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Eine arbeitsmedizinische Untersuchung dient der Vorbeugung von arbeitsbedingten Erkrankungen beziehungsweise der Früherkennung von Berufskrankheiten. Sie ist ein fester Bestandsteil im Arbeitsschutz und für bestimmte Tätigkeitsfelder verpflichtend. Anhand einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung wird manchmal außerdem geprüft, ob ein Mitarbeiter für spezielle Aufgaben geeignet ist.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Warum ist es sinnvoll?
  3. Was beinhaltet die Untersuchung?
  4. So läuft die Vorsorge ab
  5. G25-Untersuchung
  6. Berufsunfaehigkeitsversicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge trägt dazu bei, arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und ihnen vorzubeugen.
  • Arbeitsmedizinische Untersuchungen sind der Regel eine freiwillige Leistung, die Unternehmen ihren Mitarbeitern anbieten. In bestimmten Branchen mit viel körperlicher Arbeit sind Vorsorgeuntersuchungen hingegen Pflicht.
  • Die G25-Untersuchung für Arbeitnehmer, die Fahr-, Steuer- oder Überwachungstätigkeiten ausüben, zählt zu den häufigsten arbeitsmedizinischen Untersuchungen.

Warum sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sinnvoll?

Die Vorbeugung beziehungsweise Früherkennung von Berufskrankheiten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Untersuchung ist nicht nur im Interesse des Arbeitnehmers, sondern vor allem auch des Arbeitgebers. Schließlich stellt die Gesundheit der Mitarbeiter die Basis für die langfristige Arbeits- und Leistungsfähigkeit eines Unternehmens dar.

Insbesondere in der Baubranche und in der Industrie führen die Arbeitnehmer körperlich stark belastende und mitunter auch gefährliche Tätigkeiten aus. Deshalb sind die arbeitsmedizinischen Untersuchungen hier verpflichtend: Arbeitgeber in diesen Branchen müssen Vorsorgeuntersuchungen bei ihren Mitarbeitern durchführen lassen und sie darüber hinaus in regelmäßigen Abständen zu Nachuntersuchungen schicken. Arbeitgeber in anderen Branchen können Untersuchungsleistungen freiwillig anbieten. Dem Mitarbeiter ist es dann selbst überlassen, ob er die arbeitsmedizinische Vorsorge in Anspruch nehmen möchte.

Was beinhaltet eine arbeitsmedizinische Untersuchung?

Eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung soll beurteilen, welchen Belastungen und Gefährdungen ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit ausgesetzt ist. Darauf aufbauend analysiert der behandelnde Betriebsarzt, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen erforderlich sind. Berufskrankheiten sollen dank der Vorsorgeuntersuchung rechtzeitig erkannt und ihnen vorgebeugt werden. Darüber hinaus dient die arbeitsmedizinische Untersuchung der Aufklärung und Beratung von Mitarbeitern. Langfristig hat die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung das Ziel, den Gesundheitsschutz im Unternehmen weiterzuentwickeln, um somit die Leistungsfähigkeit des Betriebes aufrechtzuerhalten.

Der Betriebsarzt befindet sich im ständigen Austausch mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Auf diese Weise kann er die Arbeitsbedingungen umfassend analysieren und die arbeitsmedizinische Vorsorge optimal auf die Arbeitsbedingungen abstimmen. Der Betriebsarzt untersucht mitunter auch Arbeitnehmer im Hinblick darauf, ob sie die körperlichen Voraussetzungen für bestimmte Aufgaben mitbringen, beispielsweise das Fahren eines Gabelstaplers oder das Steuern eines Krans.

So läuft die arbeitsmedizinische Vorsorge ab

Um arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchführen zu können, benötigen Ärzte eine Qualifikation als Facharzt für Arbeitsmedizin. Alternativ können sie auch eine Zusatzqualifikation für Betriebsmedizin erwerben. Ausschlaggebend für die Arbeit von Betriebsärzten ist das deutsche Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Eine arbeitsmedizinische Untersuchung erfolgt erst nach der professionellen Gefährdungsbeurteilung, bei der der Betriebsarzt gemeinsam mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit die Arbeitsbedingungen analysiert. Der Betriebsarzt überprüft daraufhin, inwieweit mögliche gesundheitliche Probleme eines Mitarbeiters auf die ausgeübten Tätigkeiten zurückzuführen sind. Die Erkrankungen, die bei Mitarbeitern infolge zu hoher körperlicher Belastungen am häufigsten auftreten, sind Muskel- und Skelett-Erkrankungen, zum Beispiel Gelenkschäden oder Rückenprobleme. Häufig leiden Angestellte auch unter psychischen Krankheiten oder Suchterkrankungen.

Der Arzt klärt den Mitarbeiter auf und unterstützt gleichzeitig den Arbeitgeber in beratender Funktion. Aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht erfahren Unternehmen dabei keine konkreten Untersuchungsergebnisse über ihre einzelnen Mitarbeiter. Allerdings hat der Betriebsarzt das Recht, gesundheitliche Bedenken zu äußern. Zudem kann er für bestimmte Tätigkeiten entsprechende Auflagen und arbeitsschutztechnische Maßnahmen empfehlen, um arbeitsbedingten Erkrankungen vorzubeugen.

G25-Untersuchung

Die G25-Untersuchung zählt zu den häufigsten arbeitsmedizinischen Untersuchungen. Sie prüft, inwieweit der Mitarbeiter für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten körperlich geeignet ist. Das betrifft unter anderem Fahrer von Kraftfahrzeugen, Schienenfahrzeugen, Flurförderzeugen und Hebezeugen. Auch Regalbediengeräte sowie kraftbetriebene Luftfahrtbodengeräte zählen dazu. Für die G25-Untersuchung existiert keine eigenständige Rechtsvorschrift – sie erfolgt im Rahmen einer allgemein anerkannten, arbeitsmedizinischen Regel im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes. Die ärztliche Schweigepflicht trifft dementsprechend auch bei der G25-Untersuchung zu. Deshalb ist für die Weitergabe der Untersuchungsergebnisse an den Arbeitgeber die ausdrückliche Zustimmung des Patienten erforderlich.

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