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Krankenzusatzversicherungen: Kinder richtig versichern

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Elmshorn - Eltern wünschen sich für ihre Kinder eine optimale medizinische Versorgung. Die gesetzlichen Kassen bieten eine gute Rundum-Basis-Versorgung, allerdings wird der Leistungskatalog auch bei Kindern ausgedünnt. Doch der gesetzliche Schutz lässt sich durch Zusatzversicherungen gut ergänzen.

Sinnvoll ist oft der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung - gerade bei kieferorthopädischen Behandlungen. Denn was die gesetzliche Kasse übernimmt, hängt davon ab, welche "kieferorthopädische Indikationsgruppe" (KIG) indiziert ist. In der Gruppe 1 wird nur eine minimale Fehlstellung festgestellt, die nur aus kosmetischen Gründen korrigiert werden muss. Dafür zahlen die Kassen genauso wenig wie für Fälle der Gruppe 2, bei denen eine Behandlung zwar aus medizinischer Sicht notwendig ist, jedoch von den Kassen nicht getragen wird.

Nur in den Gruppen 3 bis 5 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten - allerdings nur für eine wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung. Wenn das Kind oder die Eltern "Sonderwünsche" haben und eine hochwertigere Versorgung wünschen, müssen Eltern die Kosten selbst tragen - oder aber eine Versicherung abschließen.

Empfehlenswert sind Zusatzversicherungen, die für die kieferorthopädische Behandlung zum einen die reinen privatärztlichen Leistungen übernehmen, also alle "Extrawünsche" der Eltern sowie alle Behandlungen der Gruppen 1 und 2, die nicht von den gesetzlichen Kassen gezahlt werden. Daneben sollte die Zusatzversicherung auch einspringen, wenn die Kasse Kosten nur zum Teil erstattet.

Stationäre Zusatztarife

Kein Muss aber dennoch überlegenswert sind für Kinder stationäre Zusatztarife. Sie erlauben bei Krankenhausaufenthalten die Chefarztbehandlung auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus. Ferner ermöglichen sie die Unterbringung im Einbettzimmer - ideal, wenn die Eltern im Krankenhaus bleiben wollen.

Ein weiterer Pluspunkt der privaten Krankenzusatzversicherung: Sie zahlt auch, wenn das Kind in einem anderen Krankenhaus als dem nächstgelegenen behandelt wird. In diesem Fall würden die gesetzlichen Kassen eventuelle Mehrkosten nämlich nicht übernehmen. Die private Krankenzusatzversicherung sollte im Übrigen auch die Option abdecken, dass ambulante Operationen vom Chefarzt übernommen werden. Denn immer mehr Eingriffe werden in den Krankenhäusern ambulant gemacht.

Auslandskrankenversicherung

Ein Muss ist die Auslandskrankenversicherung. Denn die gesetzlichen Krankenkassen mit ihrem "Auslandskrankenschein" decken kaum noch die anfallenden Kosten an, wenn der Urlauber in den schönsten Wochen des Jahres krank wird. Außerhalb Europas müssen gesetzlich Versicherte ohne Auslandskrankenversicherung fast immer alle Kosten für eigene Behandlungen oder die der Kinder selbst tragen.

Dabei ist privater Schutz durch die Auslandskrankenversicherung alles andere als teuer. Entsprechende Policen für einen zweiwöchigen Sommerurlaub gibt es schon für ein paar Euro - und zwar als Familienpolice. Dafür übernehmen die privaten Auslandskrankenversicherungen in den meisten Fällen alle Kosten für ambulante und stationäre Behandlung, zahlen Medikamente und übernehmen sogar den Rücktransport, wenn er medizinisch notwendig ist.