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Partiarisches Darlehen

Im Zusammenhang mit Crowdinvesting und der Finanzierung von Start-ups taucht immer wieder der Begriff "partiarisches Darlehen" auf. Wie genau unterscheidet sich aber ein partiarisches Darlehen von einer klassischen Finanzierung und wo liegt der Vorteil?

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Partiarisches Darlehen als Form von Eigenkapitalersatz
  3. Rechtliche Stellung des partiarischen Darlehens
  4. Die steuerliche Behandlung der Erträge eines partiarischen Darlehens
  5. Die Vorteile des partiarischen Darlehens
  6. Die Nachteile des partiarischen Darlehens
  7. Für wen kommt ein partiarisches Darlehen infrage?
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Baufinanzierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Das partiarische Darlehen stellt eine Form der Eigenkapitalbeschaffung dar.
  • Partiarische Darlehen lohnen sich für Unternehmen mit schwacher Bonität.
  • Die Zinszahlung erfolgt nicht statisch, sondern in Abhängigkeit vom Geschäftserfolg.
  • Der Geldgeber geht das Risiko eines Totalverlustes ein, wenn der Kreditnehmer insolvent geht.

Partiarisches Darlehen als Form von Eigenkapitalersatz

Eine Form der Mittelbeschaffung ist für Unternehmen die Einbeziehung stiller Gesellschafter. Diese haben kein Stimmrecht, werden aber an den Gewinnen und Verlusten des Unternehmens beteiligt. Bei einem partiarischen Darlehen handelt es sich ebenfalls um eine Beteiligungsfinanzierung, allerdings im Sinne von Paragraf 488 BGB, "Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag".

Der Unterschied zu einer stillen Beteiligung hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Es handelt sich um ein banküblich besichertes Darlehen.
  • Es ist kein regelmäßiger Zins vereinbart. Dieser richtet sich vielmehr nach dem jährlichen Gewinn.
  • Dem Kreditgeber steht kein Mitspracherecht bei unternehmerischen Entscheidungen zu.
  • Für den Darlehensgeber besteht kein unternehmerisches Risiko.
  • Es besteht keine Beteiligung bei eventuellen Verlusten.
  • Für Darlehensgeber und Kreditnehmer besteht kein gemeinsamer Zweck.

Partiarische Darlehen können mit einer Vertragslaufzeit oder auf eine unendliche Dauer geschlossen werden. Um eine Abgrenzung zur stillen Gesellschaft zu begründen, steht dem Kreditgeber häufig ein vertraglich zugesichertes jederzeitiges Kündigungsrecht zu.

Es kann zwar ein fester Zinssatz vereinbart sein, allerdings muss dieser der Entwicklung von Gewinn und Umsatz deutlich untergeordnet sein. Auch wenn die Gewinnbeteiligung prozentual auf den Gewinn berechnet wird, vereinbaren die Parteien häufig eine Maximierung. Liegt dem Darlehen ein vereinbarter Ertrag von zehn Prozent bei einer Maximierung auf 10.000 Euro zugrunde, erhält der Darlehensgeber auch bei einem Gewinn von 200.000 Euro nur 10.000 Euro ausgezahlt. Die jährliche Gewinnbeteiligung verringert sich, wenn das partiarische Darlehen mit einer jährlichen Tilgung ausgestaltet ist.

Dient das partiarische Darlehen der Finanzierung eines Start-ups und ist zeitlich unbegrenzt, sieht der Darlehensvertrag häufig auch eine "Exit-Klausel" vor. Dies bedeutet, dass der Geldgeber am Verkaufserlös des Start-ups beteiligt wird, wenn dieses veräußert oder an die Börse gebracht wird.

Rechtliche Stellung des partiarischen Darlehens

Theoretisch könnte ein partiarisches Darlehen die Anforderungen an ein Einlagengeschäft gemäß Paragraf 1, Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) erfüllen. Dadurch würde es ein regulierungspflichtiges Bankgeschäft. Um diesen Sachverhalt formal zu vermeiden, findet bei partiarischen Darlehen entweder eine Besicherung statt, oder sie werden vertraglich explizit als Nachrangdarlehen definiert. Gilt das partiarische Darlehen als Nachrangdarlehen, besteht, anders als bei einer Einlage, keine unbedingte Pflicht mehr zur Rückzahlung.

Das Nachrangdarlehen bezeichnet eine Darlehensform, bei der erst alle Forderungen vorrangiger Gläubiger bedient werden, bevor die nachrangigen Gläubiger bedient werden.

Auch wenn diese Beteiligungsdarlehen als Geldanlage angeboten werden, findet keine Regulierung durch das Kapitalanlagegesetzbuch statt. Hintergrund ist, dass Darlehen im Gegensatz zu klassischen Investmentanlagen keine Verlustbeteiligung vorsehen. Der vereinbarte Nachrang bedeutet keine Verlustbeteiligung, sondern laut BaFin nur eine temporäre Leistungsverweigerung.

Die steuerliche Behandlung der Erträge eines partiarischen Darlehens

In Bezug auf die Ausschüttung zieht der Gesetzgeber eine klare Grenze zwischen stiller Beteiligung und partiarischem Darlehen. Die Ausschüttungen aus einer stillen Beteiligung gelten als Gewerbeertrag und müssen entsprechend mit dem persönlichen Steuersatz und unter Umständen auch mit der Gewerbesteuer versteuert werden.

Die Ausschüttung aus einem partiarischen Darlehen dagegen wird mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent belegt. Für das Unternehmen sind die Zahlungen an die Geldgeber steuerlich als Betriebsausgaben zu behandeln und wirken sich gewinnmindernd aus.

Die Vorteile des partiarischen Darlehens

Zunächst einmal bieten partiarische Darlehen eine gewisse Unabhängigkeit vom Bankensektor. Die Fremdmittelbeschaffung bei privaten Investoren gewinnt zunehmend auch in Deutschland an Bedeutung. Im Bereich der Immobilienfinanzierung hängt der Zinssatz der Banken bekanntermaßen auch von der Höhe der Eigenmittel ab. Dies gilt auch für Bauträgermaßnahmen, wenn die Immobilien nicht schon am Reisbrett verkauft wurden und die ersten Gelder der Käufer geflossen sind. Durch partiarische Darlehen kann eine entscheidende Lücke zwischen Eigenkapital und dem zu finanzierenden Anteil zugunsten niedrigerer Bankzinsen geschlossen werden.

Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) stellen partiarische Darlehen bei schwächerer Bonität ebenfalls eine günstigere Finanzierungsmethode dar als ein Bankkredit. Zudem müssen diese Darlehen nicht im Handelsregister veröffentlicht werden.

Während Banken einen festen Zinssatz verlangen, erlauben partiarische Darlehen den Unternehmen bei schwächeren Geschäftsjahren bedingt durch die gewinnabhängige Ausschüttung eine gewisse Verschnaufpause. Auf der anderen Seite kann sich der Kreditnehmer bei positiver Geschäftsentwicklung recht schnell vom Geldgeber trennen. Die Kündigungsfrist beträgt gemäß Paragraf 488 BGB drei Monate.

Da das partiarische Darlehen dem Eigenkapital zugerechnet wird, erhöht sich die Eigenkapitalquote des Unternehmens und damit auch die Bonität.

Die Nachteile des partiarischen Darlehens

Der Nachteil des partiarischen Darlehens liegt für das Unternehmen darin, dass der Geldgeber in der Regel eine gewisse Risikoprämie in die Höhe der Ausschüttung einkalkuliert, welches ein partiarisches Darlehen gegenüber einer Bankfinanzierung verteuern kann.

Für den Investor bleibt durch die Nachrangigkeit das Risiko des Totalverlustes. Auch wenn die BaFin ausbleibende Gewinnausschüttungen als "temporäre Leistungsverweigerung" sieht, kann diese fortwährend sein. Im Falle einer Insolvenz werden zunächst alle primärrangigen Gläubiger aus der Konkursmasse bedient. Bleibt für die nachrangigen Geldgeber nichts mehr übrig, tritt der vollständige Kreditausfall ein.

Für wen kommt ein partiarisches Darlehen infrage?

Grundsätzlich profitieren alle die Unternehmen von einem partiarischen Darlehen, die ihre Verbindlichkeiten gegenüber Banken so gering wie möglich halten möchten. Start-ups werden häufig durch partiarische Teilfinanzierungen an den Start gebracht. Im Immobilien-, aber auch im industriellen Sektor stellen partiarische Darlehen häufig nicht die vollständige Finanzierung dar, sondern schließen mögliche Lücken zu Bankdarlehen.

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