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Banken behalten zu Unrecht Bearbeitungsgebühren für Kredite ein

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin - Nach Ansicht von Verbraucherschützern behalten Banken und Sparkassen häufig entgegen der Rechtsprechung Bearbeitungsgebühren für Kredite ein. Eine Untersuchung habe gezeigt, dass Kreditinstitute bei Rückforderungen von Verbrauchern in nur 5,5 Prozent der Fälle die Entgelte für die Bearbeitung der Kredite erstatteten, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag in Berlin mit.

Jedoch hätten bereits acht Oberlandesgerichte zugunsten von Verbrauchern entschieden, dass standardisierte Gebühren für die Kreditbearbeitung unzulässig seien.

Banken und Sparkassen hätten bei Rückforderungen der Kunden die Gebühren trotzdem nicht erstattet, erklärte der vzbv-Vorsitzende Gerd Billen. In 30 Prozent der Fälle hätten sich die Institute darauf berufen, dass die Rechtsprechung von Oberlandesgerichten für sie nicht maßgeblich sei und es kein Urteil auf höchstrichterlicher Ebene dazu gebe, ob Bearbeitungsgebühren zulässig seien. Die Initiative Finanzmarktwächter des vzbv wertete für die Untersuchung 1342 Rückmeldungen von Verbrauchern aus, die von ihren Kreditgebern Gebühren zurückgefordert hatten.

Hintergrund der Untersuchung sei die gängige Praxis von Sparkassen und Banken, bei Krediten neben Zinsen auch Bearbeitungsentgelte zu berechnen, teilte der vzbv mit. Die Oberlandesgerichte hatten demnach aber geurteilt, dass Kreditinstitute für Leistungen, die sie ohnehin erbringen, wie etwa die Prüfung der Kreditwürdigkeit von Kunden, keine zusätzlichen Entgelte verlangen dürfen. Banken und Sparkassen hätten ein Eigeninteresse an solchen Prüfungen.

Die Verbraucherschützer warfen der Kreditwirtschaft vor, höchstrichterliche Urteile zu verhindern. Dies zeige das Beispiel der Sparkasse Chemnitz aus dem August 2012, erklärte der vzbv. Die Sparkasse hatte demnach durch Rücknahme einer Revision beim Bundesgerichtshof ein solches Urteil verhindert. Es ist häufig zu beobachten, das Finanzunternehmen "nach jahrelangem Prozessieren kurz vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ihre Revision zurücknehmen, wenn sie ein für sich negatives Urteil befürchten", erklärte vzbv-Chef Billen.