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Was bringt die Betriebsrente und wie beansprucht man sie?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV), auch bekannt als die Betriebsrente, bietet generell viele Vorteile. Einen Anspruch darauf hat seit 2002 jeder Arbeitnehmer, der in einem festen Anstellungsverhältnis beschäftigt ist. Durch die gesetzliche Verpflichtung zur bAV muss jede Firma ihren Beschäftigten nun mindestens einen Weg anbieten, um eine Betriebsrente anzusparen. Doch wie nimmt man sein Recht auf betriebliche Altersvorsorge wahr und welche konkreten Vorteile bietet diese Rentenform?

Betriebliche Altersvorsorge in Zahlen

Die Betriebsrente ist einerseits kompliziert: Es gibt fünf verschiedene Durchführungswege. Außerdem kann die Firma ihrem Mitarbeiter jeweils unterschiedliche Zusagen machen - entweder garantiert sie eine bestimmte Rente im Alter oder sie sagt "nur" einen monatlichen Sparbeitrag während des Arbeitslebens zu. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal - die Firma kann ihrem Mitarbeiter die Betriebsrente bezahlen, der Mitarbeiter kann die Rente aus seinem Bruttogehalt selbst bestreiten (Entgeltumwandlung) oder es gibt einen Mix aus beiden Finanzierungen. Bei einigen Formen fließen die Gelder in Lebensversicherungen, bei anderen verbleiben die Beiträge in der Firma.

Andererseits ist die Betriebsrente ganz einfach: Während des Arbeitslebens werden Beiträge angespart - zu weiten Teilen frei von Steuern und Sozialabgaben. Im Rentenalter sind dann zwar Steuern und Sozialabgaben auf die Auszahlungen fällig. Doch diese Werte liegen meist deutlich niedriger, so dass sich das "Geschäft" am Ende lohnt.

Was bedeutet das für einen durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmer mit knapp 32.000 Euro brutto? Wer 50 Euro pro Monat spart, muss nur auf etwa 26 Euro Nettolohn verzichten, bei einer monatlichen Sparleistung von 100 Euro sind es um die 53 Euro. Je höher der Lohn und somit die anfallenden Steuern, desto größer der Sparanteil, der aus den Abgaben fließt, und desto niedriger der Anteil, der vom Nettolohn abgezogen wird. Umgekehrt bedeutet das natürlich, dass zum Beispiel ein Auszubildender, der nur 500 Euro Bruttomonatsgehalt erhält, knapp 40 Euro vom Nettogehalt abgezogen bekommt, um eine Sparleistung von 50 Euro zu erreichen. Und bei wem das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung oder Rentenversicherung liegt, bei dem entfällt die Ersparnis auf diesen Teil der Sozialabgaben.

Flexibilität der betrieblichen Altersvorsorge

Ein weiterer Vorteil der Betriebsrente ist ihre Flexibilität. Sie verfällt nicht bei Arbeitgeberwechsel oder Kündigung, sondern kann entweder beitragsfrei gestellt oder auch selbstständig oder über den neuen Arbeitgeber weitergeführt werden. Sie ist zudem pfändungs- und Bürgergeld-sicher.

Zu den Nachteilen der betrieblichen Altersvorsorge gehört, dass sie nachgelagert besteuert wird – das heißt, dass die Einzahlungen zwar steuerfrei sind, aber die Auszahlungen bei Rentenantritt voll besteuert werden. Zudem verringert sich durch die geringeren Sozialabgaben der Anspruch auf die gesetzliche Rentenversicherung, Kranken- und Arbeitslosengeld. Darüber hinaus erhält der Versicherte bei Arbeitgeberwechsel zwar das angesparte Kapital, aber nicht unbedingt den gleichen Vertrag – die Abschlusskosten eines neuen Vertrags können die Sparleistung erheblich verringern.

Wie beantragt man die betriebliche Altersvorsorge?

Oft finden Arbeitnehmer bei Stellenantritt bereits Standardangebote vor, die von den Gewerkschaften organisiert wurden. In diesem Fall kann der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge direkt im Betrieb beim entsprechenden Ansprechpartner durchgeführt werden: Bei größeren Firmen im Betriebsratsbüro oder bei der Personalabteilung, bei kleineren womöglich direkt beim Chef. Hier erhalten Interessenten die notwendigen Formulare und Unterstützung beim Ausfüllen. Werden dem Beschäftigten gleich mehrere Verträge vorgeschlagen, ist eine Beratung empfehlenswert. Es gibt immer Unterschiede zwischen einer Pensionskasse und einem Pensionsfonds.

Was tun, wenn kein Standardangebot vorliegt?

Sollte kein Standardangebot vorliegen, kann sich der Angestellte ebenfalls an die Personalabteilung, den Betriebsrat oder den Chef wenden – eventuell sogar mit einem Angebot in der Hand. Glatte Absagen sind dabei unzulässig, der Arbeitgeber muss mindestens dem Abschluss einer Direktversicherung zustimmen – ganz gleich wie groß die Firma ist. Und schließlich ist der Abschluss der betrieblichen Altersvorsorge auch für den Arbeitgeber vorteilhaft, denn er spart dadurch, wie der Arbeitnehmer auch, einen Teil der Sozialabgaben.

Bildnachweis: © Yuri Arcurs/Thinkstock/Hemera