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Kindererziehungszeiten polieren die Rente auf

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Die Zeiten der Kindererziehung polieren die Rente auf. Wer Kinder erzogen hat, muss einen entsprechenden Antrag stellen, um in den Genuss der Rentensteigerung zu kommen.

Für Geburten bis 1991 werden das erste Jahr, für Geburten ab 1992 die ersten drei Jahre nach der Geburt angerechnet, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin mit. 2011 wurden den Angaben zufolge Zeiten der Kindererziehung bei mehr als 9,5 Millionen Renten berücksichtigt.

Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten erfolgt auf Antrag. Die Berechtigten werden dann so gestellt, als würden sie jeweils das Durchschnittseinkommen aller Versicherten in Höhe von zurzeit rund 32.000 Euro im Jahr verdienen und auf dieser Basis Beiträge zahlen. Für ein Jahr Kindererziehung ergibt sich aktuell eine monatliche Rentensteigerung von 27,47 Euro in den alten und 24,37 Euro in den neuen Bundesländern.

Die Kindererziehungszeit wird dem Elternteil zugeordnet, der das Kind erzogen hat. Erziehen die Elternteile ihr Kind gemeinsam, kann die Erziehungszeit nur bei einem von ihnen angerechnet werden. Die Eltern können bei gemeinsamer Erziehung aber vorab bestimmen, wem von beiden die Kindererziehungszeit zugeordnet werden soll.