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Den Nachwuchs richtig absichern

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Köln - Wenn sich Nachwuchs ankündigt, vergessen Eltern oft, wichtige Entscheidungen zum Versicherungsschutz zu treffen. Die Gothaer Versicherung macht darauf aufmerksam, dass einige Entscheidungen keinen Aufschub dulden. So dürfen Eltern den Krankenversicherungsschutz nicht aus den Augen verlieren.

Um die Arztkosten müssen sich die Eltern keine Gedanken machen, denn das Neugeborene ist entweder gesetzlich oder privat krankenversichert. Es muss lediglich unmittelbar nach der Geburt bei der gesetzlichen Krankenkasse gemeldet werden.

Ist ein Elternteil bei der Geburt des Kindes mindestens drei Monate privat krankenversichert, genießt es denselben Versicherungsschutz. Der Sprössling muss dazu spätestens zwei Monate nach der Geburt bei der privaten Krankenversicherung angemeldet werden.

Emotional besonders belastend ist es, wenn ein Kind nach einer Krankheit oder einem Unfall lebenslang gesundheitlich beeinträchtigt bleibt. Damit wenigstens die finanzielle Seite geklärt ist, sollte das Neugeborene direkt nach der Geburt über den Vertrag der Eltern oder mit einem eigenständigen Vertrag in die Unfallversicherung aufgenommen werden. Ergänzend können Eltern ihre Kinder gegen die finanziellen Folgen schwerer Erkrankungen absichern.

In der Privat-Haftpflichtversicherung sind Kinder nicht immer automatisch mitversichert, es sei denn, es besteht eine Familien- oder Partnerversicherung. Allerdings gelten Kinder unter sieben Jahren per Gesetz als nicht deliktfähig und müssen deshalb nicht für die von ihnen angerichteten Schäden gerade stehen. Enthält die Haftpflichtpolice die Klausel "Deliktunfähige Kinder", zahlt die Versicherung trotzdem.