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Grauer Kapitalmarkt: Schutz vor unseriösen Beratern wird gestärkt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Berlin - Unseriösen und unqualifizierten Finanzberatern soll in Zukunft die Arbeit erschwert werden. Der Finanzausschuss des Bundestages beschloss am Mittwoch eine stärkere Regulierung des sogenannten Grauen Kapitalmarkts. Demnach werden die Pflichten für Banken und Sparkassen im regulierten Bereich des Kapitalmarkts auf Anbieter im Grauen Markt ausgeweitet.

Dazu gehören das Gebot, im Sinne des Anlegers zu beraten, Provisionen offen zu legen sowie über ein Beratungsgespräch ein Protokoll zu führen und es dem Anleger zur Verfügung zu stellen. Die Berater müssen künftig für die Berufsausübung einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen.

Als Aufsicht werden für sie nach dem Vorbild der Aufsicht über Versicherungsvermittler die Gewerbeämter zuständig sein. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurden außerdem Bestimmungen in den Gesetzentwurf eingefügt, mit dem die Provisionen im Bereich der Kranken- und Lebensversicherung begrenzt werden.

SPD und Grüne lehnten den Entwurf ab, die Linken enthielten sich. Die SPD-Fraktion verlangte einen noch besseren Schutz der Anleger und unter anderem eine regelmäßige Mitteilungspflicht über den Wert einer Anlage. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte einen besseren Schutz der Anleger durch Änderung von Verjährungsfristen.

Trennung der Aufsicht in der Kritik

Ein Sprecher kritisierte die Trennung der Aufsicht. Während für die Finanzinstitute die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig ist, sollen für die Vermittler von Finanzanlagen die Gewerbeämter zuständig sein. Die Trennung der Aufsicht wurde auch von der SPD-Fraktion kritisiert. Die Koalition habe die Interessen von Marktteilnehmern zu stark berücksichtigt, was eine "destruktive Form des Lobbyismus" sei. Es wäre wichtiger gewesen, wieder Vertrauen und Sicherheit in die Märkte zu bringen.

Dagegen verwies die FDP-Fraktion auf die Anhörung zu dem Gesetzentwurf, in der deutlich geworden sei, dass die BaFin administrativ gar nicht zur Übernahme dieser Aufgaben in der Lage sei. Das "scharfe Schwert" des Gesetzes sei der Zwang zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.

Die Linksfraktion bezeichnete es als übertrieben, von einem großen Wurf zu sprechen, wie dies die FDP-Fraktion getan habe. Der Graue Markt werde nicht wirklich reguliert.