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Ab 1. Juli gelten erhöhte Pfändungsfreigrenzen für Schuldner

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Düsseldorf - Die Pfändungsfreigrenzen für Schuldner werden zum 1. Juli erhöht. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf aufmerksam. Auf einem Pfändungsschutzkonto sind ab heute 1045,04 Euro pro Monat vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.

Bisher liegt der Freibetrag bei 1028,89 Euro. Die neue Pfändungstabelle erfasst alle Arbeitseinkommen und pfändbaren Sozialleistungen, die nach dem 1. Juli ausgezahlt werden.

Die neuen Freigrenzen gelten automatisch und ohne Übergangsregelung. Sie müssen sowohl von Arbeitgebern bei Lohnpfändungen und Lohnabtretungen als auch von Kreditinstituten bei einem Pfändungsschutzkonto beachtet werden. Überweisen Arbeitgeber, Sozialleistungsträger oder Kreditinstitute versehentlich noch nach der alten Tabelle, kann der Schuldner eine Nachzahlung verlangen.