Schuldhaftentlassung
Der Begriff Schuldhaftentlassung bzw. Schuldnerwechsel resultiert vielmehr aus den Paragrafen 426 BGB ff. und betrifft die Kreditvergabe. Warum die Schuldhaftentlassung gerade bei einer Scheidung eine wesentliche Rolle spielen kann, lesen Sie hier.
- Die gesamtschuldnerische Haftung
- Der rechtliche Hintergrund der Schuldhaftentlassung
- Das Vorgehen nach einer Trennung
- Schuldnerwechsel nach Verkauf der Immobilie
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Im Rahmen der Schuldhaftentlassung scheidet einer der gesamtschuldnerisch haftenden Kreditnehmern aus der Gruppe der Darlehensnehmer aus.
- Banken können der Schuldhaftentlassung zustimmen, müssen aber nicht.
- Schuldhaftentlassungen, auch Schuldnerwechsel genannt, kommen häufig bei Scheidungen oder beim Verkauf einer Immobilie zum Tragen.
- Üblicherweise wird das bestehende Darlehen durch ein neues Darlehen abgelöst, das nur noch auf den oder die verbliebenen Schuldner lautet.
Die gesamtschuldnerische Haftung
Nehmen zwei oder mehr Personen gemeinsam einen Kredit auf, haften sie gegenüber der Bank in aller Regel gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass jeder für sich bei einem Zahlungsausfall mit seinem gesamten Vermögen für die Darlehensteile der anderen Kreditnehmer aufkommen muss. Bei Eheleuten ist die gesamtschuldnerische Haftung im Rahmen der Gütergemeinschaft Standard.
Was passiert aber, wenn ein Kreditnehmer aus dem Schuldverhältnis ausscheiden möchte? Häufig berücksichtigen Banken im Rahmen der Bonitätsprüfung die Frage, ob sie bei einem Zahlungsausfall auf andere Schuldner zurückgreifen können. Wie das die Höhe der Zinsen positiv beeinflussen kann, zeigt der Ratgeber für zwei Kreditnehmer. Im Umkehrschluss bedeutet das: Gab es zwei Schuldner und nur einer ist noch verblieben, ändert sich die Bonitätseinstufung in der Regel zu Ungunsten des Kreditnehmers.
Der rechtliche Hintergrund der Schuldhaftentlassung
Banken sind nicht verpflichtet, einer Schuldhaftentlassung zuzustimmen. Im Rahmen dieses Prozesses scheidet ein Schuldner aus dem Schuldverhältnis aus und die Zahl derer, die künftig haften, reduziert sich. Die Schuldhaftentlassung kann etwa eintreten, wenn ein Geschäftspartner aus dem Unternehmen ausscheidet, der Firmenkredit aber weiter bestehen soll.
Schuldhaftentlassung bei einer Scheidung
Ein Ehepaar hat seinerzeit gemeinsam eine Immobilie erworben. Sie stehen zu gleichen Teilen im Grundbuch und haben den Kreditvertrag für die Baufinanzierung gemeinsam im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung unterschrieben.
Die Scheidungsregelung sieht vor, dass die Immobilie an einen der beiden früheren Ehepartner übergeht. Die Umschreibung im Grundbuch stellt die geringere Herausforderung dar. Nun möchte derjenige, der im Grundbuch als Miteigentümer gelöscht wird, aber im Zweifelsfall nicht für das Darlehen des Ex-Partners einstehen. Er beantragt folglich die Schuldhaftentlassung. Die gesamtschuldnerische Haftung soll aufgehoben werden.
Das Vorgehen nach einer Trennung
In der Praxis wird aber nicht nur der eine Partner im Kreditvertrag „geschwärzt“. Das laufende Darlehen wird durch eine neue Finanzierung, die ausschließlich auf den verbliebenen Immobilieneigentümer läuft, abgelöst. Ärgerlich ist, dass in diesem Fall die Kreditsumme meist höher ausfällt als die Restschuld. Grund ist, dass die Bank für die Ablöse eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Diese entfällt nur, wenn die Schuldhaftentlassung zeitgleich mit dem Ende der Zinsbindung eintritt, oder das Darlehen vor zehn Jahren oder länger abgeschlossen war.
Allerdings fällt die Neuordnung der Finanzierung weniger aufwendig aus als zu Darlehensbeginn. Die Bonitätsprüfung des verbliebenen Kreditnehmers fand bereits zu Beginn der Finanzierung statt. Eine erneute Beleihungswertberechnung kommt ebenfalls nicht mehr zum Tragen.
Wer kommt für die Kosten auf?
Neben der bereits erwähnten Vorfälligkeitsentschädigung können bei einer Schuldhaftentlassung etwa auch Kosten für die Löschung im Grundbuch anfallen. Es gibt keine generelle Aussage, wer diese Kosten trägt. Die Antwort auf diese Frage ist Teil des Scheidungsurteils.
Schuldnerwechsel nach Verkauf der Immobilie
Ein Schuldnerwechsel kann auch beim Verkauf einer Immobilie zum Tragen kommen. Die Konditionen des Darlehens, welches der Verkäufer aufgenommen hat, können so attraktiv sein, dass der Erwerber die Finanzierung übernehmen möchte. Dies können beide gemeinsam bei der Bank beantragen. Der Käufer durchläuft in diesem Fall eine vollständige Bonitätsprüfung. Die Übertragung der Finanzierung hängt dann letztendlich von der Zustimmung der Bank ab.
Verwandte Themen
Weiterführende Links
Baufinanzierung
-
Beste Konditionen für Ihre Baufinanzierung
-
Über 400 Banken im Vergleich
-
Persönliche Beratung vor Ort