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Sparer aufgepasst: bei ausländischen Banken Einlagensicherung beachten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Frankfurt/Main - Die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften erklärt Sparern anlässlich des Weltverbrauchertags am 15. März , worauf sie bei der Wahl des Geldinstituts achten sollten. In Deutschland werben nicht nur einheimische, sondern auch ausländische Banken um Kunden. Oft bieten Institute aus anderen europäischen Ländern beispielsweise vergleichsweise hohe Zinsen etwa für ein Tagesgeldkonto.

Bei solchen Angeboten sollten sich Sparer aber informieren, in welcher Höhe ihre Einlagen im Falle einer Insolvenz der ausländischen Bank geschützt sind, empfiehlt die Aktion.

100.000 Euro sind nach EU-Recht geschützt

Nach EU-Recht sind pro Sparer mindestens 100.000 Euro geschützt. So ist das Sparguthaben bis zu dieser Höhe bei einer Bank etwa aus England oder Spanien genauso sicher wie bei einem Institut aus Deutschland. Die Rückzahlung eines Betrags bis zu dieser Höhe ist gesetzlich garantiert. Bei vielen deutschen Instituten gibt es zusätzlich eine freiwillige Einlagensicherung, die noch wesentlich höhere Beträge schützt.

Wertpapiere, also zum Beispiel Aktien oder Investmentfonds, zählen nicht zu den Einlagen: Sie werden von der Bank nur im Depot verwahrt, sind aber das Eigentum des Kunden. Falls eine depotführende Bank insolvent wird, kann Geld in Wertpapierdepots auf andere Banken übertragen werden. Besonders geschützt sind in jedem Fal Investmentfonds: Als sogenanntes Sondervermögen ist das Geld der Sparer sogar bei einer Insolvenz der Fondsgesellschaft sicher.