Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist mit der Berufsunfähigkeitsversicherung verwandt und dient dazu, die Arbeitskraft des Versicherten abzusichern, falls er berufsunfähig wird.
- Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Definition
- Die Unterscheidung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
- Was die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung grundsätzlich absichert
- Beitragsberechnung anhand der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Voraussetzungen für die Versicherungen
- Berufsunfaehigkeitsversicherungen vergleichen
Das Wichtigste in Kürze
- Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung dient als Zusatz zu bestehenden Versicherungen, wie beispielsweise der Lebensversicherung.
- Die Leistungen der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sollten je nach persönlichen Ansprüchen individuell formuliert werden.
- Ziel der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist der Aufbau von Vermögen.
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Definition
Es handelt sich um einen Zusatz zu einer anderen Versicherung, wie beispielsweise der Lebensversicherung, und wird dazu verwendet, Vermögen aufzubauen. Die Versicherung der Berufsunfähigkeit kann jedem Bürger dienen, der einen Beruf ausübt, mit dem er sich selber und Familienmitglieder versorgt. Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Zusatzversicherung sollten immer individuell bestimmt werden. Der Beruf spielt dabei für die vereinbarten Leistungen eine entscheidende Rolle. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört inklusive ihrem Zusatz zur Invaliditätsversicherung und taucht in der privatwirtschaftlichen Vorsorge sowie der gesetzlichen Rentenversicherung auf.
Die Unterscheidung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist bei Versicherten meist weniger bekannt als die Berufsunfähigkeitsversicherung. Beide Versicherungsmodelle unterscheiden sich weder in den Leistungen noch in den Bedingungen – sie sichern jeweils eine Berufsunfähigkeit ab. Doch es gibt signifikante Unterschiede. Der größte liegt in der Art des Abschlusses. Schließt ein Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, dann handelt es sich um einen privaten und eigenständigen Vertrag. Bei der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung handelt es sich nicht um einen eigenständigen Vertrag, sondern nur um einen Bestandteil eines anderen Vertrages. Das kann eine Lebensversicherung, eine Unfallversicherung oder eine Rentenversicherungspolice sein.
Was die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung grundsätzlich absichert
Die häufiger genutzte Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den Versicherungsnehmer vor dem sozialen und finanziellen Absturz ab, wenn dieser berufsunfähig wird. Bei der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist diese Absicherung anders ausgerichtet. Da sie nur ein Teilbestandteil einer anderen Versicherung ist, wird bei einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nicht darauf abgezielt, die Arbeitskraft der Person abzusichern, sondern Vermögen anzusparen. Die Berufsunfähigkeitsabsicherung ist dabei nur ein Extra. Der Beitrag der Zusatzversicherung ist dabei immer mit im Beitrag zur Hauptversicherung inbegriffen. Kommt es zur Berufsunfähigkeit, entfällt dieser Teilbeitrag.
Beitragsberechnung anhand der Berufsunfähigkeitsversicherung
Beide Versicherungsmodelle ähneln sich in der Art der Beitragsberechnung, auch wenn die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung einen andern Zweck erfüllen soll. Die Versicherungsgesellschaften bemessen die Beiträge anhand der folgenden Daten:
- Alter
- Geschlecht
- Berufszweig
- Versicherungsdauer
- Karenzzeit
- Gesundheitszustand
Die Bedingungen der Hauptversicherung, falls vorhanden, kommen hinzu. Die Zahlung der Versicherungsbeiträge kann je nach Versicherung jährlich, monatlich oder vierteljährlich erfolgen.
Ursachen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen können
Eine Berufsunfähigkeit kann jederzeit eintreffen: So machten 36- bis 45-Jährige 20 Prozent der Personen, die 2007 berufsunfähig wurden. Altersunabhängig erkranken die meisten Menschen, die berufsunfähig werden, psychisch. Weitere häufige Erkrankungen betreffen den Bewegungsapparat. Es folgen Krebserkrankungen, andere Erkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Unfälle sind insbesondere bei jüngen Personen eine häufige Ursache. Beim Abschluss der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung werden knapp drei Viertel der Anträge ohne Probleme angenommen. Nur eine niedrige einstellige Prozentzahl wird jedes Jahr abgelehnt.
Voraussetzungen für die Versicherungen
Die Beiträge beider Versicherungen werden nur unter bestimmten Bedingungen ausgezahlt. Diese lauten wie folgt:
- Mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit, bescheinigt von einem Arzt
- Leistungsantrag wird bei der Versicherung gestellt
- ausreichende Versicherungszeit
- Erfüllung der Wartezeit
- regelmäßiger Zahlungseingang
- ordnungsgemäße Beantwortung aller aufkommenden Fragen
Versicherungsnehmer, die nur die Berufsunfähigkeit absichern möchten, sollten einen Vergleich der reinen Berufsunfähigkeitsversicherungen durchführen und die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung meiden. Oftmals steigern sich die Beiträge durch die angehängten Sparverträge.
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