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- Das Wichtigste in Kürze
- Die Ausgabe von Aktien
- Die unterschiedlichen Aktienarten
- Das Bezugsrecht
- Die Dividende
- Der Aktienkurs
Die Aktie als eines der klassischen Wertpapiere schlecht hin definiert nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG) einen Bruchteil am Eigenkapital einer Aktiengesellschaft (§§ 1 Abs. 2, 29 AktG). Sie verbrieft damit Rechte, aber auch Pflichten des Aktionärs am Unternehmen. Neben der klassischen Aktiengesellschaft können auch Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) ihr Grundkapital in Form von Aktien aufbauen. Auch wenn der Aktienhandel weltweit die Börsen in Bewegung hält, muss nicht jede Aktie zwangsläufig zum Handel freigegeben sein. Neben dem Börsenhandel besteht auch die Möglichkeit, Aktien außerbörslich zu erwerben.
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt folgende Aktienarten: Stammaktie, Vorzugsaktie, Inhaberaktie, Namensaktien, Vinkulierte Namensaktien.
- Plant eine Aktiengesellschaft eine Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Aktien, haben die Altaktionäre ein Vorkaufsrecht.
- Sowohl Dividenden als auch realisierte Kursgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer.
- An der Börse gehandelte Aktien werden täglich mit einem Kurs notiert, der sich aus Angebot und Nachfrage ergibt.
Die Ausgabe von Aktien
Soll ein Unternehmen als Aktiengesellschaft gegründet oder in eine Aktiengesellschaft gewandelt werden, steht eine Neumission, die erstmalige Ausgabe der Anteilsscheine an. Weitere Kapitalerhöhungen durch erneute Aktienausgaben bezeichnet man als Emission. Um die Anzahl der auszugebenden Aktien zu ermitteln, bieten sich zwei Wege an. Entweder wird das Grundkapital durch die Anzahl der auszugebenden Aktien dividiert, daraus ergibt sich der Nennwert der Aktie, oder das Grundkapital wird durch den gewünschten Nennwert dividiert. Daraus folgt die Anzahl der auszugebenden Papiere. Üblicherweise beträgt der Nennwert in Deutschland 50 Euro. Es besteht kein zwingender Grund, dass alle Aktien eines Unternehmens auf den gleichen Nennwert lauten. Es können beispielsweise die Hälfte mit einem Nennwert von 50 Euro, ein Viertel mit einem Nennwert von 100 Euro und ein weiteres Viertel mit einem Nennwert von 1.000 Euro ausgegeben werden.
Die unterschiedlichen Aktienarten
Es existiert nicht nur eine Variante von Aktien, sondern zum einen abhängig von der Ausgestaltung der Rechte, zum anderen von der Zuordnung her unterschiedliche Formen.
Die Stammaktie
Die Stammaktie ist die häufigste Ausprägung. Sie beinhaltet sowohl ein Stimmrecht bei der Hauptversammlung als auch ein Recht auf Dividendenzahlung, sofern diese ausgeschüttet wird.
Die Vorzugsaktie
Im Gegensatz zur Stammaktie hat der Inhaber der Vorzugsaktie kein Stimmrecht, erhält dafür aber eine im Vergleich zur Stammaktie höhere Dividende.
Die Inhaberaktie
Bei einer Inhaberaktie handelt es sich um ein namenloses Papier, welches demjenigen zugeordnet ist, der sie besitzt.
Namensaktien
Im Gegensatz zur Inhaberaktie ist der Besitzer einer Namensaktie im Aktienbuch der Gesellschaft namentlich festgehalten. Bei einem Verkauf der Anteilsscheine muss er gelöscht und der neue Inhaber eingetragen werden.
Vinkulierte Namensaktien
Vinkulierte Namensaktien sind im Übertrag auf einen anderen Aktionär am komplexesten. Der Verkauf bedarf der Zustimmung der Aktiengesellschaft. Die Verbreitung ist entsprechend eng gesät.
Als alte Aktien werden die Papiere eines Unternehmens bezeichnet, welche schon länger aufgelegt sind, junge Aktien beschreiben neu emittierte Anteilsscheine im Rahmen einer Kapitalerhöhung.
Das Bezugsrecht
Plant eine Aktiengesellschaft eine Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Aktien, haben die Altaktionäre ein Vorkaufsrecht. Aus der Relation zwischen alten Aktien und der Anzahl der auszugebenden jungen Aktien ergibt sich die Anzahl der Bezugsrechte, welche benötigt werden, um eine junge Aktie zu kaufen. Da in den seltensten Fällen die Anzahl der jeweiligen Bezugsrechte eines Aktionärs mit der Anzahl Bezugsrechte die es bedarf, um eine junge Aktie zu erwerben, übereinstimmt, können Bezugsrechte gehandelt werden. Benötigt es für den Erwerb einer jungen Aktie beispielsweise zehn Bezugsrechte, ein Aktionär verfügt aber nur über acht, kann er diese an der Börse entweder verkaufen, oder er erwirbt zwei weitere, um die dann vorhandenen zehn in eine junge Aktie zu tauschen.
Die Dividende
Für Anleger existieren zwei Gründe, in Aktien zu investieren. Entweder möchten sie ein langfristiges Investment mit stetigem Wertzuwachs und soliden Ausschüttungen oder das spekulative Moment im Hinblick auf die kurzfristige Erzielung von Kursgewinnen steht im Vordergrund. Langfristinvestoren zielen auf die Dividendenausschüttung ab. Diese ist nicht garantiert und wird jedes Jahr in Abhängigkeit vom Betriebsergebnis neu festgelegt. Sowohl Dividenden als auch realisierte Kursgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer.
"Bleiben Sie Ihrer Strategie treu, auch wenn Ihr Portfolio einmal ins Minus rutscht. Anleger verlieren häufig viel Geld, weil sie ihre Wertpapiere ausgerechnet in Krisenzeiten verkaufen."
Der Aktienkurs
An der Börse gehandelte Aktien werden täglich mit einem Kurs notiert, der sich aus Angebot und Nachfrage ergibt. Dabei gilt jedoch, dass der Börsenkurs nicht den tatsächlichen Wert des Unternehmens widerspiegelt, sondern die Erwartung der Anleger an die Zukunft des Unternehmens und seiner künftigen Gewinne. Gerade in den Sektoren Hightech und Biotechnologie finden sich hoch bewertete Unternehmen, die noch keine Dividende zahlen. Die Anleger gehen bei diesen Branchen davon aus, dass eines Tages der große Wurf gelingt und dann eine überdurchschnittliche Rendite winkt. Immer wieder fürchten Anleger die Kursschwankungen bei einer Aktie. Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass nach jedem Kurseinbruch das vorangegangene Kurshoch noch einmal übertroffen wurde. Dies belegt auch die Grafik „Stocks, Bills, Bonds & Inflation“ des US-Analystenhauses Ibbotson. Anleger, welche in konservative Aktien investieren, finden hier eine Anlageform, die langfristig einen hervorragenden Inflationsschutz und solides Wachstum bietet. Aktien sind als Substanzwerte fast gänzlich frei von Kaufkraftverlusten.*Quelle: Statista.de
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