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Bund der Versicherten rät von Kapitalpolicen für Kinder ab

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Henstedt-Ulzburg - Kinderpolicen, die vor allem dem Kapitalaufbau dienen, sind nach Ansicht des Bundes der Versicherten (BdV) nicht empfehlenswert. Grund: Mehr als die Hälfte der Verträge wird vorzeitig gekündigt.

Die Kündigung ist dann mit finanziellen Verlusten verbunden. Denn nur ein Teil der Prämie wird tatsächlich gespart. Ein Großteil geht für Kosten und einen Versicherungsschutz drauf, der oft gar nicht benötigt wird. Die Verträge beinhalten nämlich oft Lebensversicherungen auf das Kind, die in der Regel komplett überflüssig sind.

Der Rat des BdV: Solche Policen sollten so schnell wie möglich widerrufen werden. Ist die Widerrufsfrist abgelaufen, gibt es noch eine Chance, die Beiträge samt Zinsen zurückzuholen. Voraussetzungen: Das Kind war bei Abschluss jünger als sieben Jahre, wird als "versicherte Person" bezeichnet, und die Todesfallsumme liegt höher als 8.000 Euro. Denn schließt jemand eine Versicherung auf das Leben eines anderen ab und übersteigt die Todesfallleistung die gewöhnlichen Beerdigungskosten von derzeit 8.000 Euro, muss der Versicherte dem Vertrag zustimmen.

Versichern Eltern ihre Sprösslinge mit höheren Summen, ist sogar eine Zustimmung des  Vormundschaftsgerichtes erforderlich. Ist diese Zustimmung nicht erfolgt, ist der Vertrag schwebend unwirksam, und die Eltern können alle eingezahlten Beiträge nebst Zinsen zurückfordern.