Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wer gegenüber seiner Versicherung schummelt, begeht kein Kavaliersdelikt. Denn: Versicherungsbetrug ist eine Straftat, die je nach Schwere mit Geld- oder sogar Gefängnisstrafen belegt sein kann.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist Versicherungsbetrug?
  3. Schäden in Milliardenhöhe
  4. Beispiele
  5. So gehen Versicherungen vor
  6. Bei Verdacht richtig handeln
  7. Verjährung und Strafmaß
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Privathaftpflicht vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Versicherungsbetrug ist eine Straftat.
  • In praktisch allen Sparten kommen Betrugsfälle vor, die Versicherungsbranche schätzt den jährlichen Schaden auf bis zu fünf Milliarden Euro.
  • Wenn eine Versicherung Betrug vermutet, kann sie eigene Ermittlungen einleiten oder Strafanzeige erstatten.
  • In besonders schweren Fällen können Gerichte für Versicherungsbetrug bis zu fünf Jahre Haft verhängen.

Was versteht man unter Versicherungsbetrug?

Von Versicherungsbetrug ist die Rede, wenn ein Versicherungsnehmer versucht, mit Täuschungen oder unwahren Behauptungen zu Unrecht eine Zahlung vom Versicherungsunternehmen zu erschleichen.

Im juristischen Sinne handelt es sich dabei um eine Straftat, die gemäß § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) einen Betrug darstellt, weil sich der Täter auf rechtswidrige Weise einen Vermögensvorteil verschaffen will.

Welche Tatbestände gibt es?

Wer eine Versicherung betrügt, kann auf unterschiedliche Weise vorgehen. Häufig anzutreffen sind vier Varianten:

  • Vorsätzliche Schadensverursachung. Hierbei führt der Versicherungsnehmer bewusst einen Schaden herbei, um diesen hinterher von der Versicherung regulieren zu lassen. Gegenüber dem Versicherer stellt er den Hergang als zufälliges Ereignis dar, weil vorsätzlich herbeigeführte Schäden nicht abgedeckt sind.
  • Fingierte Schäden. Der Versicherungsnehmer meldet der Versicherung ein Schadensereignis, das überhaupt nicht stattgefunden hat.
  • Falsche Darstellung des Hergangs. Der Versicherungsnehmer gibt einen falschen Hergang des Ereignisses an, beispielsweise um eine nicht versicherte grobe Fahrlässigkeit zu vertuschen.
  • Übertreibung des Schadens. In diesem Fall ist der gemeldete Schaden weitaus höher als der tatsächlich entstandene Verlust. Der Versicherte will mit diesem Täuschungsmanöver die Auszahlung einer überhöhten Entschädigung erwirken.

Versicherungsbetrug: Schäden in Milliardenhöhe

Beim Versicherungsbetrug ist die Ermittlung konkreter Fallzahlen schwierig. Zum einen reicht die Bandbreite von der Schummelei beim Haftpflicht-Bagatellschaden bis hin zu millionenschweren fingierten Raubüberfällen, bei denen hinterher die Versicherung den angeblichen Schaden ersetzen soll. Zum anderen lässt sich nicht immer eindeutig erkennen, ob eine Schadensmeldung manipuliert ist oder nicht.

Laut einer Analyse des Versicherungsverband GDV weisen rund neun Prozent der Schadensmeldungen in der Kfz-, Sach- und Haftpflichtversicherung Ungereimtheiten auf. Bei der Haftpflichtversicherung liegt der Anteil an dubiosen Schadensmeldungen sogar bei 16 Prozent. Zwar stehe längst nicht hinter jeder dubiosen Meldung ein Versicherungsbetrug, betont der Verband. Doch die Versicherer gehen davon aus, dass Betrüger Jahr für Jahr einen Schaden von rund vier bis fünf Milliarden Euro verursachen.

Beispiele für Versicherungsbetrug

Mit welchen Tricks betrügerische Versicherungsnehmer von der Assekuranz Geld erschleichen wollen, zeigen die nachfolgenden Beispiele:

  • Haftpflichtversicherung. Typischer Fall: Der Besitzer eines Smartphones lässt versehentlich das Gerät fallen, das dabei zu Bruch geht. Um von der Versicherung den Zeitwert zu erhalten, überredet er einen Bekannten, das Missgeschick als Schadensfall bei dessen Haftpflichtversicherung zu melden.
  • Hausratversicherung. Ein Versicherungsnehmer meldete den Diebstahl seines Fahrrads, das über die Hausratversicherung mitversichert war. Dabei reichte er eine gefälschte Rechnung ein, um eine überhöhte Zahlung zu kassieren. Doch der Betrug flog auf, und laut einem Urteil des OLG Karlsruhe musste die Versicherung überhaupt nichts zahlen.
  • Kfz-Versicherung. Mit der Einreichung von mehr als 100 fingierten Schadensmeldungen soll eine Bande im Großraum Bonn Versicherungen um mehr als eine halbe Million Euro geprellt haben. Über Gutachter, die als Komplizen mitmachten, reichten sie Fotos von angeblichen Unfällen ein – diese jedoch waren mit einem Bildbearbeitungsprogramm manipuliert, und die Schäden existierten nur auf dem Foto.
  • Wohngebäudeversicherung. Nach einem Rohrbruch reichte ein Versicherungsnehmer bei seiner Wohngebäudeversicherung eine Rechnung ein, die auch Posten enthielt, die nichts mit dem Schadensfall zu tun hatten. Wegen arglistiger Täuschung kostete dies den Versicherungsschutz, urteilte das OLG Celle.
  • Unfallversicherung. Mit einer besonders schmerzhaften Methode wollte ein Versicherungsnehmer zu Geld kommen, indem er hohe Unfallversicherungen abschloss und sich anschließend zwei Finger absägte. Allerdings passte der Unfallbericht nicht zu den Verletzungen, und das Gericht verurteilte ihn wegen Versicherungsbetrugs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.
  • Krankenversicherung. Fast 200.000 Euro hatte eine Frau über Jahre hinweg von ihrer privaten Krankenversicherung ergaunert, indem sie gefälschte Medikamentenrechnungen einreichte. Erst nach fünf Jahren wurde die Versicherung hellhörig und deckte den Betrug auf.

Wie gehen die Versicherungen bei Betrugsverdacht vor?

Wenn eine Versicherung bei der Prüfung eines Schadensfalls Ungereimtheiten entdeckt, hält sie die Zahlung zurück und fordert zunächst weitere Unterlagen an. Das können beispielsweise Kaufbelege, Reparaturberichte oder Fotos sein, bei denen die Schadensabteilung die Echtheit kontrolliert. Häufig beauftragt eine Versicherung auch einen Gutachter, um den beschädigten Gegenstand kritisch zu prüfen.

Erhärtet sich der Verdacht auf Versicherungsbetrug, kann die Versicherung Strafanzeige stellen. Dann führt die Staatsanwaltschaft eigene Ermittlungen durch. Bei Fällen, in denen es um viel Geld geht, setzen Versicherer zuweilen Privatdetektive ein, um an weitere Ermittlungsergebnisse zu kommen.

Wo kann ich einen Verdacht auf Versicherungsbetrug melden?

Wer den begründeten Verdacht hat, als Geschädigter in einen Versicherungsbetrug verwickelt zu sein, kann dies auf zweierlei Weise melden:

  1. Er kann die Versicherung darauf hinweisen, dass mit dem Fall etwas nicht in Ordnung ist, oder
  2. er kann bei der Polizei Strafanzeige erstatten.

Versicherungsbetrug: Verjährung und Strafmaß

Dass der betrügerische Umgang mit Versicherungen kein Kavaliersdelikt ist, zeigt sich in den Strafen, die dafür vorgesehen sind.

Mit welchen Strafen ist zu rechnen?

Welche Strafe der Versicherungsbetrug nach sich zieht, hängt von der Schwere der Tat ab. Bei weniger gravierenden Fällen ist mit einer Geldstrafe zu rechnen, während bei groß angelegten Betrugsdelikten Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren drohen. Bei bandenmäßigem Betrug kann das Gericht sogar bis zu zehn Jahre Haft verhängen.

Wann verjährt Versicherungsbetrug?

Beim Versicherungsbetrug gilt dieselbe Verjährungsfrist wie bei anderen Betrugsdelikten: Nach fünf Jahren ist die Tat verjährt. Im Regelfall beginnt die Frist mit der Zahlung der Versicherungssumme zu laufen.

Privathaftpflicht vergleichen

Privathaftpflicht

  • In wenigen Minuten wechseln
  • Bis zu 300 € sparen
  • Ihr unabhängiger Versicherungsmakler – Erstinformation