überspannungsschäden und nicht bei Unachtsamkeit. Auch auf die gesetzlich vorgeschriebene Herstellergarantie von zwei Jahren kann man sich hierbei nicht verlassen, da diese nur vor Konstruktions-, Material- und Produktionsfehlern schützt.
Versicherte sollten stets prüfen, ob der Abschluss einer eigenständigen Elektronikversicherung Sinn macht oder ob die wahrscheinlichsten Risiken bereits durch bestehende Versicherungen gedeckt werden.
Inhalt der Elektronikversicherung und Kleingedrucktes
Vor dem Abschluss einer Elektronikversicherung ist es dringend angeraten, sich bezüglich der Vertragsdetails eingehend zu informieren. Inhaltliche Fragen betreffend der versicherten Elektronik sollten hier ebenso im Fokus stehen wie Finanzielles und Rechtliches. Bis zu welchem Betrag erstattet die Versicherung im Schadensfall? Gibt es Regelungen für eine Rückzahlung, wenn man schadensfrei bleibt?
Und nicht zuletzt: Wann greift die Elektronikversicherung? Üblicherweise sind versicherte Geräte bei Bedienungsfehler, Unachtsamkeit und Bruchschäden ebenso im Versicherungsschutz enthalten wie bei Wasserschäden, Überspannungsschäden und Diebstahl. Teilweise lässt sich eine bestehende Hausratsversicherung kostengünstig erweitern. Defekte, die durch Verschleiß entstehen, sind von einer Elektronikversicherung selbstverständlich ausgenommen.
Kündigungsfrist und Selbstbeteiligung
Verbraucher sollten vor Abschluss prüfen, ob es eine Selbstbeteiligung gibt und wie hoch diese ausfällt. Die Selbstbeteiligung hat den Vorteil, dass der für die Elektronikversicherung monatlich zu entrichtende Betrag geringer ausfällt, man jedoch im Schadensfall einen Teil der Kosten übernimmt. Gerade bei Geräten, die mit den Jahren rasch an Wert verlieren, rechnet sich eine hohe Selbstbeteiligung nicht.
Vorsicht ist auch beim Thema Kündigungsfrist geboten, da sich bei Neuanschaffungen die Frage stellt, ob die hinzukommenden Geräte mit dem bestehenden Vertrag ebenfalls versichert sind oder ob eine Kündigung sinnvoller wäre.
Abschluss einer Elektronikversicherung
Der Abschluss einer Elektronikversicherung gestaltet sich einfach und schnell. Versicherer benötigen lediglich einige persönliche Daten und Informationen zu den Geräten, welche versichert werden sollen. Ist dies übermittelt, wird die Elektronikversicherung abgeschlossen und Kunden müssen je nach Versicherer einmal im Jahr, halbjährlich oder jeden Monat die anfallenden Kosten bezahlen.
Verhalten im Schadensfall
Kommt es zum unverhofften Schadensfall, sollte man umgehend Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen. Üblicherweise finden sich in den Vertragsmodalitäten der Elektronikversicherung Hinweise dazu, wie man genau verfahren sollte. Die meisten Versicherungen bieten jedoch eine Telefonhotline und Online-Formulare an, mittels derer man eine Schadensanzeige einreichen kann. In der Folge nehmen Mitarbeiter der Versicherung Kontakt zum Kunden auf.
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