Zentrales Testamentsregister vielen Verbrauchern unbekannt
Stand: 03.07.2012
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Bonn - Mehr als ein halbes Jahr nach seinem Start ist das zentrale Testamentsregister vielen unbekannt. Drei Viertel der Deutschen ab 16 Jahren weiß "gar nicht", wie das Register funktioniert, teilte am Montag in Bonn die Postbank unter Berufung auf eine repräsentative Befragung mit.
Lediglich 4,2 Prozent wissen demnach "ziemlich genau" was es mit dem Register auf sich hat. 16,8 Prozent glaubten "ungefähre" Kenntnisse über das Register zu haben.
Die Bank hatte rund 1600 Teilnehmer zu ihrem Wissen über die neue Einrichtung der Bundesnotarkammer befragt. In dem zentralen System registrieren Notare seit Jahresbeginn die durch sie beurkundeten Testamente. Im Todesfall wird über dieses ermittelt, ob für einen Verstorbenen ein Testament, ein Erbvertrag oder eine sonstige fürs Erbe wichtige Urkunde bei einem Notar oder einem Gericht verwahrt ist. Ist dies der Fall, teilt die zentrale Einrichtung dies dem zuständigen Nachlassgericht mit.
Hinterbliebene werden dadurch schneller über die Verteilung des Nachlasses informiert. Vorher wurden die Informationen zwischen Verwahrstelle, Geburts- und Sterbefall-Standesamt sowie Nachlassgericht per Post übermittelt. Die Inhalte der Dokumente werden laut Bundesnotarkammer nicht in dem Register gespeichert. Das Programm kenne nur den Namen des Erblassers und den Ort, wo dessen Urkunde verwahrt werde.