Stiftzahn-Kosten durch Zusatzversicherung absichern
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Stiftzahn-Kosten – Absicherung durch Zahnzusatzversicherung
Ein Stiftzahn wird in der Zahnmedizin als Zahnersatz eingesetzt, wenn die Zahnwurzeln noch vorhanden und intakt sind. Geht ein Zahn durch einen Unfall oder eine Erkrankung verloren oder muss infolge eines starken Kariesbefalls entfernt werden, bietet der Stiftzahn der künstlichen Zahnkrone Halt. Die Kosten für eine solche Behandlung sind von verschiedenen Faktoren abhängig und werden nur zum Teil von der Krankenversicherung getragen. Erfahren Sie, wie viel ein Stiftzahn kostet und was eine Zahnzusatzversicherung übernehmen kann.
- Was ist ein Stiftzahn?
- Unterschied zum Zahnimplantat
- Wie teuer ist die Behandlung?
- Was übernimmt die Krankenkasse?
- Zuschuss durch GKV
- Wann lohnt sich Zusatzschutz?
- Was gilt es zu beachten
- Häufig gestellte Fragen
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Was ist ein Stiftzahn?
Ein Stiftzahn – auch Stiftkrone genannt – ist eine künstliche Zahnkrone, die mit einem in der Zahnwurzel verankerten Stift verbunden ist. Dieser Stift kann aus Keramik, Metall oder Kunststoff bestehen und sorgt für eine stabile Verankerung der Krone in der Zahnwurzel. Da die Krone auf den Stift aufgeschraubt und fixiert wird, kann sie bei Beschädigung ausgetauscht werden, ohne den kompletten Stiftaufbau zu entfernen. Aus diesem Grund sprechen Mediziner häufig auch von einem "im Wurzelkanal verankerten Aufbausystem". Er dient zur Restaurierung einzelner Zähne und als Pfeiler für Zahnbrücken oder Teilprothesen.
Voraussetzung für einen Stiftzahn-Einsatz
Um einen Stiftzahn einsetzen zu können, muss die Zahnwurzel noch vollständig vorhanden und intakt sowie ausreichend fest im Kiefer verankert sein. Ein solcher festsitzender Zahnersatz kann den beschädigten Zahn mittel- bis langfristig ersetzen, sodass das Gebiss wieder komplett hergestellt ist. Für gewöhnlich werden Stiftkronen nur im Bereich der Frontzähne angewendet, um den sichtbaren Zahnbereich wieder ästhetisch nach einem Unfall oder einer starken Kariesbehandlung herzustellen. Mitunter werden Stiftzähne auch als Übergangslösung genutzt, bevor ein Implantat eingesetzt wird. Ein Stiftzahn kommt aber nur dann in Frage, wenn der betroffene Zahn nur noch über wenig Substanz verfügt oder nur noch die Zahnwurzel vorhanden ist. In den Seiten- und Backenbereichen des Gebisses greifen dagegen andere Therapien oder Zahnimplantate.
Die Behandlung
Häufig geht dem Einsatz eines Zahnstiftes eine Wurzelbehandlung voraus, bei der die Wurzelkanäle gesäubert werden, bevor der Stift in diese eingesetzt wird. Ist ein Zahnstumpf vorhanden, kann der Stift auch in diesem verankert werden. Anschließend wird der Stift zementiert und die Krone aufgesetzt. Übergänge zu benachbarten Zähnen und zum Zahnfleisch werden zum Schluss optisch verblendet.
Unterschied zwischen Stiftzahn und Zahnimplantat
Da sich Stiftzähne und Zahnimplantate hinsichtlich des Aufbaus in einigen Punkten ähneln, kommt es häufig zu Verwechslungen. Dabei gibt es einen entscheidenden Unterschied: Anders als einen Stiftzahn setzt der Arzt ein Zahnimplantat direkt in den Kieferknochen ein. Das Implantat ersetzt also die ursprüngliche Zahnwurzel, weswegen man Implantate auch als "künstliche Wurzeln" bezeichnet. Ein Stiftzahn verstärkt dagegen nur die vorhandene Zahnwurzel von innen.
Da ein Implantat nach dem Einsetzen erst mit dem Kiefer verwachsen muss, dauern Behandlung und Verheilung im Vergleich deutlich länger an als bei einem Stiftzahn. Darüber hinaus ist die Behandlung wesentlich kostspieliger. Dennoch kann ein Implantat die bessere Wahl sein, wenn es um die Langfristigkeit der Maßnahme geht. Denn der natürliche Alterungsprozess setzt der noch vorhandenen Zahnwurzel beim Stiftzahn weiterhin zu und kann sie schädigen. Setzt der Zahnarzt dann einen Stiftzahn ein, kann es zu einer Überlastung der Wurzel kommen oder gar zum Verlust des Zahnrestes führen, sodass der Zahnstift nach einigen Jahren durch ein Zahnimplantat ersetzt werden muss. Welche Behandlung in Ihrem Falle die bessere Wahl ist, sollten Sie daher stets mit dem behandelnden Arzte klären.
Unser Tipp
Die Kosten für beide Behandlungen werden zum großen Teil und mitunter sogar vollständig von einer Zahnzusatzversicherung übernommen. Wichtig ist dabei, dass der Handlungsbedarf vor Abschluss der Versicherung noch nicht ärztlich angeordnet wurde.
Wie teuer ist eine Stiftzahn-Behandlung?
Welche Kosten für einen Stiftzahn anfallen, hängt vom Aufwand der Behandlung und dem verwendeten Material ab. Ein Stiftzahn kostet etwa zwischen 500 und 1.000 Euro. Von diesen Kosten übernimmt die Krankenkasse jedoch nur einen befundorientierten Festzuschuss.
Die Gesamtkosten von mehreren Faktoren beeinflusst: Wesentlich ist insbesondere der Aufwand und das damit verbundene Zahnarzthonorar. Da die Zahnwurzeln im Kiefer je nach Patient auch kompliziert ineinander verschränkt sein können, lässt sich der Aufwand vorab nur schwer abschätzen. Auch das verwendete Material bestimmt die Behandlungskosten. Grundsätzlich fallen vorgefertigte Stifte wesentlich preisgünstiger aus als individuell angepasste. Und Metallstifte und Kunststoffkronen sind meist günstiger als Varianten aus Keramik.
Grundsätzlich entstehen im Rahmen der Behandlung folgende Kostenpunkte durch:
- die Wurzelbehandlung: Eine Wurzelbehandlung kostet in der Regel um die 300 Euro. Je nach Verfahren und Aufwand können die Kosten auch bis zu 1.000 Euro betragen.
- den Stiftaufbau (Einsetzen des Stiftes in die Wurzel): Dieser Kostenpunkt richtet sich nach dem Verfahren sowie dem Honorar des Zahnarztes gemessen am Aufwand sowie dem System des Stiftes (konisch oder zylindrisch) und dem Material.
- die Zahnkrone, die auf den Stift aufgesetzt wird: Material- und Laborkosten für Anfertigung fallen an.
- die Verblendung der Zahnkrone: Auch hier dienen Umfang, Aufwand und Material als Grundlage für die Rechnung.
In der Tabelle finden Sie eine Beispielrechnung, die lediglich zur Orientierung gilt:
Stiftzahn Beispielrechnung
Kostenposition
|
Material / System
|
Kosten im Durchschnitt
|
---|---|---|
Wurzelbehandlung | Ca. 300 € | |
Stift | Konfektionierten (vorgefertigt) | ab 80 € |
Individualanfertigung | ab 150 € | |
Metall (Titan) | 150 € | |
Keramik | 120 – 150 € | |
Carbon | 250 € | |
Provisorische Zahnkrone | 40 – 60 € | |
Zahnkrone | Nicht-Edelmetall | ab 200 € |
Krone mit Verblendung | ab 400 € | |
Keramikkrone | Ab 700 € |
Stiftzahn-Kosten: Welchen Anteil übernimmt die Krankenkasse?
Seit Oktober 2020 beträgt die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen auf Regelleistungen für Zahnersatz 60 Prozent, unabhängig vom Bonusheft. Der genaue Umfang der Zuschüsse ist durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung festgeschrieben. Die einzige Ausnahme sind Härtefälle: Wer über ein sehr geringes Einkommen verfügt, der kann unter Umständen einen doppelten Zuschuss oder sogar die komplette Kostenübernahme erhalten.
Im Durchschnitt liegt der Eigenanteil der Kosten für Stiftzähne zwischen 400 und 650 Euro. Die Grundlage für die Kostenübernahme ist dabei immer der Heil- und Kostenplan des behandelnden Arztes. Bei besonders hochwertigen Materialien fällt der Eigenanteil in der Regel höher aus. Denn die gesetzlichen Versicherungen übernehmen lediglich die Kosten für Stifte aus Kunststoff oder Nicht-Edelmetallen.
Bei Privatversicherten sieht die Situation etwas anders. Hier hängt es vor allem vom Anbieter und vom gewählten Tarif ab, ob und in welcher Höhe die Krankenversicherung die Stiftzahn-Kosten übernimmt.
In der folgenden Tabelle finden Sie die Anteile der Stiftzahn-Behandlungskosten, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden:
GVK-Zuschuss für Stiftzahn-Kosten
Kostenfaktor
|
Festzuschuss in Euro
|
|
|
|
---|---|---|---|---|
Festzuschuss 60% | Festzuschuss 70% (Bonus 1) | Festzuschuss 75% (Bonus 2) | Härtefall 100% | |
(1.4) vorgefertigter Stiftaufbau mit herkömmlichen Zementierungsverfahren | 40,51 | 47,26 | 50,64 | 67,52 |
(1.5) gegossener metallischer Stiftaufbau mit herkömmlichen Zementierungsverfahren | 119,01 | 138,85 | 148,76 | 198,35 |
(1.1) Zahnkrone | 192,81 | 224,95 | 241,01 | 321,35 |
(1.3) Zahnverblendung im sichtbaren Bereich | 65,17 | 76,03 | 81,46 | 108,61 |
Wurzelbehandlung bei erhaltungswürdigem Zahn | 300 |
Unser Tipp
Führen Sie ein Bonusheft! Wenn Sie Ihr Bonusheft über einen Zeitraum von fünf Jahren gewissenhaft führen, steigt Ihr Festzuschuss um 10 Prozent an. Erfolgten über zehn Jahre hinweg kontinuierlich Vorsorgeuntersuchungen, erhöht sich der Bonus sogar auf 15 Prozent. Ein Bonusheft erhalten Sie direkt bei Ihrem Zahnarzt.
Wann ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Eine Zahnzusatzversicherung hilft zunächst, die Kosten teurer Zahnbehandlungen zu tragen. Denn diese können sich je nach Aufwand, innovativen und schonenden Verfahren sowie langlebigen Materialien schnell summieren. Je nach Anbieter kommt die Versicherung zumindest anteilig für den Zahnersatz auf und ermöglicht Ihnen so, die Behandlungen schnell anzugehen, ohne lange Sparen zu müssen. Auch bei einigen sportlichen Aktivitäten ist der zusätzliche Schutz vor Zahnverlust eine Überlegung wert.
Eine solche Zusatzversicherung ist zudem empfehlenswert, wenn bereits mehrere Füllungen, vielleicht sogar Brücken oder Kronen bestehen. In diesem Falle muss der Patient mittel- und langfristig mit Materialermüdung und weiteren zahnmedizinischen Behandlungen rechnen. Die Zahnversicherung fungiert dann als Absicherung.
Was Sie bei der Zahnversicherung beachten sollten
Auch wenn schon Mängel am Gebiss vorhanden sind, kann man eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Bedenken Sie aber unbedingt, dass eine solche Versicherung in der Regel erst nach einer gewissen Wartezeit zahlt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich abzusichern, bevor eventuelle Beschwerden eintreten. Einige Anbieter bieten auch sofortigen Schutz an. Hier ist jedoch oft die Kostenübernahme für einen gewissen Zeitraum gedeckelt.
Bevor Sie eine Zahnversicherung abschließen, müssen Sie ein paar Gesundheitsfragen beantworten, die sowohl die Höhe der monatlichen Beiträge als auch die Konditionen der Versicherungen beeinflussen. Denn viele Versicherungen übernehmen lediglich die Kosten für Zahnbehandlungen, die zum Versicherungsbeginn noch nicht notwendig bzw. geplant sind. Sobald der Zahnarzt zu einer bestimmten Zahnbehandlung oder einem Zahnersatz geraten hat, zahlt die Versicherung dafür nicht. Übernommen werden dann nur Behandlungen, die entweder nach der Wartezeit vorgeschrieben oder angeraten wurden.
Unterschiede gibt es auch bei der Höhe der Kosten, die übernommen werden. Einige Versicherungen beziehen die Anteilsübernahme auf den Krankenkassenanteil, sodass Sie einen restlichen Anteil von bis zu 20 Prozent weiterhin selbst tragen müssen. Andere erstatten die gesamten Kosten.
Tarife vergleichen und Kosten sparen
Anbieter von Zahnzusatzversicherungen bieten verschiedene Tarife mit und ohne Wartezeit sowie für bestehende Vorerkrankungen an. Besonders junge Leute profitieren dabei von günstigen Tarifen ab 18 Euro pro Monat. Bestehen bereits Vorerkrankungen, müssen Sie gegebenenfalls mit höheren Beiträgen rechnen.
Unabhängig davon, ob Sie die gesetzliche Krankenversicherung, eine Privatversicherung oder die Freie Heilsfürsorge nutzen: Mithilfe des Verivox-Rechners können Sie Kosten und Leistungsumfang der verschiedenen Zahnzusatzversicherungen mit nur wenigen Mausklicks vergleichen. Filtern Sie beispielsweise diejenigen Versicherungen heraus, bei denen keine Wartezeit anfällt oder bei denen die Beiträge auch im Alter stabil bleiben. Mit Verivox finden Sie einfach, schnell und zuverlässig die optimale Zahnzusatzversicherung.
Häufig gestellte Fragen
Die zahnmedizinische Regelversorgung ist im § 75f. des SGB V (Soziales Gesetzbuch Buch 5) festgeschrieben und wurde vom Gemeinsamen Bundesauschuss der Zahnärzte und den Krankenkassen entwickelt. Die Regelversorgung sichert demnach eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Zahnersatz. Ästhetische Belange werden dabei nur im sichtbaren Bereich berücksichtigt. Die Krankenkasse übernimmt damit recht einfache Systeme und weniger hochwertige Materialien, zum Beispiel Amalgam-Füllungen oder Nicht-Edelmetall-Kronen. Der Patient kann darüber hinaus eine gleichartige oder eine andersartige Versorgung wählen:
- gleichartige Versorgung: Die Behandlung folgt der kassenärztlichen Empfehlung, nur das Material ändert sich beispielsweise. Die Mehrkosten für ein besseres Material trägt der Patient.
- andersartige Versorgung: Die Behandlung folgt einem ganz anderen Ansatz, der Patient trägt alle Kosten selbst.
Seit Oktober 2020 beträgt die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen auf Regelleistungen im Zahnersatz 60 Prozent – ohne Bonusheft. Wer ein Bonusheft führt und kontinuierlich über fünf Jahre hinweg zu Vorsorgeuntersuchungen geht, erhält einen Bonus von 70 Prozent, nach zehn Jahren erhöht sicher der Bonus auf 75 Prozent. Wer Sozialleistungen bezieht oder ein monatliches Haushaltseinkommen unter 1.274 Euro brutto hat (Stand 2020, erhöht sich je nach Anzahl der Angehörigen im Haushalt um +15 % und +10 %), fällt unter die Härtefallregelung und erhält einen Kostenzuschuss bis zu 100 Prozent.
Der Heil- und Kostenplan ist eine Art Kostenvoranschlag und wird von dem behandelnden Zahnarzt erstellt. Er enthält alle geplanten zahnärztlichen Behandlungen und deren voraussichtliche Kosten. Die einzelnen Behandlungsschritte sowie die verwendeten Materialien werden einzeln aufgeführt und einem Kostenfaktor zugeordnet. Anhand dessen können die Patienten, die Krankenkasse und ggf. das Sozialamt erkennen, wer welche Kosten übernimmt.
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