Risikovoranfrage
Eine Risikovoranfrage wird bei bestimmten Personenversicherungen dazu herangezogen, wenn die zu versichernde Person gesundheitsbedingt für den Versicherer Risiken aufweist und der Antrag nur erschwert angenommen werden könnte. Da die Auflagen von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausfallen können, nutzen Versicherungsmakler und Mehrfachagenten eine Risikovoranfrage. Im Gegensatz zum Probeantrag wird die Risikovoranfrage komplett anonym eingereicht.
- Wann gibt es eine anonyme Risikovoranfrage?
- Darum lohnt es sich
- So funktioniert es
- Unterschied zwischen Risikovoranfrage und Probeantrag
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Die Risikovoranfrage ist eine rechtlich nicht bindende Anfrage auf Versicherungsschutz.
- Sie findet bei Personenversicherungen Anwendung, bei denen der Gesundheitszustand der zu versichernden Person Auswirkungen auf die Vertragsbedingungen haben kann.
- Mit der anonymen Risikovoranfrage vermeidet der Vermittler, dass die Kundendaten mit negativem Bescheid in der HIS-Versicherungsdatei gespeichert werden und für andere Versicherer ersichtlich sind.
Wann gibt es eine anonyme Risikovoranfrage?
Risikovoranfragen kommen bei
- Lebensversicherungen
- Berufsunfähigkeitsversicherungen
- Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und ähnlichen Policen
- privaten Krankenversicherungen
- privaten Pflege- und Pflegezusatzversicherungen
zum Tragen. Versicherungsmakler und Mehrfachagenten werden darauf zurückgreifen, wenn sich im Gesprächsverlauf herauskristallisiert, dass die Vorerkrankungen der zu versichernden Person zu einer erschwerten Antragsannahme führen können.
Warum eine anonyme Risikovoranfrage?
Versicherer nutzen eine Plattform, genannt HIS-Wagnisdatei, die ähnlich wie die Schufa funktioniert. Der vollständige Name lautet: Hinweise- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft. In der HIS-Wagnisdatei werden beispielsweise Informationen zu abgelehnten Versicherungsanträgen hinterlegt. Autofahrer, die in auffällig viele Unfälle verwickelt sind, können über HIS identifiziert werden, um gegebenenfalls Versicherungsbetrug nachzuweisen.
Mit der anonymen Risikovoranfrage ist es den Versicherern nicht möglich, die Kundendaten an HIS zu übermitteln. Damit können andere Anbieter nicht feststellen, ob der Antragsteller schon bei zahlreichen anderen Gesellschaften mit seinem Wunsch nach Versicherungsschutz vorstellig wurde.
Wie funktioniert die Risikovoranfrage?
Bei einer Risikovoranfrage handelt es sich um nichts anderes als um eine Antragstellung, ohne dass die Namen des Antragstellers oder der zu versichernden Person bekannt sind.
Zu Zeiten der papierhaften Anträge schwärzte ein Versicherungsmakler schlicht die persönlichen Daten, bevor er den Antrag einreichte.
Im Zuge der digitalen Antragsaufnahme inklusive elektronischer Unterschrift ist es nicht mehr ganz so einfach. Natürlich gibt es immer noch den einen oder anderen papierhaften Antrag. Die digitale Übermittlung mit falschen Angaben ist jedoch die einfachere Variante. Taucht der Name Mustermann in der Datei auf, wissen die Mitarbeiter in der Risikoprüfung, dass es sich um eine Risikovoranfrage handelt.
Das Vorgehen der Risikovoranfrage ermöglicht es, parallel bei verschiedenen Versicherern anzufragen, um dann die unterschiedlichen Angebote darauf zu vergleichen, welches am besten passt. Verzichtet ein Versicherer gegenüber den Mitbewerbern beispielsweise auf Risikoausschlüsse und beschränkt sich nur auf einen Beitragszuschlag, ist dieses Angebot auf jeden Fall den anderen gegenüber vorzuziehen.
Versicherer tendieren dazu, Leistungen mit dem Hinweis darauf zu verweigern, dass "ganz ursprünglich” das von der Leistung ausgeschlossene Krankheitsbild für den jetzt eingetretenen Leistungsfall verantwortlich sei und damit eine Zahlung hinfällig sei.
Für die zu versichernde Person gilt auch bei einer Risikovoranfrage, dass alle Antworten absolut der Wahrheit entsprechen müssen. Die vorvertragliche Anzeigepflicht greift jedoch noch nicht, da kein rechtsgültiger Antrag gestellt wurde.
Unterschied zwischen Risikovoranfrage und Probeantrag
Im Grunde handelt es sich bei beiden um das Gleiche, eine juristisch nicht bindende Anfrage nach Versicherungsschutz. Allerdings kann ein Ausschließlichkeitsvertreter, der fest an einen Versicherer gebunden ist, keine Anfragen bei anderen Gesellschaften einreichen. Aus diesem Grund kann er einen Probeantrag stellen, der auch die lesbaren persönlichen Daten der zu versichernden Person enthält.
Möchte er seinem Kunden allerdings keine Steine in den Weg legen, wählt er auch die Risikovoranfrage, damit der Interessent bei negativem Ausgang noch problemlos bei anderen Versicherern anfragen kann.
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