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Wer ein nicht zugelassenes Fahrzeug überführen oder damit Prüfungs- bzw. Probefahrten durchführen möchte, benötigt zu diesem Zweck ein Kennzeichen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Genau dafür ist das Kurzzeitkennzeichen nach § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vorgesehen. Das Kennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden und wird für einen Zeitraum von maximal fünf Tagen erteilt. Es muss – anders als beispielsweise das rote Händlerkennzeichen – nicht an die Zulassungsstelle zurückgegeben werden.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Kurzzeitkennzeichen: Definition
  3. Wo und wie beantrage ich ein 5-Tages-Kennzeichen?
  4. Das wird benötigt
  5. Kurzzeitkennzeichen online beantragen
  6. Versicherung während der Kurzzulassung
  7. Kurzzeitkennzeichen: Kosten und Gebühren
  8. Wie funktioniert die Abmeldung nach dem Ablauf der Frist?
  9. Unterschiede zum roten Kennzeichen
  10. Verwandte Themen
  11. Weiterführende Links
  12. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kurzzeitkennzeichen besteht aus dem Kürzel des Zulassungsbezirks und einer Zahlenfolge.
  • Grundsätzlich kann ein Kurzzeitkennzeichen nur dann zugeteilt werden, wenn ein konkreter Bedarf besteht.
  • Immer wieder hat die Verwendung von Kurzzeitkennzeichen im Ausland in der Vergangenheit zu Problemen geführt.

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Wie es der Name schon vermuten lässt, ist ein Kurzzeitkennzeichen nur für einen begrenzten Zeitraum gültig, nämlich exakt für 5 Tage. Daher bezeichnet man es oft auch als „5-Tages-Kennzeichen“. Wenn ein Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen zugelassen ist, darf es der Fahrer nur für Probe- und Überführungsfahren sowie für Fahrten zur Werkstatt oder zum TÜV im Straßenverkehr bewegen.

Voraussetzung für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist, dass das Fahrzeug bereits abgemeldet ist. Sie können also für ein noch angemeldetes Auto keine 5-Tages-Zulassung erhalten.

Für welche Fahrzeugarten gilt das 5-Tages-Kennzeichen?

Grundsätzlich gilt: Für alle Fahrzeuge, die ein normales Kfz-Kennzeichen haben, kann man auch ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Die vorübergehende Zulassung für Probefahrt und Überführung ist somit nicht nur für Autos möglich, sondern beispielsweise auch für Motorräder, Wohnmobile, Anhänger und Transporter.

Worin liegt der Unterschied zum herkömmlichen Kennzeichen?

Vom normalen Kfz-Kennzeichnen unterscheidet sich das Kurzzeitkennzeichen in drei wichtigen Merkmalen:

  • Während das herkömmliche Kennzeichen für eine unbefristete Zulassung des Fahrzeugs steht, endet beim Kurzzeitkennzeichen die Zulassung nach 5 Tagen.
  • Aufgrund der Begrenzung auf Probe-, Überführungs- und Werkstattfahrten können Sie mit Ihrem Auto nicht zum Einkaufen oder zur Arbeit fahren, wenn es nur mit einem 5-Tages-Kennzeichen zugelassen ist.
  • Optisch unterscheidet sich das Kurzzeitkennzeichen vom normalen Nummernschild, dass es ergänzent zum Stadt- oder Landkreiskürzel nur eine fünfstellige Nummer enthält und das Ablaufdatum auf ein gelbes Feld an der rechten Seite aufgeprägt ist.

Wo und wie beantrage ich ein 5-Tages-Kennzeichen?

Beim Kurzzeitkennzeichen ist der Ablauf des Antragsverfahrens ähnlich wie bei der normalen Zulassung. Zuständig ist wahlweise die Zulassungsstelle Ihres Wohnortes oder die Zulassungsstelle des Bezirks, in dem das Fahrzeug zuletzt zugelassen war.

Das wird benötigt

Um Ihr befristetes Kennzeichen von der Zulassungsstelle zu erhalten, müssen Sie dort die folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis,
  • einen Nachweis zum Fahrzeughersteller und -typ, am besten in Form der Zulassungsbescheinigung Teil I und II,
  • einen Nachweis für eine gültige Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung sowie
  • die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für die Dauer der Zulassung.

Sofern Sie eine andere Person mit der Durchführung der Kfz-Zulassung beauftragen, benötigt diese eine schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Personalausweises.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen online beantragen?

Manche Behörden bieten auf ihrer Internetseite Formulare an, die Sie zu Hause ausfüllen können. Das verkürzt die Bearbeitungszeit vor Ort, entbindet Sie jedoch nicht von Ihrer Pflicht, die Zulassungsstelle persönlich aufzusuchen.

Wenn Sie keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen wollen oder während der Öffnungszeiten der Behörde arbeiten müssen, können Sie auch einen Online-Dienstleister mit der Kurzzeit-Zulassung beauftragen. Hierbei stellen Sie dem Dienstleister eine Vollmacht zur Zulassung aus und laden die erforderlichen Unterlagen über das Internet hoch.

Im Regelfall erhalten Sie Kennzeichen und Zulassung am nächsten Werktag per Expressversand. Diese Variante ist zwar bequemer als der persönliche Besuch der Zulassungsstelle, aber dafür deutlich teurer.

Kurzzeit-Zulassung ohne TÜV – geht das?

Wenn die Hauptuntersuchung für das Fahrzeug nicht mehr gültig ist, können Sie eine eingeschränkte Zulassung für 5 Tage erhalten. Diese gilt jedoch nur für die Hin- und Rückfahrt zur Begutachtungsstelle, zur Haupt- und Sicherheitsuntersuchung sowie bei Bedarf danach noch zur Autowerkstatt.

Voraussetzung für diese Ausnahme ist jedoch, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Wenn beispielsweise die Bremsen nicht mehr funktionieren, müssen Sie das Fahrzeug auf einem Anhänger transportieren.

Wie ist das Auto während der vorübergehenden Zulassung versichert?

In Deutschland dürfen Autos nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn der Halter eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Das gilt auch beim 5-Tages-Kennzeichen, so dass Sie auch hierfür die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) von Ihrer Autoversicherung benötigen.

Weil die Zulassung nur 5 Tage lang gültig ist, passt die Versicherung ihre Prämie an den kurzen Zeitraum an. Nach dem Abschluss der Versicherung können Sie die eVB anfordern, um die Zulassung zu erhalten.

Wichtig zu wissen: Im Rahmen der 5-Tages-Zulassung können Sie nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, nicht jedoch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Viele Versicherer bieten ihren Kunden an, die Kosten für die Kurzzeit-Versicherung zu erlassen, wenn der Fahrzeughalter danach eine reguläre Kfz-Versicherung beim jeweiligen Anbieter abschließt.

Kurzzeitkennzeichen: Kosten und Gebühren

Für das Kurzzeitkennzeichen müssen Sie mit drei Gebührenposten rechnen: die Gebühren der Zulassungsstelle, die Kosten für die Prägung des Kfz-Kennzeichens und die Haftpflichtversicherung.

Die Kosten im Überblick:

  • Gebühren der Zulassungsbehörde: ca. 10 bis 15 Euro
  • Kosten für die Kfz-Kennzeichen: ca. 15 bis 20 Euro
  • Kfz-Haftpflichtversicherung: ca. 0 bis 120 Euro
  • Gesamtkosten: ca. 25 bis 155 Euro

Tipp: Den größten Kostenunterschied finden Sie bei der Prämie für die Kfz-Versicherung. Daher sollten Sie im Vorfeld schon die Tarife vergleichen – und zwar nicht nur die Prämien für die Kurzzeit-Versicherung, sondern auch die Kosten der regulären Kfz-Versicherung. Wenn Sie nämlich nach der Überführung die anschließende Kfz-Versicherung beim gleichen Versicherer abschließen, erlässt Ihnen dieser häufig die Prämie für die 5-Tages-Versicherung.

Wenn Sie das 5-Tages-Kennzeichen bei einem Online-Anbieter bestellen, sind die Kosten höher. Ohne Kfz-Versicherung kostet der Service häufig rund 75 Euro, dazu kommen auf Wunsch weitere rund 30 bis 50 Euro für die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Wie funktioniert die Abmeldung nach dem Ablauf der Frist?

Viele Fahrzeughalter stellen sich die Frage, ob sie am Ende der fünftägigen Kurzzeit-Anmeldung nochmals bei der Zulassungsstelle erscheinen müssen, um das Fahrzeug wieder abzumelden.

Der erneute Gang zur Behörde ist nicht notwendig, da das Fahrzeug nach Ablauf der Zulassungsfrist automatisch wieder abgemeldet wird. Die nicht mehr gültigen Kennzeichen können Sie dann abmontieren und entsorgen.

Worin besteht der Unterschied zu den roten Kennzeichen?

Während das Kurzzeitkennzeichen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen zugänglich ist, steht das rote Autokennzeichen nur einer kleinen Gruppe von Nutzern zur Verfügung. Nur Autohändler, Werkstätten, Autoteilehersteller, Zulassungsstellen und Besitzer von Oldtimer-Fahrzeugen können ein rotes Kennzeichen erhalten.

Welchem Zweck das rote Kennzeichen dient, können Sie an den ersten beiden Ziffern erkennen:

  • 05 zeigt an, dass der Mitarbeiter einer Zulassungsstelle eine Probe- oder Überführungsfahrt durchführt.
  • 06 bedeutet, dass das Fahrzeug einem Autohändler, einer Werkstatt oder einem Autoteilehersteller gehört und vorübergehend am Straßenverkehr teilnimmt.
  • 07 steht für Oldtimer-Fahrzeuge, die an einer Veranstaltung teilnehmen.

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