Krankenversicherung für Rentner
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Rente und Krankenversicherung: abgesichert im Alter
Die Wahl der richtigen Krankenversicherung spielt bei der Rente eine nicht unbedeutende Rolle – werden im Alter Arztbesuche doch häufiger nötig. Welche die beste bzw. günstigste Krankenkasse für Rentner ist, hängt von den persönlichen Anforderungen und vom Gesundheitszustand des Versicherten ab.
- Gesetzlich oder privat?
- Krankenversicherung der Rentner (KVDR)
- Die private Krankenversicherung
- Häufig gestellte Fragen
- Weitere interessante Artikel
Krankenversicherungen für Rentner im Vergleich: So funktioniert es
Die Rente fällt ohne zusätzliche Altersvorsorge oft gering aus. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie nicht mehr als nötig für Ihre Krankenversicherung zahlen. Aus diesem Grund lohnt sich ein Vergleich der Leistungen und Beiträge der unterschiedlichen Versicherungsanbieter. Suchen Sie die passende Krankenversicherung für die Rente, hilft unser Rechner Ihnen dabei, den optimalen Tarif zu finden. Dazu sind nur drei einfache Schritte nötig:
- Basisdaten: Tragen Sie im Rechner Ihr Bundesland, Ihre Berufsgruppe sowie Ihr monatliches Bruttoeinkommen ein.
- Rentenspezifische Angaben: Ergänzen Sie die Angaben zu Ihrer Person und geben Sie die Höhe Ihrer monatlichen Rente sowie weitere Einkünfte an.
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Gesetzliche oder private Krankenversicherung als Rentner?
Rentner sind in Deutschland, ebenso wie der Rest der Bevölkerung, krankenversicherungspflichtig. Dabei gibt es verschiedene Formen der Krankenversicherung, die für Rentner infrage kommen:
- Gesetzliche Pflichtversicherung über die „Krankenversicherung der Rentner“ (KVDR)
- Freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- Private Krankenversicherung (PKV)
Da für die Versicherung bei den unterschiedlichen Kassen jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ist es sinnvoll, sich schon vor der Rente Gedanken zur Krankenversicherung zu machen.
Gesetzliche Versicherung: Krankenversicherung der Rentner (KVDR)
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Versicherung in der KVDR, ähnlich wie die Krankenversicherung bei Erwerbstätigen, eine Pflichtversicherung für Rentner. Die KVDR wird von gesetzlichen Krankenkassen angeboten und ist somit keine eigene Krankenkasse. Die KVDR ist der freiwilligen Versicherung auf Grund diverser Vorteile bei den Krankenversicherungsbeiträgen für Rentner vorzuziehen.
Voraussetzung für die Versicherung in der KVDR
Um diese Krankenversicherung in der Rente nutzen zu können, muss eine gewisse Vorversicherungszeit eingehalten werden. In der zweiten Hälfte des Berufslebens muss der Krankenversicherte mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein. Zur Vorversicherungszeit zählen auch Versicherungen in der ehemaligen DDR, Familienversicherungen und Versicherungen im Ausland, sofern diese Länder zum europäischen Wirtschaftsraum zählen oder ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen haben.
Es ist unerheblich, ob der Versicherte bei der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig, pflichtversichert oder familienversichert war. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, kann in der Rente ebenfalls bei der KVDR versichert werden. Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, haben Rentner zwei Möglichkeiten:
- Sie schließen eine private Krankenversicherung ab oder führen die bestehende PKV als Rentner weiter.
- Sie schließen bei einer gesetzlichen Krankenkasse eine freiwillige Krankenversicherung ab. Der Beitragssatz für Rentner ist hier allerdings höher.
Achtung!
Für die freiwillige Versicherung muss ebenfalls eine gewisse Vorversicherungszeit eingehalten werden. Dafür müssen Sie entweder in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre lang bei einer gesetzlichen Kasse versichert oder direkt vor Renteneintritt mindestens ein Jahr lang GKV-Mitglied gewesen sein.
Die Krankenversicherungsbeiträge für Rentner in der GKV
Bei der Einführung der KVDR wurde kein Beitrag für die Versicherung fällig. Später wurde allerdings ein Beitragssatz eingeführt, der mit 14,6 Prozent mittlerweile die Höhe des allgemeinen Beitragssatzes der GKV erreicht hat. Darüber hinaus erheben die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag.
- Sind Mitglieder pflichtversichert und in Rente, wird der allgemeine Krankenkassenbeitrag jeweils zur Hälfte vom Versicherten und vom Rentenversicherungsträger gezahlt. Hinzu kommt der individuelle Zusatzbeitrag der Gesetzlichen Krankenkasse. Rentner und Rentenversicherungsträger teilen sich diesen seit Anfang des Jahres 2019 ebenfalls zur Hälfte.
- Rentner mit Arbeitseinkommen und freiwillig versicherte Rentner müssen für die Krankenversicherung den kompletten Beitrag selbst bezahlen.
- Ist ein Rentner freiwillig krankenversichert, werden Versorgungsbezüge, Zinsen, Mieten und andere beitragspflichtige Einnahmen bei der Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigt. Versorgungsbezüge sind beispielsweise das Ruhegehalt, Witwengeld oder Waisengeld. Geregelt werden die Grundsätze der Beitragserhebung für freiwillig Versicherte im § 240 SGB V.
Die private Krankenversicherung in der Rente
Versicherte, die vor Renteneintritt PKV-Mitglieder waren, können in der privaten Krankenversicherung bleiben. Da als Rentner im Regelfall nicht mehr so viel Geld zur Verfügung steht wie im aktiven Berufsleben, bietet sich eventuell ein Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung für Rentner an.
Auch in der Rente können Sie Ihre private Krankenversicherung frei wählen. Ein Wechsel in eine andere private Versicherung ist im hohen Alter jedoch meistens finanziell ungünstig. Das liegt daran, dass private Krankenversicherungen eine Gesundheitsprüfung durchführen und die Beitragshöhe anhand der Antworten auf die Gesundheitsfragen berechnen. Für Rentner, die Vorerkrankungen haben und körperlich nicht mehr so fit sind, ist die neue Krankenversicherung meistens teurer als die bereits bestehende. Eine Alternative zur volltariflichen PKV bietet ein Basistarif oder ein Standardtarif für Rentner. Hier erfolgt die Aufnahme in der Regel ohne Prüfung.
Um von der KVDR-Pflichtversicherung in die private Krankenkasse zu wechseln, können Sie als Rentner innerhalb von drei Monaten nach Renteneintritt einen Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht stellen.
Wichtig:
Den Krankenkassenwechsel sollten sich Rentner wegen der erforderlichen Gesundheitsprüfung genau überlegen. Zudem ist ein Wechsel von der PKV in die GKV als Rentner nicht mehr möglich, nachdem Sie aus der Pflichtversicherung ausgetreten sind.
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung als Rentner
Für Personen, die privat versichert sind, gibt es Altersrückstellungen, welche die steigenden Kosten im Alter zum Teil abfedern. Seit dem 01. Januar 2000 werden bei Neuverträgen jeweils zehn Prozent zum monatlichen Krankenkassenbeitrag hinzugerechnet. Als Rentner profitieren Sie davon, weil die Zuschläge nur vom 22. bis zum 61. Lebensjahr erhoben werden. Sie sollen dabei helfen, die Leistungen der privaten Krankenversicherung auch im Rentenalter zu finanzieren. Die Zuschläge legt die Krankenkasse verzinslich an, um Renditen zu ermöglichen. Um welchen Betrag sich der KV-Beitrag als Rentner verringert, hängt daher auch von der Entwicklung der Zinsen ab.
Darüber hinaus sind die Krankenversicherungen gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden ab dem 60. Lebensjahr über günstigere Alternativen – zum Beispiel den Basistarif – zu informieren. Für weitere Informationen können Sie sich unverbindlich und kostenlos von unseren Experten über die private Krankenversicherung beraten lassen.
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Häufig gestellte Fragen
Im Jahr 2017 wurde eine Regelung eingeführt, nach der sich auch Rentner, welche die notwendige Vorversicherungszeit nicht erfüllen, in der KVDR pflichtversichern können. Das gilt dann, wenn sie Kinder betreut haben. Für die zweite Hälfte des aktiven Erwerbslebens können Sie sich je Kind drei Jahre auf die Vorversicherungszeit anrechnen lassen und so unter Umständen die geforderte Zeitspanne erfüllen. Dabei werden sowohl leibliche und adoptierte Kinder als auch Stief- und Pflegekinder berücksichtigt. Sie werden allerdings trotzdem nicht in die KVDR aufgenommen, wenn Sie während der letzten fünf Jahre vor Antragstellung zu keiner Zeit gesetzlich versichert waren.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt bei in der GKV pflichtversicherten Rentnern die Hälfte des Beitrags zur Krankenversicherung. Dafür ist kein Antrag nötig. Anders sieht es bei der freiwilligen Versicherung in der Krankenkasse aus: ihren Beitrag können Rentner hier nur auf Beantragung halbieren. Die Rentenversicherung kommt für 7,3 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes und die Hälfte des Zusatzbeitrags auf. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird hingegen nicht bezuschusst. Im Fall der privaten Krankenversicherung können Rentner ebenfalls einen Zuschuss über höchstens die Hälfte der Versicherungsprämie beantragen. Ist ein Antrag nötig, sollten Sie diesen bestenfalls zeitgleich mit der Antragstellung der Rente einreichen.
Gesetzliche Krankenversicherungen
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