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Ein Auto verkaufen und abmelden: Worauf Sie achten müssen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wer ein Auto verkaufen und abmelden möchte, der hat verschiedene Optionen. Die Gesetze geben hierzulande nicht vor, wann der Besitzer die Abmeldung des Fahrzeugs vornehmen muss. Sie können Ihren Gebrauchtwagen prinzipiell sowohl vor dem Verkauf abmelden als auch danach. Beide Optionen bringen Vor- und Nachteile mit sich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Verkauf an einen Gebrauchtwagenhändler kümmert dieser sich für gewöhnlich um die Abmeldung des Fahrzeugs.
  • Wenn Sie Ihr Auto vor dem Verkauf abmelden, dürfen Sie den Wagen im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr bewegen und parken, weshalb Probefahrten nur mit einem Kurzzeitkennzeichen möglich sind.
  • Um potenziellen Interessenten eine Probefahrt ermöglichen zu können, ist es empfehlenswert, das Auto erst nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags abzumelden.
  • Ein Fahrzeug nach dem Verkauf nicht abzumelden, geht mit finanziellen Risiken einher, da die Versicherung bis zur Ummeldung weiter auf den alten Besitzer läuft.

Autoverkauf an einen Händler: Für gewöhnlich am unkompliziertesten

Wenn Sie Ihren Gebrauchtwagen an einen Autohändler verkaufen, müssen Sie sich nach der Fahrzeugübergabe in der Regel nicht selbst um die Abmeldung beziehungsweise Stilllegung des Fahrzeugs kümmern. Im Normalfall meldet der Händler das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde ab. Diese informiert daraufhin das Hauptzollamt – welches für die Kfz-Steuer verantwortlich ist – und die Autoversicherung.

Bei einem Privatverkauf: Das Auto davor oder danach abmelden?

Beim Autoverkauf an eine Privatperson stellt sich für den Besitzer des Fahrzeugs die Frage, welcher Zeitpunkt der beste für die Abmeldung ist. Wenn Sie Ihr Auto verkaufen und vorher abmelden, sind Sie auf der sicheren Seite. Es gibt jedoch ebenso Argumente dafür, den Wagen ohne Abmeldung zu veräußern.

Ein abgemeldetes Auto verkaufen

Falls Sie Ihr Auto vor dem Verkauf abmelden möchten, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie das Fahrzeug dann nicht mehr im Straßenverkehr bewegen dürfen. Dadurch gestalten sich Probefahrten recht kompliziert, denn für diese benötigt der Interessent ein Überführungs- beziehungsweise Kurzzeitkennzeichnen. Allerdings sind die meisten Leute nicht dazu bereit, sich ein solches zu besorgen, sodass nur wenige Personen Interesse an einem bereits abgemeldeten Fahrzeug haben. Außerdem darf ein abgemeldetes Auto nicht mehr auf öffentlichen Parkflächen stehen. Daher bietet sich diese Variante prinzipiell nur für Fahrzeugbesitzer an, die über einen privaten Stellplatz verfügen.

Den Gebrauchtwagen verkaufen und das Fahrzeug direkt danach abmelden

Eine weitere Option besteht darin, sich zunächst einen Käufer zu suchen und das Auto erst nach der Vertragsunterzeichnung beziehungsweise vor der Abholung abzumelden. Da die Versicherung und die Kfz-Steuer ab dem Zeitpunkt der Abmeldung ruhen, besteht nicht das Risiko, dass ungewollte Kosten entstehen. Nachdem der neue Besitzer den vereinbarten Kaufpreis gezahlt hat, kann er das Auto entweder mit einem Anhänger abholen oder sich ein Überführungskennzeichen besorgen. Als Alternative bietet es sich an, die Fahrzeugpapiere via Einschreiben zu verschicken. Dies ermöglicht es dem Käufer, das Auto bereits vor der Abholung zuzulassen.

Das Auto verkaufen und hinterher abmelden

Den Gebrauchtwagen angemeldet zu lassen, senkt den mit der Kaufabwicklung einhergehenden Aufwand, wovon im optimalen Fall sowohl Käufer als auch Verkäufer profitieren. Die Überführung des Fahrzeugs ist in diesem Fall problemlos möglich. Der neue Besitzer muss das Auto dann innerhalb der nächsten Tage ummelden. Wie viel Zeit der neue Fahrzeughalter dazu hat, hängt davon ab, was im Vertrag vereinbart wurde. Als üblich gilt ein Zeitraum von einer Woche.

Diese Variante erfordert jedoch Vertrauen in den Käufer des Fahrzeugs, da dieser bis zur Ummeldung des Autos mit der Kfz-Versicherung des Verkäufers fährt. Falls das Fahrzeug gestohlen wird, Bußgelder anfallen oder es zu einem Unfall kommt, fällt das zunächst auf den Vorbesitzer des Wagens zurück. Dieser muss im Zweifelsfall beweisen, dass nicht er das Auto gefahren hat, was natürlich Zeit und Mühe kostet. Es ist daher sinnvoll, die eigene Kfz-Versicherung frühzeitig zu informieren, damit ein möglicher Verkaufsunfall keine Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse und die Prämie hat.

Das Auto abmelden: Welche Dokumente benötige ich und worauf muss ich achten?

Wer seinen Gebrauchtwagen mit Kennzeichen an eine Privatperson verkauft, benötigt für die Abmeldung bei der Zulassungsstelle lediglich den Kaufvertrag. Sie können die Unterlagen sowohl persönlich als auch via Post oder Fax einreichen. Der Vertrag muss in jedem Fall den vollständigen Namen, die Anschrift, die Personalausweisnummer und die Unterschrift des Käufers enthalten. Darüber hinaus sollte in dem Schriftstück auch aufgeführt werden, ob der neue Besitzer die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bekommen hat.

Möchten Sie dagegen ein Auto verkaufen und dieses vorher abmelden, brauchen Sie dafür die Nummernschilder und die Fahrzeugpapiere – also Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Die Mitarbeiter entwerten die Kennzeichen, indem sie das Landesiegel entfernen, und sie ziehen außerdem die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ein.

Die Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung

Der Vertrag einer Kfz-Versicherung endet erst, nachdem der alte Besitzer das Fahrzeug abgemeldet beziehungsweise der neue Halter das Auto angemeldet hat. Nachhaftung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Assekuranzen den Versicherungsschutz noch eine gewisse Zeit – für gewöhnlich einen Monat – aufrechterhalten müssen. Als Stichtag gilt das Datum der Ab- beziehungsweise Ummeldung. Allerdings betrifft diese Vorschrift lediglich die Kfz-Haftpflicht.

Tritt innerhalb des Zeitraums der Nachhaftung ein Leistungsfall ein, darf die Versicherungsgesellschaft von ihrem Kunden noch einmal eine Beitragszahlung fordern. Nach Ablauf der Frist können Dritte Schäden für gewöhnlich nur noch gegenüber dem Versicherungsnehmer oder Halter des Fahrzeugs geltend machen. Eine Ausnahme liegt bei Fahrerflucht vor, nach der sich Betroffene auch an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferstelle wenden dürfen.

Häufig gestellte Fragen

Ja, der neue Autobesitzer kann das Auto abmelden.

Sie können ein Fahrzeug auch erst nach dem Verkauf von dem neuen Besitzer ummelden lassen. Wie viel Zeit sich der Autokäufer bei der Ummeldung des Fahrzeugs lassen kann, sollte im Verkaufsvertrag festgehalten werden.

In der Regel meldet der Käufer des Autos das Fahrzeug um - zu diesem Zeitpunkt wird dann auch Ihr Vertrag mit der Autoversicherung gekündigt. Melden Sie den Verkauf Ihrer Zulassungsstelle und Ihrer Versicherung - als Beleg zur Abmeldung / Kündigung reicht eine Kopie des unterschriebenen Kaufvertrags.

Ein Autoverkauf von privat folgt in der Regel folgender Checkliste:

  1. Definition von Vertragsanforderungen, Recherche und Preisvergleich zur Festlegung des Verkaufspreis.
  2. Besichtigung und Probefahrt des Autos durch den Käufer.
  3. Unterzeichnung des Kaufvertrags, Zahlung und Übergabe des Fahrzeugs.
  4. Zulassung / Ummeldung des Autos.