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Tipps zum Verkauf von geerbtem Schmuck

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Köln - Wenn Erben alte Schmuckstücke nicht behalten wollen, ist der Verkauf vielleicht eine Option. Viele Menschen überschätzen allerdings den Wert. "Der emotionale Wert ist meist deutlich höher als der tatsächliche Materialwert", sagt Joachim Dünkelmann, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte (BVJ) in Köln. Wer die Stücke trotzdem versetzen möchte, sollte einige Tipps beherzigen.

Erbrecht

"Zunächst sollte ich klären, ob ich überhaupt der rechtliche Erbe der Schmuckstücke bin", rät Prof. Klaus Michael Groll, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht in München. In den Unterlagen der Oma findet sich vielleicht ein Testament oder Erbvertrag. Ist dies nicht der Fall, fragt der potenzielle Erbe beim Nachlassgericht, ob dort etwas hinterlegt wurde. Gibt es kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Steht der Erbe fest, ist dieser rechtmäßiger Eigentümer des Nachlasses. "Das heißt, er kann auch alles verkaufen, wenn er das denn möchte", sagt Groll.

Erbschaftssteuer

Der Erbschaftsteuerfreibetrag liegt für Ehegatten bei 500 000 Euro und für Kinder bei 400 000 Euro. "Bleibt der Wert des Gesamtnachlasses unter diesem Freibetrag, zahlt der Erbe generell keine Steuer", erklärt Groll. "Selbst wenn der Schmuck also 24 000 Euro wert sein sollte, der Gesamtnachlass aber nur 100 000 Euro, dann zahle ich nichts." Geht die Erbschaft über 500 000 Euro hinaus, gibt es zusätzlich einen Sonderfreibetrag für sogenannte bewegliche Gegenstände in Höhe von 12 000 Euro. Zu diesen gehört auch Schmuck. Erst wenn beide Freibeträge überschritten sind, wird die Steuer fällig.

Wert schätzen lassen

Den Wert von Omas Schmuck lässt der Erbe am besten bei einem Juwelier seines Vertrauens prüfen, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen in Hannover. "Er sollte nicht unbedingt auf das erste Angebot eingehen, sondern bei Bedarf eine zweite Meinung einholen", ergänzt Dünkelmann. Vor sogenannten reisenden Händlern warnt der Experte. "Ein Kostenvoranschlag durch den Juwelier ist aber eine seriöse Sache." Die Kosten für die Taxierung richten sich nach dem Aufwand der Prüfung. Eine Feingehaltprüfung des Goldanteils sei für Stammkundschaft in der Regel kostenlos.

Verkauf vor Ort

Am besten bietet der Erbe seinen Schmuck in einem Fachgeschäft vor Ort an. Dort ist auch ein individuelles Beratungsgespräch möglich. Viele Händler nehmen den Zierrat in Zahlung. Dafür sucht sich der Verkäufer dann etwas Neues aus. "Das ist eigentlich immer lukrativer, als sich Bargeld auszahlen zu lassen", erklärt Dünkelmann.

Online-Verkauf

Veräußern Erben den Schmuck über einen Online-Versandhändler, ist Vorsicht geboten: Sie sollten den Händler genau überprüfen, bevor sie Omas Stücke auf die Reise schicken. Auf der Webseite des Anbieters muss klar zu erkennen sein, wer hinter dem Angebot steht. Fehlen Ansprechpartner und gibt es nur eine Postfachadresse, sollte lieber nach Alternativen gesucht werden, warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Außerdem sei im Internet ein Vergleich der einzelnen Anbieter sehr schwer, sagt Dünkelmann.

Zeitpunkt des Verkaufs

Soll der Schmuck eingeschmolzen werden, verkauft der Erbe am besten, wenn der Goldpreis hoch ist. Den aktuellen Goldpreis findet der Verkäufer im Internet oder am Schwarzen Brett bei der Bank. Handelt es sich bei dem Erbe um wertvolle Sammlerstücke, die für den Antiquitätenhändler interessant sind, dann ist der Verkauf zeitunabhängig.