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Grobe Fahrlässigkeit in der Wohngebäudeversicherung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat, kann die Versicherung bei vielen Policen die Leistung einschränken oder sogar ganz verweigern. Das gilt auch bei der Wohngebäudeversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Unterschied zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit ist nicht gesetzlich definiert, sondern ergibt sich aus einschlägigen Gerichtsurteilen.
  • Das Ausmaß der Leistungskürzung der Versicherung bei grober Fahrlässigkeit hängt davon ab, wie schwerwiegend das fahrlässige Verhalten war.
  • Mit der Wahl eines Tarifs, bei dem die Versicherung grobe Fahrlässigkeit mit einschließt, können Sie sich vor finanziellen Einbußen bei der Schadensregulierung schützen.

Was ist grobe Fahrlässigkeit?

Ab wann grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist vom Gesetzgeber nicht eindeutig definiert. In § 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heißt es lediglich: „Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.“ Der Begriff „Verkehr“ bezieht sich dabei nicht auf den Straßenverkehr, sondern auf den Geschäftsverkehr zwischen zwei Vertragsparteien.

Die Unterschiede zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit haben sich im Lauf der Zeit durch eine Vielzahl an Gerichtsurteilen herauskristallisiert. Voraussetzung für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist meist, dass der Beschuldigte entweder die Sorgfalt in ungewöhnlichem hohem Maß verletzt oder naheliegende Überlegungen zur Vermeidung des Schadens nicht angestellt hat.

Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit bei der Wohngebäudeversicherung?

Aufgrund einschlägiger Gerichtsurteile lässt sich in den verschiedenen Versicherungssparten einschätzen, ab wann eine grob fahrlässige Verhaltensweise vorliegt. Auch für die Wohngebäudeversicherung gibt es viele Beispiele für grobe Fahrlässigkeit, die Orientierung geben.

Weil sich in der Regel die Wohngebäudeversicherung aus einer Feuer-, Sturm- und Leitungswasser-Police zusammensetzt, sollten Sie als Versicherungsnehmer für jeden dieser Bausteine mögliche Grenzen zur groben Fahrlässigkeit im Blick behalten.

Feuerversicherung

Die Feuerversicherung deckt Schäden ab, die durch Brand oder Blitzeinschlag entstehen. Als Hauseigentümer müssen Sie stets darauf achten, dass das Risiko eines Feuerschadens so gering wie möglich bleibt. Das betrifft vor allem zwei Bereiche:

  • So lange Sie im Haus sind, müssen Sie mit offenem Feuer oder feuergefährlichen Stoffen so vorsichtig wie möglich umgehen.
  • Wenn Sie das Haus verlassen, dürfen keine unbeaufsichtigten Hitze- oder Feuerquellen vorhanden sein.

Beispiel: An einem Adventskranz brennen noch Kerzen, nachdem die Eigentümer das Haus verlassen haben. Wenn diese einen Brand auslösen, liegt grobe Fahrlässigkeit vor.

Sturm- und Hagelversicherung

Wenn ein Sturm oder ein Unwetter aufzieht, sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Dazu zählt beispielsweise das Schließen von Dachfenstern oder die Sicherung von gefährdeten Gegenständen.

Beispiel für grobe Fahrlässigkeit: Ein Hauseigentümer ließ trotz Sturm seine Markise in ausgefahrenem Zustand. Diese wurde dadurch stark beschädigt, woraufhin sich die Wohngebäudeversicherung weigerte, die Reparaturkosten zu übernehmen. Das Amtsgericht München urteilte: Weil der Eigentümer grob fahrlässig gehandelt hatte, bestand kein Versicherungsschutz (Aktenzeichen 112 C 31663/08).

Leitungswasserversicherung

Die Leitungswasser-Police deckt Schäden ab, die durch Wasseraustritt aus Heizungs-, Wasser- und Abwasserleitungen entstehen. Wer seine Wasserinstallation nicht regelmäßig kontrolliert oder beim Auftreten eines Wasserschadens nicht für Schadensbegrenzung sorgt – etwa durch das Zudrehen der Hauptleitung –, handelt grob fahrlässig.

Beispiel: Grob fahrlässig wäre es, vor dem Beginn des Winters eine Wasserleitung im Außenbereich nicht zu entleeren und somit zu riskieren, dass sie bei Frost aufplatzt und am Gebäude einen Wasserschaden verursacht.

Welche Folgen hat die grobe Fahrlässigkeit?

Wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt, stehen dem Versicherer zwei Möglichkeiten offen. Er kann die Leistung kürzen oder sogar komplett verweigern.

Wie hoch die Abzüge bei der Regulierung des Schadens sind, hängt in erster Linie davon ab, wie schwerwiegend die Fahrlässigkeit des Verhaltens ist. Je leichtsinniger das Verhalten, umso drastischer sind die Einbußen, mit denen der Versicherungsnehmer bei der Schadensregulierung rechnen muss.

Worauf muss ich achten, damit die Versicherung nicht die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit verweigert?

Mit einem stets umsichtigen Verhalten machen Sie keine grob fahrlässigen Fehler. Allerdings kann es auch einem verantwortungsbewussten Hauseigentümer passieren, dass er einmal vergisst, die Herdplatte auszuschalten oder vor dem Verlassen der Wohnung eine Kerze zu löschen.

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie bei der Wohngebäudeversicherung einen Tarif wählen, bei dem die Versicherung auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Solche Verträge sind zwar etwas teurer, doch dafür schützen sie im Ernstfall vor Leistungskürzungen.

Was bedeutet "Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit"?

Der "Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit" bedeutet, dass die Versicherung darauf verzichtet, den Einwand geltend zu machen, dass ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer sich keine Sorgen machen, die Kosten für einen Schaden selbst tragen zu müssen.

Was passiert, wenn der Mieter grob fahrlässig einen Schaden verursacht?

Als Vermieter sind Sie zwar der Vertragspartner der Wohngebäudeversicherung, können jedoch zumeist nicht beeinflussen, wie verantwortungsvoll oder leichtsinnig Ihr Mieter sich verhält.

Verursacht der Mieter einen Schaden am Gebäude, springt zunächst einmal die Gebäudeversicherung ein – und zwar unabhängig von der Schwere der Fahrlässigkeit. Allerdings behält sie sich vor, im Fall der groben Fahrlässigkeit einen Teil der Schadenssumme vom Mieter einzufordern.

Der Mieter selbst kann die Forderung auf seine private Haftpflichtversicherung abwälzen, die auch bei grober Fahrlässigkeit den Schaden reguliert. Voraussetzung ist jedoch, dass in der Police die Abdeckung von Mietsachschäden enthalten ist.